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Es ist geschafft!!!
Verfasst: 23 Jan 2013, 18:46
von Tim_Dus
Wir haben es geschafft. Wir heiraten am 22.2. in Moskau. Ein Datum was ich mir gut merken kann
Jetzt mal eine andere Frage. Es ist auch Nachwuchs unterwegs, sie ist in der 16 oder 17 SSW. Da wir planen, dass sie im Mai dann ganz zu mir rüber kommt. Muss dann meine zukünftige Frau auch ein A1 Nachweis haben oder entfällt dieser dann? Geburtstermin wäre ja dann Mitte Juli.
Kann sie den A1 Kurs und Test hier in DE machen falls dieses auch benötigt wird?
Oder muss sie dann in dem Fall kein A1 erstmal machen?
Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 23 Jan 2013, 19:28
von Dietrich
Also wenn der Nachwuchs zur Beantragung des FZF-Visums bereits geboren ist und auch schon die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann braucht deine Frau (aus meiner Erfahrung heraus!) keinen A1-Nachweis mehr.
Ob sie vor Ort in Deutschland dann noch zu einem Integrationskurs "verdonnert werdet", das entscheidet das Ausländeramt.
Meine Frau sprach schon recht gut deutsch und mit deutschem Mann und zwei deutsch sprechenden Kindern war bei uns wohl kein Grund festzustellen, einen Integrationskurs anzuordnen. Aber wie gesagt, das würde ich keine garantierten Aussagen treffen wollen.
Nur
Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 23 Jan 2013, 19:50
von Tim_Dus
Also die Geburt ist ja für mitte July ausgerechnet worden und wir wollen dann ab Mitte Mai hier in Deutschland (Düsseldorf) zusammen leben.
Nachdem ich wieder in DE bin nach der Heirat und alles eingetragen lassen habe, will ich ein FZF Antrag beantragen.
Unser Kind soll aufjedenfall hier in DE geboren werden um halt auch vor der Geburt gute Medizinisch betreut zu werden.
Falls sie dann noch einen A1 Test machen müsste, dann wäre es ja einfacher für Sie hier, sie kann paar brocken Deutsch. Ich denke, wenn sie hier lebt wäre es für sie einfacher.
Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 23 Jan 2013, 20:42
von manuchka
Normalerweise braucht man für FZF das A1-Zertifikat. Möglicherweise, aber nicht unbedingt, wird in eurem Fall eine Ausnahme gemacht. Mail am besten mal die dt. Botschaft an.
Ansonsten Glückwunsch - zur bevorstehenden Hochzeit und zum heranwachsenden Nachwuchs

Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 23 Jan 2013, 21:43
von Admix
manuchka hat geschrieben:Normalerweise braucht man für FZF das A1-Zertifikat.
Mit einem gemeinsamen Kind ist das Zertifikat so weit ich weiß nicht obligatorisch.
Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 24 Jan 2013, 08:43
von Anelya
Man kann die Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind beantragen. Dafür muss der werdende Vater die Vaterschaft noch vor der Geburt anerkennen, wenn er nicht verheiratet ist. Da ihr bald heiratet, entfällt das - der Ehemann ist erstmal automatisch der rechtliche Vater des Kindes. Mit dieser Anerkennung bei Nichtverheirateten bzw. mit den Ehepapieren bei Verheirateten und einer Bescheinigung des Arztes über den Stand der Schwangerschaft kann dann die von einem Deutschen schwangere Ausländerin um den siebten Monat herum (später ist ja schwierig, wegen Flügen etc.) nach Deutschland einreisen. Das ganze beantragt man bei der für einen zuständigen Auslandsvertretung in Russland.
Dafür ist kein A1 gefordert, allerdings kann die Ausländerbehörde in Deutschland dann eine Pflicht zum Integrationskurs verhängen. Hochschwanger/mit einem Neugeborenen wird das allerdings bestimmt nicht passieren, da kann man sich also getrost Zeit lassen.
Achtung: Beantragt man die "Familienzusammenführung zum deutschen Ehemann", dann muss A1 vorgelegt werden. Am besten darauf achten, dass man wirklich die "Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind" beantragt. Ich würde mit dem ganzen Papierkram direkt an nach der Hochzeit anfangen - vom 22.2. bis Mitte Mai sollte genügend Zeit sein.
Alles Gute und Herzlichen Glückwunsch!
P.S. Wenn du viel Zeit hast, kannst du mal googeln nach "gemeinsames Ministerblatt G3191A. Vor allem alles, was unter Absatz 28 steht, ist für dich interessant - also, dass die Einreise der schwangeren bis zum siebten Monat ermöglicht werden soll etc.pp.
Hier
http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... eburt.html gibt es auch die Infos des deutschen Konsulates in Sankt Petersburg zur Antragsabgabe. Bestätigung des Arztes, Heiratsurkunde (oder Vaterschaftsanerkennung des deutschen Vaters, wenn noch nicht verheiratet) und eine Kopie deines Passes - mehr braucht ihr nicht! Die anderen Auslandsvertretungen handhaben das ähnlich.
Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 24 Jan 2013, 10:10
von Admix
Anelya hat geschrieben:Am besten darauf achten, dass man wirklich die "Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind" beantragt.
Genau. Das enspannt die ganze Angelegenheit ungemein. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 25 Feb 2013, 23:49
von Tim_Dus
Hallo zusammen,
alles hat super geklappt. Wir sind seit dem 22.2.2013 verheiratet. Noch bin ich in Moskau, fliege am Donnerstag zurück.
Könnte jemand mir einen gefallen tun und auf Russisch schreiben, was meine Frau benötigt und machen muss. Mein English ist in dieser richtung nicht das beste um es zu erklären und russisch fehlanzeige..
Es geht um die: Familienzusammenführung zum ungeborenen Deutschen Kind.
Mitte Mai will meine Frau zu mir nach Düsseldorf kommen.
Wäre super nett, wenn das jemand auf Russisch schreiben könnte
Viele Grüße an alle, die mir Tips gegeben haben
Anelya hat geschrieben:Man kann die Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind beantragen. Dafür muss der werdende Vater die Vaterschaft noch vor der Geburt anerkennen, wenn er nicht verheiratet ist. Da ihr bald heiratet, entfällt das - der Ehemann ist erstmal automatisch der rechtliche Vater des Kindes. Mit dieser Anerkennung bei Nichtverheirateten bzw. mit den Ehepapieren bei Verheirateten und einer Bescheinigung des Arztes über den Stand der Schwangerschaft kann dann die von einem Deutschen schwangere Ausländerin um den siebten Monat herum (später ist ja schwierig, wegen Flügen etc.) nach Deutschland einreisen. Das ganze beantragt man bei der für einen zuständigen Auslandsvertretung in Russland.
Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 26 Feb 2013, 00:45
von Anelya
Herzlichen Glückwunsch!
Was deine Frau braucht, ist meines Erachtens auf Russisch ein Национальная виза для воссоединения
с несовершеннолетним ребенком, являющимся гражданином Германии, согласно § 28 Абз. 1 п. 3 Закона о пребывании иностранцев (Nationales Visum für die Familienzusammenführung mit einem nichtvolljährigen, deutschen Kind nach den Grundsätzen des Parapraphen 28 Absatz 1 und 3 Ausländergesetz).
Da euer Kind ja noch nicht einmal geboren ist, muss deine Frau gemeinsam mit dem Antrag für die Familienzusammenführung eine Bescheinigung des Arztes (übersetzt ins Deutsche) mit der aktuellen Schwangerschaftswoche abgeben. Dann sollte die Einreise vor der Geburt auf jeden Fall ermöglicht werden. Für den Fall gibt es leider keine Merkblätter auf der Seite der deutschen Botschaft Moskau - schreibe doch einfach mal an die Konsularabteilung, was für Unterlagen da noch vorliegen müssen. Da ihr ja jetzt verheiratet seid, ist eine Vaterschaftsanerkennung m.E. nach nicht mehr nötig - du bist jetzt sozusagen automatisch der Vater.
Ihr müsst den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung ja eh auf Deutsch ausfüllen, es ist halt wichtig, dass da als Ziel nicht "Familienzusammenführung mit dem Deutschen Ehemann" sondern "Familienzusammenführung mit dem Deutschen Kind" steht. Fülle das doch einfach mit deiner Frau zusammen aus, das ist schon die halbe Miete. Ansonsten würde ich noch die Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung einreichen (als Beweis, dass ihr verheiratet seid), eine Kopie deines Personalausweises (als Beweis, dass du Deutscher bist und das daher das Kind auch Deutsch ist) und halt die Dokumente, die für nationale Visa immer gefordert werden (Reisepass mit Kopien, Inlandspass mit Kopien). Das müsste es eigentlich schon gewesen sein. Dann wird deine Ausländerbehörde beteiligt am Verfahren, du wirst wahrscheinlich vorgeladen, und dann könnte es schon realistisch sein, dass deine Frau im Mai einreist. Es kommt wohl eine Verwaltungsvorschrift, dass die Einreise vor dem siebten Monate ermöglicht werden soll, da man ja danach nur noch schwer von Fluglinien mitgenommen wird.
Wenn deine Frau die "Familienzusammenführung zum Deutschen Ehemann" beantragt, dann braucht sie keine Bescheinigung über die Schwangerschaft, aber dafür die A1-Bescheinigung über Deutschkenntnisse.
Ich hatte dir ja auch schonmal den Link geschickt, was in Novosibirsk alles verlangt wird:
http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... eburt.html. Das wird in Moskau ähnlich sein. Fülle also einfach mit deiner Frau die Antragsbögen aus, lasst euch vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen und die Hochzeitsurkunde mit Apostille versehen und übersetzen. Fertig.

Re: Es ist geschafft!!!
Verfasst: 26 Feb 2013, 10:06
von bella_b33
Hallo Tim,
herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!
Gruß
Silvio