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Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 04 Jan 2013, 22:32
von Benni87
Hallo,
Ich habe eine frage, und zwar: Ich und Meine Verlobte (Russin) würden gerne im Sommer in Deutschland Heiraten. Sie wird von März bis Ende September wieder in Deutschland arbeiten! Hat dafür ein Arbeitsvisum!
Ist es Möglich mit einem Arbeitsvisum zu Heiraten und danach auf ein Unbefristetes Visum in Deutschland zu Verlängern?
Oder muss sie für die Hochzeit ein "Hochzeitsvisum" Beantragen?
Oder kann sie schon jetzt wenn sie das Arbeitsvisum bekommt, sagen das sie Heiratet? Ändert das etwas?
Würde mich über eure Hilfe Freuen!
Vielen Dank ;-)
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 05 Jan 2013, 13:17
von Anelya
Hallo Benni,
prinzipiell kann man in Deutschland - wenn das Standesamt mitspielt - mit jedem Visum heiraten, vorausgesetzt, dass man legal in Deutschland ist und alle notwendigen Dokumente bereithat. Da in allen mir bekannten Fällen eine Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG notwendig war, muss man auch ein bißchen Zeit mitbringen - es sollte einem tunlichst nicht zwei Wochen vor Abreise einfallen, noch heiraten zu wollen.
Die interessantere Frage ist die, ob man nach der Hochzeit direkt im Land bleiben kann. Daher erstmal die Frage: Auf was für einer rechtlichen Grundlage beruht der Aufenthalt deiner Freundin? Ein "Arbeitsvisum" für 7 Monate gibt es m. W. in Deutschland nicht. Es gibt entweder das Geschäftsvisum, dass einem 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen erlaubt ("unechtes Jahresvisum"), oder halt die Einreise mit einem maximal 90 Tage gültigen Visum und danach die Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für einige Monate. Das sind zwei unterschiedliche Fälle! Mit einem "unechten Jahresvisum" muss sie das Land auf jeden Fall nach der Hochzeit wieder verlassen und in Russland dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Es gibt zwar Ausnahmefälle, wenn die Rückreise unzumutbar ist, aber "hohe Flugpreise", "unbequem" etc. zählen da nicht als Gründe.
Wenn sie mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist, kommt es auf die Grundlage dieser Genehmigung an, ob man diese Genehmigung umwandeln kann in Paragraph 28 (Ehe mit einem Deutschen). Da müsstest du nochmal bei deine Freundin nachfragen bzw. deine Freundin bei ihrem Arbeitgeber, auf welcher Grundlage sie denn genau nach Deutschland kommt. Und: Unbefristet ist diese Aufenthaltserlaubnis durch Ehe nie! Anfangs werden entweder 1 oder 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis gegeben, nach 3 Jahren besteht die Möglichkeit, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen bzw. die Staatsbürgerschaft, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weiter besteht.
Ansonsten: Möchte deine Freundin ihren Namen nach der Hochzeit ändern? Das müsst ihr auch bedenken - der Austausch der Pässe in Deutschland ist weitaus langwieriger als in Russland selbst.
Evt. kann es daher Sinn machen, dass ihr in Deutschland schön heiratet, sie nach Russland fliegt, dort neue Pässe beantragt mit neuem Familiennamen und ihre persönlichen Sachen ordnet, und nach ein paar Wochen reist sie dann ganz regulär mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland ein, was dann bei der Ausländerbehörde umgewandelt wird in eine Aufenthaltserlaubnis für 1 bzw. 3 Jahre. Arbeiten darf sie ab dem ersten Tag.
viele Grüße!
Anelya
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 05 Jan 2013, 16:52
von 7punkt
Benni87 hat geschrieben:...Oder kann sie schon jetzt wenn sie das Arbeitsvisum bekommt, sagen das sie Heiratet?
Das würde ich nicht tun. Denn es gibt extra Visum fürs Heiraten. Wäre schon unlogisch und gälte als Verstoss gegen Konsulatregeln (!) ein Arbeitsvisum zwecks Heiraten zu beantragen und hätte klare Konsequenzen....
7punkt
P.S. Ich würde auf jeden Fall zu Ausländerbehörde gehen und die Frage vor Ort klären. Das könnt Ihr locker auch nach der Eheschliessung machen.
