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Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 00:22
von pippie
Hab gerade das hier im Ukraineforum gefunden: http://forum.ukraine-nachrichten.de/sch ... tml#p33590

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 07:38
von GastroService
...da kann man richtig arm werden :(

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 08:12
von bella_b33
GastroService hat geschrieben:...da kann man richtig arm werden :(
Wieso macht Dich das traurig? Bei deutscher Kalkulation wird man das wahrscheinlich eher, da man dort viel mehr zahlen muss. Ich find die ukrainische Regelung gut. Wenn Frau ohne den Mann sein will, dann aber ganz ohne Mann(die guten, sowie die schlechten Seiten) und nicht nur ohne die Person und mit dem Geld! Ganz oder gar nicht....

Sobald Kinder ins Spiel kommen, sieht die Sache dann natürlich wieder anders aus

Ich finde dieses Urteil rundum gut! Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied! Und wenn ich das jetzt richtig verstehe(habs nicht so mit Paragraphenreiterei), kann man sich in zukünftigen Verhandlungen, mit gleichen Ausgangskonstellationen, immer auf dieses Urteil berufen! Prima, das schafft vielleicht irgendwann mal den Irrglauben ab, daß der deutsche Ehegatte, nach ein paar "durchstandenen" Jahren, dann für den Lebensunterhalt der Partnerin vollständig aufkommt.

Gruß
Silvio

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 10:25
von Anelya
Und wenn ich mich von meinem Mann trenne und er zurück nach Russland geht? Muss er mir dann den gleichen Lebensstandard bieten, den er mir jetzt bieten kann, wo er einen deutschen Job hat???! ;)

Ich finde übrigens, dass man das Urteil differenziert betrachten muss: Da hält eine Frau aus der Ukraine (Russland/Usbekistan/...) einem deutschen Mann zehn Jahre den Rücken frei zum Beispiel. Kocht, putzt, bügelt die Hemden, sorgt sich um Haus und Haustiere. Der Mann sucht sich dann ne Jüngere - und muss der Ukrainerin (Russin/Usbekin/...) dann nur Unterhalt auf dem Niveau des ukrainischen (russischen/usbekischen/...) Dorfes zahlen, aus dem die Frau einst herkam? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen bzw. da sträubt sich mein Gerechtigkeitsempfinden dagegen.

Wenn sich die Frau nach drei Jahren+1 Tag Ehe trennt und dann mit den Freundinnen eine Jubelparty ala "ich habe nen deutschen Pass und bin den alten Sack los" feiert, dann kann man das ja noch irgendwie nachvollziehen, aber nicht immer sind Frauen die berechnenden Monster, die den Mann kalkuliert verlassen, um Unterhalt abzugreifen.

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 10:59
von zimdriver
Die häufigere Variante wird wohl sein, dass nach Erhalt der Staatsbürgerschaft oder zumindest der Niederlassungserlaubnis die deutlich jüngere Frau dem deutschen Ehemann den Rücken kehrt. Dies ist sogar gelegentlich verständlich, wenn ich mir manche Kombination anschaue.
Es gibt da immer wieder nette Artikel über das Procedere in der Zeitung Russkiy Berlin oder Russkaya Germaniya...

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 11:05
von Anelya
Ja, diese Leserbriefe bzw. Frage-Antwort-Beratungsseiten sind manchmal zum schießen ("Wie lange muss ich noch aushalten, bis....?" "Welche Unterlagen muss ich am besten kopieren, dass....?")!

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 11:56
von bella_b33
Anelya hat geschrieben:Und wenn ich mich von meinem Mann trenne und er zurück nach Russland geht? Muss er mir dann den gleichen Lebensstandard bieten, den er mir jetzt bieten kann, wo er einen deutschen Job hat???! ;)
Ich verstehe in dieser Hinsicht die Gesetzgebung sowieso nicht! Warum soll ich, nach Abschluss einer Beziehung, noch irgendwas investieren? Güteraufteilung der Dinge, die gemeinsam angeschafft wurden und tschüss! Wenn die Ex Geld haben will, dann soll sie dafür arbeiten gehen...meine Meinung!

Wie schon gesagt, bei Kindern ist das ne andere Sache, gemeinsame Anschaffung, gemeinsamer Unterhalt ;). Dafür, daß sich die Frau ein tolles Leben macht, hätte ich keinen Cent übrig.....Wo nix mehr rausspringt, steck ich doch auch nix mehr rein :lol:
Anelya hat geschrieben:Ja, diese Leserbriefe bzw. Frage-Antwort-Beratungsseiten sind manchmal zum schießen ("Wie lange muss ich noch aushalten, bis....?" "Welche Unterlagen muss ich am besten kopieren, dass....?")!
Ja, und genau deswegen sehe ich das Urteil als sehr positiv gegen solche Vorgehensweisen!

