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Selbständig nach Russland
Verfasst: 13 Mär 2013, 13:24
von hacienda
Hallo
Um welches Visum muss man sich bemühen, wenn man in Russland selbständig arbeiten und dauerhaft leben möchte (freier Journalist, verschiedene freiberufliche Tätigkeiten)? Ich hätte dann ja keine Einladung bzw. keinen Arbeitsvertrag einer in Russland ansäßigen Firma. Geht das so ohne weiteres?
Re: Selbständig nach Russland
Verfasst: 13 Mär 2013, 13:54
von domizil
... Sie benötigen ein Visum mit der Reisebegründung: "Ständige Wohnsitznahme in Russland". Das geht eigentlich nur über eine Privateinladung/Privatvisum. Das wiederum ist mit Bürokratie und Wartezeit verbunden. Deshalb empfehle ich ein einfaches Businessvisum. Mit diesem Businessvisum dann in Russland den Antrag auf "Zeitweiliges Wohnrecht" stellen, eine kleine Strafgebühr von 1.000 Rbl. zahlen und auf die Entscheidung warten.
Da Sie als Journalist arbeiten wollen, empfehle ich als Firma die Rechtsform "Einzelunternehmen" zu wählen (Individualny Predprinimatel), mit der vereinfachten Steuerveranlagung (6 Prozent auf Einnahmen).
Ansonsten können Sie auch auf unser Internetportal schauen. Dort gibt es sehr viel Informationsmaterial in deutscher Sprache für Investoren und Übersiedler und Firmengründer, inclusive aller populären Erläuterungen zu Visaregelungen und Wohnrecht zum kostenlosen herunterladen.
Uwe Niemeier
Re: Selbständig nach Russland
Verfasst: 13 Mär 2013, 16:25
von bella_b33
domizil hat geschrieben:Deshalb empfehle ich ein einfaches Businessvisum. Mit diesem Businessvisum dann in Russland den Antrag auf "Zeitweiliges Wohnrecht" stellen, eine kleine Strafgebühr von 1.000 Rbl. zahlen und auf die Entscheidung warten.
Empfehle ich genauso. Strafe musste ich deswegen aber Keine zahlen......wird sich wahrscheinlich kaum einer dran hochziehen, mit was für nem Visum man nun eingereist ist.
Und....jaaa, ich weiß daß jetzt sicher gleich kommt, daß das aber so im Gesetz steht
Gruß
Silvio
Re: Selbständig nach Russland
Verfasst: 13 Mär 2013, 17:07
von domizil
bella_b33 hat geschrieben:Und....jaaa, ich weiß daß jetzt sicher gleich kommt, daß das aber so im Gesetz steht
... ja, ja, Du hast das richtig gewußt!!!
Zumindest muss man auf gesetzliche Bestimmungen hinweisen. Und jeder legt dann für sich fest wie ernst er sich daran halten will/muss.
Uwe Niemeier
Re: Selbständig nach Russland
Verfasst: 16 Mär 2013, 15:18
von hacienda
domizil hat geschrieben:Deshalb empfehle ich ein einfaches Businessvisum. Mit diesem Businessvisum dann in Russland den Antrag auf "Zeitweiliges Wohnrecht" stellen, ...
Danke für die Tipps!
Noch eine Frage: Ist es egal, mit welchem Visum ich zuerst einreise oder muss es das Businessvisum sein? Falls es egal ist, würde ich erstmal ein paar Wochen in eine Sprachschule gehen, über die ich ein (Studenten-)Visum bekommen würde. Einfach, um noch wieder in die Sprache reinzukommen.
Wo stell ich den Antrag auf "zeitweiliges Wohnrecht"?
VG
Re: Selbständig nach Russland
Verfasst: 16 Mär 2013, 16:11
von Anelya
Es ist im Prinzip egal, mit welchem Visum du einreist.
Den Antrag stellst du bei der zuständigen FMS (migrazionnaja slushba). Im Internet unter
www.gosuslugi.ru findest du die Anträge zum ausdrucken, da steht auch dabei, was du an Dokumenten mitbringen musst. Diese Seite ist übrigens echt klasse, ich bin immer wieder verwundert, dass es sowas gibt....