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Familien zusammenführung

Verfasst: 25 Dez 2012, 16:35
von haju56
ich wollte meine russische frau und ihren sohn ( 16 jahre)nächstes jahr nach deutschland holen.
kann mir jemand sagen wie die deutschen gesetze sind wenn der junge 18 ist ?
muß er dann zurück nach russland?
wo kann mann das genau nachlesen ?

Re: Familien zusammenführung

Verfasst: 27 Dez 2012, 13:31
von manuchka
Wenn der Junge mit FZF nach DE darf, muss er auch nicht zurück, wenn er 18 ist. Erst gibt es eine Aufenthaltserlaubnis, später (auf Wunsch) auch die Staatsangehörigkeit.
Voraussetzung für den Umzug des Sohnes ist, dass der Antrag auf FZF VOR Volljährigkeit des Kindes gestellt wird und dass entweder das alleinige Sorgerecht der Mutter oder das EInverständnis des Vaters nachgewiesen wird.

Re: Familien zusammenführung

Verfasst: 27 Dez 2012, 13:50
von haju56
vielen dank für die info und guten rutsch ins neue jahr