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Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 13:19
von snuppi40
guten morgen....liebe gemeinde
möchte euch bitte fragen .....
wenn meine russische verlobte das ehe Visum beantragt bei der deutschen Botschaft in Moskau....
dann informiert die deutsche Botschaft in Moskau die ausländer Behörde in meiner Stadt
das wir die ehe schließen wollen.....
ich werde dann von der Ausländer Behörde zu einem persönlichen Gespräch eingeladen....
jetzt meine frage.....
wie soll ich mich bei dem Gespräch bei der Ausländer Behörde verhalten?
was darf ich sagen und was nicht?
ich möchte bitte keinen fehler machen bei diesem Gespräch...
liebe grüße...dirk
Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 13:22
von Anelya
Guten Morgen,
die fragen dich da einfach nur: "Wollen sie mit Frau XY die Ehe eingehen?". Wenn du das willst, würde ich ja sagen. Das ist dann die Grundlage dafür, dass die Ausländerbehörde der Ausstellung eines Visum zwecks Eheschließung zustimmt. Dann musst du noch deinen Personalausweis und Mietvertrag vorlegen und das wars. Das geht ganz problemlos.
viele Grüße zurück!
Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 13:37
von manuchka
Vielleicht gibt es noch ein paar Fragen zum Kennenlernen und zu eurer Beziehung, aber mehr nicht. Immer schön bei der Wahrheit bleiben, keine Märchen erfinden

Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 13:54
von Saboteur
Lügen darfst du nicht sagen... dann wird schon alles gut gehen!

Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 13:56
von snuppi40
ja ...verstehe....
bin ein erlicher mensch....
und sage die Wahrheit.....immer...
Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 14:04
von Anelya
Ich beantworte jetzt deine PN einfach mal hier öffentlich, weil es ja bestimmt auch für andere Ratsuchende von Interesse ist:
Als Deutscher Staatsbürger hast du einen Rechtsanspruch auf die Familienzusammenführung unabhängig von deinem Einkommen. Es ist also egal, was du verdienst oder nicht verdienst und du musst dies auch bei der Ausländerbehörde nicht zeigen. Du musst lediglich einen Wohnraum bereitstellen können, in dem dann auch deine Frau wohnen kann. Das kann eine Mietwohnung sein, Eigentum, Räume bei den Eltern - Hauptsache, ihr habt ein Dach über dem Kopf. Das ganze weißt man mit einem Mietvertrag nach bzw. mit einem Brief der Eltern oder wo auch immer man halt wohnt.
Auch bei Familienzusammenführung mit gleichzeitigem Bezug von Hartz Vier darf dir das Visum bzw. danach die Aufenthaltserlaubnis für deien Frau nicht verwehrt werden von der Ausländerbehörde (wenn du einen deutschen Pass hast), du musst halt deine Frau auch gleich bei allen Ämtern anmelden, denn ab dem Tag des Zuzugs deiner Frau bekommst du natürlich nur die Hälfte der Kosten der Unterkunft anerkannt vom Jobcenter, da du ja nun nicht mehr alleine in deiner Wohnung wohnst. Unbedingt direkt darum kümmern, sonst steht ihr am Ende mit erheblicher weniger Geld da. Bei Hartz-Vier-Bezug ist eine vollständige Bezuschussung des Integrationskurses für deine Frau möglich.
Eine Scheinehe wird euch schon nicht vorgeworfen werden - da müsste schon einiges zusammen kommen. Gehe es einfach mal locker an und wenn sich Probleme ergeben, kann man sich dann immer noch daran kümmern. Aber behalte wirklich im Hinterkopf: Du hast einen Rechtsanspruch auf die Familienzusammenführung, das ist nicht das Gutdünken der Ausländerbehörde bzw. des Konsulates. Einfach nett und höflich sein, alle Fragen über Art und Weise des Kennenlernens wahrheitsgemäß beantworten (und wenn du deine Zukünftige in einer Strip-Bar auf dem Newskij kennengelernt hast, dann war das halt so....) und du wirst keine Probleme haben.
Zum psychologischen Moment: Ich weiß nicht, woher deine zukünftige Frau kommt und welche Vorstellungen sie sich von Deutschland macht. War sie schon mal hier? Was hat sie für eine Ausbildung? Was hat sie für Sprachkenntnisse? Es könnte sein, dass es in den ersten Monaten für sie sehr schwierig wird - mit Hartz 4 kannst du keine großen Sprünge machen und die Situation ohne Arbeit wird evt. auch für deine Frau belastend sein. Darüber muss man sich im Klaren sein, damit die Situation nicht eskaliert. Ich würde mich schon im Vorfeld bemühen, dass deine Frau irgendwo Anschluss bekommt, z.B. über Hobbies, Weiterbildungen etc.pp.
Viel Erfolg!
PS an die Admins: Könnte man den Beitrag in die richtige Rubrik verschieben? Unter "Wissenschaftliches und bildende Künste" ist er irgendwie schlecht aufgehoben, finde ich.
Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 14:35
von Dietrich
Anelya hat geschrieben:PS an die Admins: Könnte man den Beitrag in die richtige Rubrik verschieben? Unter "Wissenschaftliches und bildende Künste" ist er irgendwie schlecht aufgehoben, finde ich.
Est!! 
Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 14:50
von snuppi40
vielen dank für deine antwort.....
bin deutscher Staatsbürger....ich wurde in Düsseldorf geboren...
meine vorfahren sind deutsche....
meine russische verlobte kommt aus der nähe von Moskau....
sie hat sozail Wissenschaften studiert in Russland und hat ein diplom...
sie arbeitet als soziale Fachkraft in Russland....
wir haben uns 02.02.2012
bei Germany.ru kennen gelernt....
seit dieser zeit sind wir jeden tag bei Skype zusammen....
bei uns ist mit der zeit eine tiefe liebe und Verbundenheit gewachsen....
sie war bei mir jetzt vor ein paar tagen zuhause....
wir sind dann zum Standesamt gegangen...und haben unsere Dokumente
ab gegeben....damit ich keinen bürgen für das ehe Visum brauche....
meine verlobte hat einen A 1 kurs gemacht und spricht deutsch...
sie kann deutsch lesen und schreiben....
unser gemeinsames einziges Interesse gilt ..
zusammen zu leben....
Geld ist uns nicht wichtig...
nur unsere liebe zu leben....
Re: Persönliches gespräch bei der Ausländer behörde
Verfasst: 26 Apr 2013, 14:53
von snuppi40
ps. meine verlobte fühlt sich sehr wohl bei mir ...
und ist sehr glücklich....