In diesen Prozess hänge ich (seit Jahren in Moskau mit gültigen Arbeitsvisum) gerade mitten drin. Die Rechtsabteilung des russ. Arbeitgebers erklärt nun, die Regeln wurden verändert. Der Ehepartner bekommt nicht automatisch eine Einladung ausgestellt parallel zum Erstantragsteller (Spezialist). Diese Einladung wird erst dann ausgestellt, wenn der Erstantragsteller (Spezialist) ein Arbeitsvisum, ausgestellt vom zuständigen russischen Konsulat in Deutschland, hat. Das hat streng genommen zur Folge, daß der Ehepartner mit einem ungültigen Visum unterwegs ist, so lange er keine neue Einladung bzw. Visum hat. Und er muß separat ausreisen für das Visum.
Stimmt es, dass diese Regeln verändert wurden?
Auf den gängigen Webseiten hab ich nichts gefunden.
http://www.fms.gov.ru/useful/patent/index_deu.php
http://russland.ahk.de/recht/arbeiten-i ... r-ist-das/
PS: Der Sinn dieser Regelung (sollte sie stimmen) ist klar, aus der Beschleunigung der Prozesses ergibt sich eine goldene Einnahmequelle. Aber darüber will ich hier keine Diskussion anfachen.
