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Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 00:26
von Jonny70
Hallo
Wir wollen meine Schwiegermutter nach Deutschland einladen.
Kurze Info:
Ich Deutscher habe 2010 eine Russin geheiratet.
Ich bin erkrankt, habe einen Tumor im Kopf. Deswegen kann ich nicht Arbeiten. Meine Frau verdient zuwenig das wir aufstocken müssen. Daher dürfen wir keine Verpflichtungserklärung abgeben.
Verpflichtungserklärung haben wir über die Tante meiner Frau gemacht.
Schwiegermutter lebt in Kirgisistan. Baut Obst und Gemüse an und verkauft dieses auf dem Markt. Bekommt 100€ Rente. Hat jetzt geheiratet (Visastelle hat das nicht in berücksichtigt und hat sie immer noch als geschieden geführt). Sohn lebt in der Russischen Förderation und Tochter eben in Deutschland. Hat ein eigenes Haus.
Ich habe meine Schwiegermutter noch nie gesehen und meine Frau seit vielen Jahren nicht mehr.
Das Visum und Remonstrationsbescheid wurde abgelehnt. Ich habe einen Brief aufgesetzt wo ich der Deutschen Botschaft in Bishkek den Sachverhalt erklärte ,leider ohne Erfolg.
Im Anhang der Remonstrationsbescheid .
Was kann ich dagegen Unternehmen ?
Wer kennt sich mit sowas aus ?
Vielen Dank im Voraus.
Gruss Jonny
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 00:41
von Saboteur
hmmm, die Begründung ist ja recht ausführlich und gibt einige Hinweise darauf welche Punkte für die Behörde kritisch betrachtet werden. Da es ja 4 Wochen Zeit für eine Klage gibt, könnt ihr euch gemeinsam mit einem Anwalt überlegen ob die einzelnen Punkte widerlegbar sind - also ich denke, ihr solltet euch anwaltlich beraten lassen, da ihr die "Laienwege" ja schon probiert habt. Hattet ihr das Visum wirklich für 6 Wochen beantragt?
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 09:02
von Jonny70
Saboteur hat geschrieben:hmmm, die Begründung ist ja recht ausführlich und gibt einige Hinweise darauf welche Punkte für die Behörde kritisch betrachtet werden. Da es ja 4 Wochen Zeit für eine Klage gibt, könnt ihr euch gemeinsam mit einem Anwalt überlegen ob die einzelnen Punkte widerlegbar sind - also ich denke, ihr solltet euch anwaltlich beraten lassen, da ihr die "Laienwege" ja schon probiert habt. Hattet ihr das Visum wirklich für 6 Wochen beantragt?
... ja für 6 Wochen, warum ?
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 09:43
von Anelya
Je länger der Zeitraum ist, für den man ein Visum beantragt, desto wichtiger werden die Rückkehrnachweise (Job, Wohnung, Kinder etc.pp.). Denn wenn die Mutter 6 Wochen Kirgistan verlassen kann ohne Rücksicht auf evt. Landwirtschaft, Verpflichtungen und so weiter, dann ist es eben auch denkbar, dass sie nie wieder nach Kirgistan zurückkehren möchte und illegal in Deutschland bleibt. Diesen Verdacht müsst ihr mit geeigneten Dokumenten ausräumen.
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 09:55
von Saboteur
Ja weil eben diese 6 Wochen der Hauptstrick zu sein scheint, der euch gedreht wird... kommt mir jedenfalls so vor. Es ist so, dass es aus diesem Forum hier eigentlich keinen Bericht über ein genehmigtes (Erst-) Visum gibt wa so lange gültig ist - die Vorgehensweise ist eher schrittweise die Gültigkeit zu erhöhen.
