Registrierung in RUS "ohne Einladung"
Verfasst: 14 Feb 2013, 21:15
Hallo,
ich habe eine recht spezielle Frage, ich hoffe, der eine oder andere hier hat dazu schon Erfahrungen gemacht. Meine Frau (RUS-Pass) und mein Sohn (DE-Pass) sind heute nach RUS geflogen. Der Kleine braucht natürlich ein Visum. Aber nun gibt es ja seit einiger Zeit die Sonderregelung im russischen Gesetz (Gesetz der Russischen Föderation N 24 vom 03.09.2010), nach der in Deutschland wohnhafte russische Staatsangehörige die Möglichkeit haben, aufgrund einer schriftlichen Erklärung und ohne Einladung aus RUS ein Privatvisum für ihre minderjährigen Kinder zu beantragen. Diese Möglichkeit haben wir zum ersten Mal genutzt und haben dann im Visaantrag bei "Einladende Stelle" meine Frau eingetragen in der Form "M. X., Berlin". Visum wurde problemlos erteilt, im Visum steht allerdings als Einlader "M. X., Petrozavodsk".
Nun zu meiner Frage: Wer macht denn nun in RUS die Registrierung? Also wer ist der Gastgeber? Meine Frau als "Quasi-Einladende"? Das dürfte an der fehlenden Propiska in RUS scheitern. Die Babuschka, bei der sie wohnen? Das stimmt nicht mit der Eintragung im Visum überein. Ich befürchte größte Irritationen beim Postamt...
Bin über jeden Tipp dankbar.
Und noch was: Stimmt es wirklich (bzw. immer noch), dass der Registrierungsabschnitt, der beim Gast bleibt, nicht mehr zurückgeschickt werden muss, sondern bei Ausreise vorzulegen ist? Ich wusste das nicht und habe den Zettel letzten Sommer bei Schwiegermutter gelassen, die ihn auch brav zurückgeschickt hat. Am Flughafen hat mich auch niemand danach gefragt. Bin etwas unsicher, was nun stimmt...
Vielen Dank für Eure Hilfe.
fich
ich habe eine recht spezielle Frage, ich hoffe, der eine oder andere hier hat dazu schon Erfahrungen gemacht. Meine Frau (RUS-Pass) und mein Sohn (DE-Pass) sind heute nach RUS geflogen. Der Kleine braucht natürlich ein Visum. Aber nun gibt es ja seit einiger Zeit die Sonderregelung im russischen Gesetz (Gesetz der Russischen Föderation N 24 vom 03.09.2010), nach der in Deutschland wohnhafte russische Staatsangehörige die Möglichkeit haben, aufgrund einer schriftlichen Erklärung und ohne Einladung aus RUS ein Privatvisum für ihre minderjährigen Kinder zu beantragen. Diese Möglichkeit haben wir zum ersten Mal genutzt und haben dann im Visaantrag bei "Einladende Stelle" meine Frau eingetragen in der Form "M. X., Berlin". Visum wurde problemlos erteilt, im Visum steht allerdings als Einlader "M. X., Petrozavodsk".
Nun zu meiner Frage: Wer macht denn nun in RUS die Registrierung? Also wer ist der Gastgeber? Meine Frau als "Quasi-Einladende"? Das dürfte an der fehlenden Propiska in RUS scheitern. Die Babuschka, bei der sie wohnen? Das stimmt nicht mit der Eintragung im Visum überein. Ich befürchte größte Irritationen beim Postamt...
Bin über jeden Tipp dankbar.
Und noch was: Stimmt es wirklich (bzw. immer noch), dass der Registrierungsabschnitt, der beim Gast bleibt, nicht mehr zurückgeschickt werden muss, sondern bei Ausreise vorzulegen ist? Ich wusste das nicht und habe den Zettel letzten Sommer bei Schwiegermutter gelassen, die ihn auch brav zurückgeschickt hat. Am Flughafen hat mich auch niemand danach gefragt. Bin etwas unsicher, was nun stimmt...
Vielen Dank für Eure Hilfe.
fich