Seite 1 von 1
Familienzusammenführung
Verfasst: 27 Jan 2013, 14:58
von haju56
Ich werde am 1.3.2013 in Tver rus heiraten.Wie geht das dann mit der Familienzusammenführung.
muß ich die kopie von der Heiratsurkunde hier irgendwo einreichen oder muß meine Frau in Moskau de Botschaft die
Zusammenführung beantragen .
hat jemand Ehrfahrung damit und kann mir helfen ? ZB wie groß muß die Wohnung sein oder wie hoch mein Lohn.
wäre euch danke für eure Hilfe
lg jürgen
Re: Familienzusammenführung
Verfasst: 27 Jan 2013, 23:22
von Anelya
Hallo Jürgen,
schaue doch einfach mal auf die Webseite des deutschen Konsulats in Moskau (oder Petersburg oder Novosibirsk), da ist alles aufgelistet, was ihr für die Familienzusammenführung braucht. Deine Frau muss den Antrag auf ein Visum für Familienzusammenführung in Russland stellen und dabei einige Dokumente einreichen, unter anderem das A1-Zeugnis des Goethe-Institutes über vorliegende Sprachkenntnisse, Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung etc.pp.
Bist du Deutscher bzw. hast du einen deutschen Pass? Dann spielen Wohnungsgröße und Lohn keine Rolle.
Einen Termin für die Abgabe der Unterlagen kann bzw. sollte deine Frau jetzt schon ausmachen - das sind oft mehrwöchige Vorlaufzeiten und wenn ihr schnell nach der Hochzeit die Familienzusammenführung durchziehen wollt, kann es frustrierend sein, dann noch 2 (oder 4 oder 6) Wochen auf einen neuen Termin zu warten.
viel Erfolg!
Anelya
Re: Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Feb 2013, 13:19
von iloush1981
Hallo,
ich wollte fragen, was man(zum beantragen ein Familienzusammenführung) machen muss, wenn der kein DEUTSCHE Pass hat? Also, ich meine, wie viel groß muss seine Wohnung sein oder wie viel Geld muss man verdienen? Und auch, muss man diese Unterlagen selbst bei Auslandshandelsbehörde einreichen oder seine Ehegatte kann es während Abgabe anderer Unterlagen abgeben?
Vielen Dank im voraus!
iloush
Re: Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Feb 2013, 15:13
von Anelya
Hallo Iloush!
Wenn du keinen deutschen Pass hast, musst du vor allem den Lebensunterhalt deiner Frau sichern können. Da kann man sich an den Hartz-Vier-Sätzen orientieren: Du solltest also ein Einkommen haben, um deine Miete samt Nebenkosten zu bezahlen plus ungefähr 400 Euro pro Person. Dabei zählen auch Kinder und evt. Unterhalt für Ex-Frauen dazu. Wenn du also schonmal verheiratet warst, aus dieser Ehe zwei Kinder hast und deiner Exfrau noch Unterhalt zahlen musst, kommt eine relativ große Summer zusammen.
Wenn du ohne Exfrau und ohne Kinder bist, dann wird lediglich überprüft, ob du nach Abzug der Miete noch genug Geld für deine Frau und dich hast, damit ihr keine Sozialleistungen beantragen müsst. Falls dein Gehalt nicht ausreicht, kann deine Frau versuchen, direkt eine Arbeitsstelle zu suchen. Manche Ausländerbehörden erkennen Verträge mit einem festen Gehalt auch als Grundlage für den Lebensunterhalt an. Das kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Deine Wohnung muss pro Person ungefähr 12m2 haben - wenn du nicht gerade in einem Studentenwohnheim in einem Einzelzimmer wohnt, wird da keiner etwas beanstanden. Es geht nur darum, dass du überhaupt einen festen Wohnsitz hast.
Um die Familienzusammenführung durchzuziehen, müsst ihr zwei Schritte machen: Deine Frau holt sich einen Termin beim für sie zuständigen deutschen Konsulat und gibt dort alle Unterlagen ab (Merkblätter gibt es auf der Seite des Konsulates). Danach schreibt dich deine Ausländerbehörde an und du wirst zur Vorsprache geladen. Zu diesem Termin musst du dann einige Unterlagen mitbringen. Da du kein deutscher Staatsbürger bist, werden das bei dir mindestens dein Aufenthaltstitel sein (Aufenthalts- oder Niederlassungsserlaubnis), dein Pass, dein Miet- und Arbeitsvertrag. Dann wird halt ermittelt, ob du den Lebensunterhalt deiner Frau und dir ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel sicherstellen kannst.
Wenn diese Prüfung positiv erfolgt, dann wird das so an das zuständige deutsche Konsulat weitergeleitet und im Regelfall wird dann das Visum erteilt. Das geht natürlich immer vom Standardfall aus: Ist deine Frau mal in der EU straffällig geworden, stehen unbezahlte Abschiebekosten im Raum etc.pp. kann sich das Verfahren auch sehr lange hinziehen.
Re: Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Feb 2013, 15:33
von manuchka
Alles mag auch ein wenig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des bereits in Deutschland lebenden Ehegatten abhängen...
Re: Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Feb 2013, 15:40
von Anelya
Stimmt, das hatte ich total vergessen bzw. einfach aus dem Nickname auf eine Herkunft aus Russland/Ukraine etc. geschlossen.
Wenn du EU-Ausländer bist, kannst du deine Frau im Rahmen der Freizügigkeitsberechtigung leichter nachholen (Paragraph 28 Ausländergesetz 2.3). Dafür braucht sie noch nicht einmal A1. Den Lebensunterhalt musst du aber wohl trotzdem sicherstellen.
Wenn du "nur" eine Aufenthaltserlaubnis hast, dann kommt es auf weitere Faktoren an (wie lange schon, welche, etc.pp.), ob du deine Frau nachholen darfst oder nicht. Lass dich da am besten von der Ausländerbehörde beraten. Mit Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG (§ 9a AufenthG), Aufenthaltserlaubnis als Forscher (§ 20 AufenthG) plus jeweiliger Sicherung des Lebensunterhaltes gibt es wohl keine Probleme. In allen anderen Fällen (AE für weniger als zwei Jahre, Aufenthalt als Student, als Asylberechtiger etc.pp.) musst du deinen Einzelfall mal aufdröseln.
Re: Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Feb 2013, 15:41
von Sibirier
Wenn Du keinen dt. Pass hast, aber einen EU-Pass kann es auch wieder anders aussehen...
Re: Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Feb 2013, 16:24
von iloush1981
Vielen dank für nette Antworte!