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Unterlagen für Botschaft Kasachstan
Verfasst: 27 Feb 2013, 15:52
von Michael_3584
Hallo zusammen,
meine Verlobte wird demnächst die Unterlagen für das Visum zur Eheschließung bei der Deutschen Botschaft in Astana / Kasachstan einreichen. Das OLG Verfahren ist abgeschlossen, Termin haben wir auch.
Die Botschaft verlangt neben der Bestätigung vom Standesamt Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung im Original.
Außerdem: "2 beglaubigte Kopien der Unterlagen mit notariell beglaubigter deutscher Übersetzung"
Wo sollen wir die beglaubigten Kopien erstellen? Die ABH rät uns zu einem kasachischen Notar.
Was ist eine "notariell beglaubigte deutsche Übersetzung" und welcher Notar macht die Beglaubigung? Die Richtigkeit einer Übersetzung kann ein Notar ja wohl kaum überprüfen. Standesamt und ABH konnten mir nicht weiterhelfen.
Wir haben noch die Übersetzung vom vereidigten Übersetzer in Deutschland. Kann man die vielleicht verwenden? Auf Anfrage bei der Botschaft kam nur die Antwort mit dem Notar...
Vielleicht kann uns einer von euch weiterhelfen?
Gruß
Michael
Re: Unterlagen für Botschaft Kasachstan
Verfasst: 27 Feb 2013, 16:15
von Anelya
Der kasachische Notar beglaubigt nicht die Richtigkeit der Übersetzung, sondern die Unterschrift der Übersetzers.
Wenn du zu einem guten Übersetzungsbüro in einer beliebigen kasachstanischen Großstadt gehst und die Unterlagen abgibst, dann kannst du dort bitten, dass die Übersetzungen auch gleich notariell beglaubigt werden. Das ist dort Routine.
Wenn die Botschaft bei der Anfrage gemeint hat, dass die Übersetzungen vom vereidigten Übersetzer in Deutschland nicht akzeptiert werden, dann bleibt euch wohl nichts anderes übrig....
Soviel sollte das auch nicht kosten und wenn es eilig ist, dann kann man schon am selben Tag die beglaubigten Übersetzungen abholen (meist gegen einen preislichen Aufschlag). Das sind ja Formblätter, die bei den Übersetzungbüros schon im Computer sind und dann nur noch ein bißchen je nach Klient verändert werden müssen.
Viel Erfolg!
Re: Unterlagen für Botschaft Kasachstan
Verfasst: 27 Feb 2013, 17:03
von Michael_3584
Anelya hat geschrieben:Der kasachische Notar beglaubigt nicht die Richtigkeit der Übersetzung, sondern die Unterschrift der Übersetzers.
Jetzt geht mir ein Licht auf!
Anelya hat geschrieben:
Wenn du zu einem guten Übersetzungsbüro in einer beliebigen kasachstanischen Großstadt gehst und die Unterlagen abgibst, dann kannst du dort bitten, dass die Übersetzungen auch gleich notariell beglaubigt werden. Das ist dort Routine.
Wenn die Botschaft bei der Anfrage gemeint hat, dass die Übersetzungen vom vereidigten Übersetzer in Deutschland nicht akzeptiert werden, dann bleibt euch wohl nichts anderes übrig....
Zumindest implizit geh ich mal davon aus, da nochmal auf die notarielle Beglaubigung hingewiesen wurde. Auf meinen Vorschlag mit dem vereidigten Übersetzer ist man nicht eingegangen.
Meine Liebste muss sowieso zum Übersetzer, weil noch ein Führungszeugnis (mit Übersetzung) verlangt wird. Insofern ist das also "nur" eine Preisfrage. Trotzdem schade, dass die juristisch "wertvolleren" Übersetzungen vom Gerichtsübersetzer nicht akzeptiert werden.
Vielen Dank Anelya für deine ausführliche und schnelle Antwort!
Gruß
Michael
Re: Unterlagen für Botschaft Kasachstan
Verfasst: 27 Feb 2013, 20:11
von manuchka
Michael, eine Idee: Ihr könnt dem Übersetzer in Kasachstan die bereits fertigen Übersetzungen (Kopien! nicht die Originale) geben und dafür einen ordentlichen Preisnachlass verhandeln. Ich hab das in Moskau mal gemacht und mein Dokument selbst übersetzt und dann quasi nur für Unterschrift und Beglaubigung gezahlt - der hat ein Einkommen und dafür keine Arbeit, vielleicht ist er froh...
Re: Unterlagen für Botschaft Kasachstan
Verfasst: 28 Feb 2013, 18:16
von Michael_3584
manuchka hat geschrieben:Michael, eine Idee: Ihr könnt dem Übersetzer in Kasachstan die bereits fertigen Übersetzungen (Kopien! nicht die Originale) geben und dafür einen ordentlichen Preisnachlass verhandeln. Ich hab das in Moskau mal gemacht und mein Dokument selbst übersetzt und dann quasi nur für Unterschrift und Beglaubigung gezahlt - der hat ein Einkommen und dafür keine Arbeit, vielleicht ist er froh...
Danke für den Tipp Manuchka! Das werden wir probieren, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Gruß
Michael