Neuausstellung russischer Geburtsurkunde?
Verfasst: 06 Dez 2012, 13:32
Hallo,
meine Freundin und ich waren beim Standesamt in Mannheim um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen wir für unsere Heirat zusammenbringen müssen.
Da Sie einen Aufenthaltstitel hat, gestaltet sich die Sache anscheinend relativ einfach.
Einziger Haken bislang ist, daß die Beamtin uns mitteilte, daß die Geburtsurkunde meiner Freunding nicht älter als 6 Monate sein darf und deshalb neuausgestellt und apostilliert werden muß.
Auf dem Laufzettel für die beizubringenden Unterlagen ist auch vermerkt, daß Urkunden nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
Auf den Einwand meiner Freundin, daß Geburtsurkunden in Russland nicht einfach so neu ausgestellt werden, antwortete die Beamtin, daß sie regelmäßig Eheschließungen mit russischen Staatbürgern hätten und Sie sich absolut sicher sei, daß eine neuausgestellte Urkunde beigebracht werden muß.
Ist dies wirklich der Fall und eine Neuausstellung einer russischen Geburtsurkunde wirklich erforderlich? Oder beziehen sich die 6 Monate nur auf die Apostille?
meine Freundin und ich waren beim Standesamt in Mannheim um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen wir für unsere Heirat zusammenbringen müssen.
Da Sie einen Aufenthaltstitel hat, gestaltet sich die Sache anscheinend relativ einfach.
Einziger Haken bislang ist, daß die Beamtin uns mitteilte, daß die Geburtsurkunde meiner Freunding nicht älter als 6 Monate sein darf und deshalb neuausgestellt und apostilliert werden muß.
Auf dem Laufzettel für die beizubringenden Unterlagen ist auch vermerkt, daß Urkunden nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
Auf den Einwand meiner Freundin, daß Geburtsurkunden in Russland nicht einfach so neu ausgestellt werden, antwortete die Beamtin, daß sie regelmäßig Eheschließungen mit russischen Staatbürgern hätten und Sie sich absolut sicher sei, daß eine neuausgestellte Urkunde beigebracht werden muß.
Ist dies wirklich der Fall und eine Neuausstellung einer russischen Geburtsurkunde wirklich erforderlich? Oder beziehen sich die 6 Monate nur auf die Apostille?