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Formlose Einladung einer russischen Frau nach D

Verfasst: 20 Feb 2013, 01:26
von krebs0207
Guten Abend miteinander. Vor kurzem habe ich schon einmal eine Frage gestellt, nun ist eine weitere Frage aufgetaucht. Da ich im auswärtigem Amt und hier keine speziellen Antworten finde, so stelle ich meine Frage hier ein.

Vor Monaten habe ich eine russische Frau kennen gelernt, auch schon haben wir uns getroffen und uns verliebt. Wir planen eine gemeinsame Zukunft und wollen bald heiraten. Nun macht sie den A1-Schein, von meiner Gemeinde habe ich eine Liste aller notwenigen Unterlagen bekommen und sie sind hergerichtet. Nun benötigt die Frau eine formlose Einladung.

Meine Frag, was muss drin stehen? Laut auswärtigem Amt muss ein Zeitraum genannt werden, gibt es dort eine Frist, die ich beachten muss (ein, zwei, drei Monate). Muss die Einladung wirklich handschriftlich sein? Muss ich irgend eine Besonderheit nennen, die unbedingt drin stehen muss, außer meine Anschrift, Tel.-Nr.,? Gibt es Mustereinladungen, wo ich meine Daten eintragen kann? So vergesse ich nichts wichtiges, denn die Beantragung zur Heirat dauert anscheinend bis zu 6 Monate.

Also, es geht um eine formlose Einladung nach Deutschland, für eine Heirat.

Danke für jede Antwort, Gruß Frank

Re: Formlose Einladung einer russischen Frau nach D

Verfasst: 20 Feb 2013, 07:11
von kamensky
Hallole Frank

Schoen das Sie sich verliebt haben, doch mich und sicherlich viele andere Leser und Verfasser hier interessiert das (Happy)end, oder auch nicht, Ihrer vorangegangenen Frage.

http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=108&t=15227

Bin zwar weder Moderator noch Redakteur doch denke ich, dass Sie fuer diese erneute Frage kein frisches Thema eroeffnen muessten und bei Ihrem " Einreise einer russischen Freundin nach D " anhaengen koennen, da es sich ja immer noch um die Einreise handelt!

Re: Formlose Einladung einer russischen Frau nach D

Verfasst: 20 Feb 2013, 07:32
von kamensky
Unter einer formlosen Einladung versteht man m. E. ein Einladungsschreiben (Name, Adresse, Wohnort beider Parteien und eine kurze Begruendung) formlos= die einzuladende Person verfuegt ueber alle Auflagen, welche sonst in einer Verpflichtungserklaerung verlangt und auferlegt werden, selbst.

Re: Formlose Einladung einer russischen Frau nach D

Verfasst: 20 Feb 2013, 09:47
von inorcist
Hier im Forum wurden schon mehrfach Einladungsschreiben gepostet. Einfach mal die Suchfunktion anschmeissen und dann per copy&paste übernehmen ;)

Ansonsten listet zB die schweizerische Botschaft auf, was in so einer Einladung drinstehen sollte:
Original des Gesuchs ("Einladung") der Gastgeber mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer (e-mail Adresse sofern vorhanden) der einladenden Person (Gastgeber/in)
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Passnummer der eingeladenen Person (Gast)
- Aufenthaltsdauer in der Schweiz und Anzahl der gewünschten Einreisen
- Art der Beziehung zur eingeladenen Person
Der Brief muss von der einladenden Person (Gastgeber/in) unterschrieben sein und per Post an die eingeladene Person (Gast) geschickt werden. Sind die einladenden Personen verheiratet, sind die Unterschriften beider Ehegatten notwendig.
- Kopie des Schweizerpasses oder der Aufenthaltsbewilligung B oder C der einladenden Person(en)
Das sollte analog dann auch für Deutschland gelten :)

Re: Formlose Einladung einer russischen Frau nach D

Verfasst: 20 Feb 2013, 10:14
von krebs0207
DANKE, Prima Tip.