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 05 Jan 2013, 17:56
von Benni87
Hallo, danke für die Antworten!! Meine Freundin arbeitet seit 3 Jahren mit mir in der gleichen firma, hier in Deutschland! Sie hat ein ganz normales
Offizielles arbeitsvisum, das nach 3 Monaten automatisch von der ausländerbehörde verlängert wird, bis Ende Arbeitsverhältnis!
Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis endet Ende Januar und ihr neues, startet Anfang März!
Ihr Arbeitsverhältnis ist befristet deshalb erstmal laut Vertrag nur bis 1.oktober, kann aber sein das es verlängert wird!
So wenn ich alles richtig verstanden habe, kann sie mit dem arbeitsvisum heiraten! Kann sie mit einem hochzeitvisum auch arbeiten?
Vielen dank
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 05 Jan 2013, 18:36
von manuchka
Nein, kann sie nicht, erst mit der Aufenthaltserlaubnis, die sie nach der Heirat beantragen kann.
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 05 Jan 2013, 19:11
von 7punkt
Benni87 hat geschrieben:... Kann sie mit einem hochzeitvisum auch arbeiten?
manuchka hat geschrieben:Nein, kann sie nicht, erst mit der Aufenthaltserlaubnis, die sie nach der Heirat beantragen kann.
Rein theoretisch schon, denn in dem Visum steht dann "Erwerbstätigkeit gestatttet". NUR dieses Familienzusammenführungsvisum wird für 3 Monate erteilt. Und Arbeitgeber od. besser gesagt Finanzamt will dann bestimmt den Aufenthaltstitel ( = Aufenthaltserlaubnis) sehen, welchen man beantragen muss, will man in DE leben.
7punkt
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 05 Jan 2013, 19:44
von manuchka
Ok, sorry, da war ich falsch informiert, ich dachte, Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 06 Jan 2013, 03:17
von Anelya
Dem Finanzamt reicht für den Steuerklassenwechsel das eingeklebte Visum im Pass, und auch den meisten Arbeitgebern reicht der Visumskleber, da dort ja schon unmissverständlich steht, dass man eine Arbeitserlaubnis hat. Das muss man halt evt. der Personalabteilung erklären und eine kurze Rücksprache mit der Ausländerbehörde anbieten. Bei uns hat einzig und allein die Bank auf der Aufenthaltskarte bestanden und das Visum im Pass nicht als Legitimation akzeptiert.
Mein Mann hat die Aufenthaltskarte nach zwei Wochen Wartezeit bekommen - also selbst das ließe sich noch verschmerzen, wenn der Arbeitgeber so gar nicht mit sich reden lässt.
Aber Achtung: Das alles gilt für das Visum zur Familienzusammenführung, also wenn man bereits verheiratet ist! Bei dem Visum zur Eheschließung ("Hochzeitsvisum") ist das m.W. nicht erlaubt und man bekommt die Arbeitserlaubnis dann tatsächlich erst mit dem Aufenthaltstitel, wie Manu bereits geschrieben hat.
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 10 Jan 2013, 02:43
von flyaway
Das Standesamt interessiert sich jedenfalls nicht für die Art des Visums zum Zeitpunkt der Heirat!
Die umgehende Aufenthaltserlaubnis ohne FZF Visum dürfte in Deinem Fall kein Problem sein (das fällt in den weiten Ermessensspielraum des Ausländeramts), zumal der Anspruch auf Erteilung im Land entstanden ist.
(Im Gegensatz zu manchen Dänemark-Heiratstouristen, die i.d.R. ausreisen und ein FZF Visum beantragen müssen.)
Nur mal als Beispiel:
Meine Frau hatte ein finnisches Schengen Visum. Am Dienstag geheiratet, am Mittwoch Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Hilfreich war, vorher mal mit dem Leiter des Ausländeramts zu reden.
Namensänderung und neuer Pass eilt nicht.
Dafür würde ich einen Konsularservice einschalten.
Alles Gute!
Re: Hochzeit mit Arbeitsvisum??
Verfasst: 10 Jan 2013, 13:34
von Saboteur
Ich würde mich an deiner Stelle bei der Ausländerbehörde informieren/beraten lassen - wir hatten es damals so ähnlich und uns wurde geholfen und es hat dann alles geklappt
