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Nach der Heirat.. ich habe ein paar Fragen!

Verfasst: 27 Dez 2012, 23:53
von Julia_Chloe
Nun bin ich verheiratet und wir streben den Ehegattennachzug an, um zusammen in Deutschland zu leben.
Die Eheschließung fand in Europa statt, ich habe sie in meinem Melderegister eintragen lassen (jedoch nicht im dt. Standesamtregister).

Jetzt die 1. Frage:
Muss mein Mann die Ehe in Russland erst anmelden (also den Stempel im Pass einholen), bevor er das Visum beantragen kann, oder genügt es aus, dass die Ehe in Dtl. offiziell anerkannt ist?

Und die 2. Frage:
Wie lang dauert es wohl in der Regel, bis er herkommen kann? (Ich kenne die Angaben der Botschaft, wäre aber an pers. Erfahrungen eher interessiert.)

[Danke]

Re: Nach der Heirat.. ich habe ein paar Fragen!

Verfasst: 29 Dez 2012, 16:11
von Anelya
Julia,

Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!

Zur ersten Frage kann ich dir leider nichts antworten, aber vielleicht einen kleinen Hinweis: Zur Abgabe der Unterlagen beim deutschen Konsulat braucht dann Mann ja einen Termin, auf den man meist ein paar Tage bis mehrere Wochen warten muss. In dieser Zeit kann man ja problemlos die Ehe auch in seinen russischen Pass eintragen lassen.

Zur zweiten einen Erfahrungswert: Mein Mann konnte nach Abgabe aller Dokumente im Generalkonsulat in Moskau innerhalb von etwas mehr als zwei Wochen sein fertiges Visum zur Familienzusammenführung abholen. Nach der Meldung bei der Ausländerbehörde in Deutschland nach Einreise hatte er dann nach wiederum etwas mehr als zwei Wochen seinen elektronischen Aufenthaltstitel für drei Jahre bekommen (bzw. musste/durfte ihn abholen).

Er konnte aber schon ab dem ersten Tag arbeiten, es steht schon auf dem Visum zur Familienzusammenführung drauf, dass dies erlaubt ist. Auch Lohnsteuerkarte (bzw. Änderung der Steuerklasse auf deiner Lohnsteuerkarte), Krankenversicherungskarte etc. bekommt man ohne das physische Vorhandensein des Aufenthaltstitels, es reicht das Visum samt Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Einzig eine Kontovollmacht konnten wir ohne den Aufenthaltstitel im Original nicht einrichten.

Unsere Ausländerbehörde hat sehr schnell gearbeitet, unser Fall war aber auch sehr "klar" - keine Rückfragen, alle Dokumente in Ordnung etc.pp. Je besser du das vorbereitest, umso schneller geht es dann auch. Sobald er in Deutschland ist, musst du ihn erst beim Einwohnermeldeamt anmelden, bevor du den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen kannst.

Viel Erfolg!