Wie ich schon sagte, die Abhlehungsgründe wurden ja ziemlich genau benannt und da könnt ihr gemeinsam gucken wie ihr die Widerlegen könnt. Du berichtest ja, dass ihre Heirat unberücksichtigt geblieben ist und so weiter. Dann weiß ich nicht ob du "reisefähig" bist? Das kann ja gegen den Vorschlag sprechen, dass ihr zu der Dame reist. Aber ich würde mich wie schon gesagt anwaltlich beraten lassen, da hier doch Kompetenz (hinsichtlich der Klage) gefragt ist, die unsere und eure übersteigen kann.
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 12:13
von arghmage
Anelya hat geschrieben:Je länger der Zeitraum ist, für den man ein Visum beantragt, desto wichtiger werden die Rückkehrnachweise (Job, Wohnung, Kinder etc.pp.). Denn wenn die Mutter 6 Wochen Kirgistan verlassen kann ohne Rücksicht auf evt. Landwirtschaft, Verpflichtungen und so weiter, dann ist es eben auch denkbar, dass sie nie wieder nach Kirgistan zurückkehren möchte und illegal in Deutschland bleibt. Diesen Verdacht müsst ihr mit geeigneten Dokumenten ausräumen.
Wobei ich dieser Logik nicht so ganz folgen kann, zumindest wenn ich praktisch denke ... wenn ich eh nicht zurückkehren will, ist die Visadauer völlig egal. Also hole ich mir doch ein "problemloeres" 4-Wochen-Visum und gehe nicht das Risiko ein, ein 6-Wochen-Visum abgelehnt zu bekommen. Aber da legt sich halt jeder die Argumente so, wie er sie braucht (und die Borschaft halt genau andersrum).
Wie sieht es denn nach so einem Remonstrationsbescheid aus, kann man einfach wieder ein neues Visum beantragen (und die neuen tatsachen dralegen) oder dieser Weg erstmal versperrt?
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 12:17
von Anelya
Ich sage nicht, dass es logisch ist.

Es ist aber der Erfahrung nach Standart bei den Konsulaten.
Man kann übrigens direkt wieder einen neuen Antrag auf ein Visum stellen, aber wenn sich nicht wesentliche Fakten verändert haben, wird man zu 99,9% wieder eine Ablehnung bekommen (gegen die man dann wieder Remonstration einlegen und klagen kann). Evt. wäre es interessant zu wissen, wie sich in diesem Fall der Fakt, dass die Mutter inzwischen geheiratet hat, auf die Bewertung der Rückkehrwilligkeit auswirkt. Zumindest das Argument "Landwirtschaft und Verkauf auf dem Markt" wirkt halt nicht glaubwürdig, wenn die Mutter in der besten Erntesaison für sechs Wochen abkömmlich ist.
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 12:21
von Admix
Mit menschlicher Logik haben solche Entscheidungen wahrscheinlich wenig zu tun. Dafür gibt es schließlich Vorschriften

Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 12:24
von Saboteur
ja eben, das Problem bei den 6 Wochen war ja, das sie daraus gedreht haben, dass sie dort nicht wirklich arbeitet und "wirtschaftlich'" verwurzelt ist wenn se 6 Wochen weg gehen kann... was ja auch erstmal aus deren Sicht logisch klingt...! aber so ist es, man kann es immer in die eigene Richtung drehen. Ich denke auch, dass eine sofortige Neubeantragung erstmal nix bringt wenn sich nix geändert hat, daher die Idee einer anwaltlichen Beratung.
Re: Remonstrationsbescheid
Verfasst: 03 Mai 2013, 15:56
von Jonny70
Hallo und Danke für eure Antworten
Ich habe mit dem Bürgerservice des Auswärtigen Amtes telefoniert. Ich soll schriftlich was Schreiben oder nächste Woche anrufen.
Ich habe eine Beschwerde Mail über den Sachbearbeiter der Botschaft in Bishkek geschrieben. So ginge es auch schneller, wenn es geht. Eine Klage dauert zu Lange.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Schönes Wochenende Jonny