Russische Justiz, die 2.
Verfasst: 02 Dez 2012, 07:03
Auch in Russland sorgt die Misshandlung eines Gefangenen fuer rege Diskussion.
Der 20 jaehrige, der wegen Raubueberfall in Tateinheit mit leichter Koerperverletzung zu 3,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, benahm sich schon beim Eintreffen in der Besserungskolonie ИК-10 im Bezirk Rostow ziemlich "auffaellig", widersetzte sich den Verfuegungen der Beamten, wollte seine Zivilkleidung nicht abgeben und verweigerte u.a. die Gefaengnisskleidung.
Daraufhin wurde er in einen Verhoerraum gefuehrt und "grausam verpruegelt" (зверски избивали).
Die qualitativ guten Bilder, ueberlicherweise werden solche Aufnahmen meist mit dem Handy gemacht, sind dem Umstand zu verdanken, dass zur Beweissicherung beim Vorfuehren und bei Verhoeren eines Gefangenen, die Kamera einzuschalten ist. Man hatte wohl vergessen diese abzuschalten. Nachdem es zu Unstimmigkeiten mit dem neuen Chef der Kolonie kam, in der momentan 1300 Gefangene einsitzen, wurde dieses Video zur Komprimitierung des Chefs im Internet veroeffentlicht. Dabei hatte man wohl nicht auf das Datum geachtet ...
Das perverse an der Situation ist auch, dass sich ein Gefangener dieser Kolonie, hier sind Ersttaeter untergebracht, ja nicht mal ueber diese Misshandlung beschweren kann, denn neben dem Sicherheitsinspektor war auch der stellvertretene Chef dieser Einrichtung aktiv an der Misshandlung beteiligt. Beide sind uebrigens entlassen, gestaendig und helfen mit umfangreichen Aussagen und Informationen den Fall aufzuklaeren. Zwei wurden auf eigenen Wunsch (по собственному желанию) ein halbes Jahr nach der Misshandlung entlassen. Auch die anderen Beteiligten sind wohl inzwischen verhaftet, momentan aber noch nicht gestaendig und verweigern die Aussage. Alle Verdaechtigen sind uebrigens Offiziere, u.a. ein Kapitan und Major.
Gegen 5 der Verdaechtigen wurde ein Verfahren wegen "Kompetenzueberschreitung mit Gewaltanwendung" nach § 286 Absatz 3 des Strafgesetzbuches eingeleitet.
http://libsoc.livejournal.com/1319148.html
-ah-
Der 20 jaehrige, der wegen Raubueberfall in Tateinheit mit leichter Koerperverletzung zu 3,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, benahm sich schon beim Eintreffen in der Besserungskolonie ИК-10 im Bezirk Rostow ziemlich "auffaellig", widersetzte sich den Verfuegungen der Beamten, wollte seine Zivilkleidung nicht abgeben und verweigerte u.a. die Gefaengnisskleidung.
Daraufhin wurde er in einen Verhoerraum gefuehrt und "grausam verpruegelt" (зверски избивали).
Die qualitativ guten Bilder, ueberlicherweise werden solche Aufnahmen meist mit dem Handy gemacht, sind dem Umstand zu verdanken, dass zur Beweissicherung beim Vorfuehren und bei Verhoeren eines Gefangenen, die Kamera einzuschalten ist. Man hatte wohl vergessen diese abzuschalten. Nachdem es zu Unstimmigkeiten mit dem neuen Chef der Kolonie kam, in der momentan 1300 Gefangene einsitzen, wurde dieses Video zur Komprimitierung des Chefs im Internet veroeffentlicht. Dabei hatte man wohl nicht auf das Datum geachtet ...
Das perverse an der Situation ist auch, dass sich ein Gefangener dieser Kolonie, hier sind Ersttaeter untergebracht, ja nicht mal ueber diese Misshandlung beschweren kann, denn neben dem Sicherheitsinspektor war auch der stellvertretene Chef dieser Einrichtung aktiv an der Misshandlung beteiligt. Beide sind uebrigens entlassen, gestaendig und helfen mit umfangreichen Aussagen und Informationen den Fall aufzuklaeren. Zwei wurden auf eigenen Wunsch (по собственному желанию) ein halbes Jahr nach der Misshandlung entlassen. Auch die anderen Beteiligten sind wohl inzwischen verhaftet, momentan aber noch nicht gestaendig und verweigern die Aussage. Alle Verdaechtigen sind uebrigens Offiziere, u.a. ein Kapitan und Major.
Gegen 5 der Verdaechtigen wurde ein Verfahren wegen "Kompetenzueberschreitung mit Gewaltanwendung" nach § 286 Absatz 3 des Strafgesetzbuches eingeleitet.
Genau die selbe Kolonie sorgte erst im Julei fuer Schlagzeilen. Da schnitten sich ca. 10 Gefangene die Pulsadern auf, um auf sich und die Situation in dieser Kolonie aufmerksam zu machen ...уголовные дела по п.п. «а,б», ч.3 ст.286 УК РФ (превышение должностных полномочий с применением насилия и специальных средств).
http://libsoc.livejournal.com/1319148.html
-ah-