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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Verfasst: 14 Jan 2013, 20:41
von DreNW
Hallo,

Für die Hochzeit in Deutschland brauchen wir von meiner russischen Freundin auch eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Apostille. Die Bescheinigung hat sie nun besorgt, aber ohne das Wappensiegel, nur mit einem einfachen Stempel. Ein Wappensiegel gäbe es dort nicht.

Kann jemand sagen, ob das (wie wir fürchten) Probleme mit der Apostille geben wird? Wer hat Erfahrungen mit dieser Bescheinigung bzw. welches Siegel wurde bei euch verwandt?

Re: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Verfasst: 14 Jan 2013, 21:16
von bella_b33
Eine Apostille gibts eigentlich von einer der austellenden Behörde, übergeordneten Behörde. Was das beim UFMS ist, weiß ich jetzt leider nicht. Aber da Du ja nicht der Erste bist, der in DE Hai-Raten durchführt, wird sich hier sicher noch jemand zu Wort melden.

Gruß
Silvio

Re: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Verfasst: 14 Jan 2013, 21:21
von DreNW
Wir gehen derzeit vom Justizministerium aus. Sie will morgen dort anrufen. Wir haben nur Angst, dass sie das einfache Siegel nicht apostillieren wollen.

Es gibt wohl noch eine Variante, mit einer vom Notar beglaubigten Kopie der Meldebescheinigung. Auf sein Siegel gibt es dann eine Apostille. Aber ich weiß nicht, ob dies das Standesamt akzeptieren wird.

Re: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Verfasst: 14 Jan 2013, 21:52
von bella_b33
DreNW hat geschrieben:Wir gehen derzeit vom Justizministerium aus. Sie will morgen dort anrufen. Wir haben nur Angst, dass sie das einfache Siegel nicht apostillieren wollen.

Es gibt wohl noch eine Variante, mit einer vom Notar beglaubigten Kopie der Meldebescheinigung. Auf sein Siegel gibt es dann eine Apostille. Aber ich weiß nicht, ob dies das Standesamt akzeptieren wird.
Die Idee mit der beglaubigten und apostillierten Kopie wollte ich auch schon äußern. Das ist doch aber dann streng genommen nur eine Apostille auf die notarielle Beglaubigung bezüglich der Überinstimmung der Kopie mit dem Original.

Vielleicht klappts aber auch so und Eure deutsche Behörde ist glücklich, wenn überhaupt erstmal irgendwo eine Apostille draufgedrückt ist, egal zu welchem Zweck ;).

Gruß
Silvio

P.S. Justizministerium sehe ich irgendwie nicht als übergeordnete Behörde des UFMS(ich bin aber in dieser Hinsicht auch recht desinteressiert....vielleicht täusche ich mich da)

Re: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Verfasst: 15 Jan 2013, 00:03
von manuchka
Ich meine, das Inneministerium ist übergeordnete Behörde des UFMS. Ich glaube aber, in RUS macht Apostille auf Standesamtsurkunden die Standesamtsverwaltung (so vorhanden), sonst generell das MinJust. Müsste aber nachschauen.

Re: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Verfasst: 19 Jan 2013, 14:10
von DreNW
Nach Telefonaten mit dem Oberlandesgericht und dem Standesamt kann nun auf die Apostille verzichtet werden :-) [sensationell]

Re: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Verfasst: 19 Jan 2013, 17:19
von Magdeburg-Moskva
DreNW hat geschrieben:Nach Telefonaten mit dem Oberlandesgericht und dem Standesamt kann nun auf die Apostille verzichtet werden :-) [sensationell]
Oh, da wollte ich doch meinen Senf dazugeben und nun hat sich das von selbst geklärt.

So Meldebescheinigungen gibt es nicht, das sind eher Gefälligkeiten der Wohnungsverwaltung oder des UFMS. Somit ist allgemein keine Apostille vorgesehen. Die deutschen Behörden akzeptieren das wohl auch. Wohl auch, weil das Dokument nicht super-wichtig ist.