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 12:03
von Anelya
bella_b33 hat geschrieben:
Anelya hat geschrieben:Und wenn ich mich von meinem Mann trenne und er zurück nach Russland geht? Muss er mir dann den gleichen Lebensstandard bieten, den er mir jetzt bieten kann, wo er einen deutschen Job hat???! ;)
Ich verstehe in dieser Hinsicht die Gesetzgebung sowieso nicht! Warum soll ich, nach Abschluss einer Beziehung, noch irgendwas investieren? Güteraufteilung der Dinge, die gemeinsam angeschafft wurden und tschüss! Wenn die Ex Geld haben will, dann soll sie dafür arbeiten gehen...meine Meinung!

Wie schon gesagt, bei Kindern ist das ne andere Sache, gemeinsame Anschaffung, gemeinsamer Unterhalt ;). Dafür, daß sich die Frau ein tolles Leben macht, hätte ich keinen Cent übrig.....Wo nix mehr rausspringt, steck ich doch auch nix mehr rein :lol:
Das Gesetz bzgl. Ehegattenunterhalt wurde ja vor kurzem eh geändert: Sind keine Kinder da, steht der Frau nur noch ein paar Monate nach der Scheidung Geld vom Mann zu, bei Kindern muss die Frau auch zumindest halbtags arbeiten gehen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Für das Kind muss der Mann natürlich logischerweise bis zum Ende der Ausbildung/Schule/Studium zahlen.

Bella, du gehst von einer modernen Ehe aus: Die Frau hat eine Ausbildung/Studium und die Möglichkeit, zu arbeiten. Vor zwanzig, dreißig Jahren war es ja durchaus noch üblich, dass die Frau eben auf Wunsch/Druck des Mannes kein Studium absolvierte und nicht arbeiten ging, sondern sich um den Haushalt kümmerte, nett aussah und damit hatte es sich. Das diesen Frauen dann nach x Jahren zu Hause auch nach der Scheidung noch Unterhalt zusteht, finde ich mehr als verständlich. Aber ja, zum Glück sind jetzt andere Zeiten.

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 13:08
von bella_b33
Anelya hat geschrieben: Das Gesetz bzgl. Ehegattenunterhalt wurde ja vor kurzem eh geändert: Sind keine Kinder da, steht der Frau nur noch ein paar Monate nach der Scheidung Geld vom Mann zu, bei Kindern muss die Frau auch zumindest halbtags arbeiten gehen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Für das Kind muss der Mann natürlich logischerweise bis zum Ende der Ausbildung/Schule/Studium zahlen.

Ja, das liest sich dann doch auch schon deutlich freundlicher/gerechter, finde ich
Anelya hat geschrieben: Bella, du gehst von einer modernen Ehe aus: Die Frau hat eine Ausbildung/Studium und die Möglichkeit, zu arbeiten. Vor zwanzig, dreißig Jahren war es ja durchaus noch üblich, dass die Frau eben auf Wunsch/Druck des Mannes kein Studium absolvierte und nicht arbeiten ging, sondern sich um den Haushalt kümmerte, nett aussah und damit hatte es sich. Das diesen Frauen dann nach x Jahren zu Hause auch nach der Scheidung noch Unterhalt zusteht, finde ich mehr als verständlich. Aber ja, zum Glück sind jetzt andere Zeiten.
Ja, es sind natürlich andere, modernere Zeiten heute. Ich zwinge meine Frau zu nichts, das ist ihre alleinige Entscheidung.....okay, beim Erörtern der Argumente bin ich natürlich mit dabei ;)

Gruß
Silvio

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Verfasst: 02 Mär 2013, 13:39
von Anelya
Was ich noch wichtig finde: Rentenansprüche klären!

Denn wenn die Frau bsp. 10 Jahre zu Hause ist und sich um die Kinder kümmert, zahlt sie rein gar nichts in die Rentenkasse ein und kann dann im Alter richtig Probleme bekommen, wenn es zur Scheidung kommt. Deshalb finde ich es eigentlich nur gerecht, wenn der arbeitende Part (egal ob Mann oder Frau) eine private Zusatzversicherung für den Part abschließt, der zu Hause bleibt.... Aber die Lebensentwürfe sind ja so verschieden, dass das wohl jeder selbst entscheiden muss.

Bella, ich finde es übrigens auch richtig, dass Frauen mit kleinen Kindern irgendwann keinen vollen Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt haben. Halbtags arbeiten finde ich nicht nur wichtig, um Geld zu verdienen, sondern auch, um mal rauszukommen. Wenn der Exmann darauf besteht, dass die Frau rund um die Uhr bei den Kindern ist, weil er Fremdbetreuung schrecklich findet, kann er ja freiwillig den Unterhalt der Frau aufstocken. Diese Freiheit besteht ja immer.