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Geburt in Deutschland - bekommt die Mutter Elterngeld ?

Verfasst: 10 Mai 2013, 15:06
von borya
Hallo,
meine russische Freundin ist schwanger und wir möchten, dass das Kind in Deutschland gebohren wird.
Termin ist Dezember, vorher wollen wir heitraten. Mit den Dokumenten sind wir fast fertig.
Ist das Kind dann automatisch deutsch und bekommt Kindergeld ?
Bekommen wir Elterngeld auch wenn meine dann Ehefrau nie in Deutschland berufstätig war ?
Ich selber bin slebstständig und bin alleinerziehend mit 2 Kindern aus der Vorehe mit einer deutschen Frau. Ich verdiene ca. 1200 Euro Netto.

vielen Dank für eine Antwort.
Borya)

Re: Geburt in Deutschland - bekommt die Mutter Elterngeld ?

Verfasst: 10 Mai 2013, 19:23
von bella_b33
borya hat geschrieben:Hallo,
meine russische Freundin ist schwanger und wir möchten, dass das Kind in Deutschland gebohren wird.
Termin ist Dezember, vorher wollen wir heitraten. Mit den Dokumenten sind wir fast fertig.
Ist das Kind dann automatisch deutsch und bekommt Kindergeld ?
Bekommen wir Elterngeld auch wenn meine dann Ehefrau nie in Deutschland berufstätig war ?
Kann ich mir nicht vorstellen, ich denke zumindest, daß man schon vorher was einzahlen muss, bevor man was raushaben möchte.

EDIT:
ich habs mal in nen Elterngeldrechner eingegeben:
Ihre Eingaben

Sie erwarten 1 Kind.
Sie haben bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren.
Ihr durchschnittliches Netto Monatseinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt betrug 0,00 € Netto / Monat.
Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen in den Monaten, in denen Sie Elterngeld beziehen wollen, wird 0,00 € Netto / Monat betragen.

Ihr Elterngeld beträgt ca.

375,00 € Netto / Monat
Aber ehrlich: Geht zu dem betreffenden Amt und beantragt, mehr als Nein sagen können Die nicht.

Ob ein in Deutschland geborenes Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, da bin ich nicht sicher, ich meine aber ja.
Bist Du denn der Vater? Bist Du Deutscher? Dann brauchst Du Dir gar keine Sorgen zu machen.

Gruß
Silvio

Re: Geburt in Deutschland - bekommt die Mutter Elterngeld ?

Verfasst: 10 Mai 2013, 19:35
von Anelya
Wenn du Deutscher bist, gibt es wirklich keine Probleme - das Kind bekommt den deutschen Pass, deine Frau ein Aufenthaltsrecht abgeleitet entweder durch Personensorge für das deutsche Kind (wenn noch nicht verheiratet) bzw. als Ehefrau eines Deutschen (wenn verheiratet). Damit hat sie auch Anspruch auf die Minimalsumme des Elterngeldes für 12 Monate.

Wenn du Ausländer bist, dann bekommt das Kind den deutschen Pass plus deine Nationalität wenn du mindestens seit 8 Jahren legal in Deutschland bist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hast (sogenanntes Optionsmodell, gibt es seit 2000). In diesem Falle muss sich das Kind bis zum 21. Lebensjahr entscheiden, welchen Pass es behalten will (deine Nationalität oder die Deutsche).

Bist du Deutscher, dann kann das Kind problemlos zwei Staatsbürgerschaften bekommen und auch erhalten.

Mit 1200 Netto werdet ihr wahrscheinlich nach Einreise der Frau und nach Geburt noch Anrecht auf Wohngeld bzw. Hartz4 haben, das könntest du dann auch nochmal prüfen. Ich finde 1.200 netto jetzt schon knapp für einen Erwachsenen mit 2 Kindern, aber zwei Erwachsene und drei Kinder brauchen definitiv dann noch staatliche Hilfe zum Leben. Da gibt es auch Rechner im Internet dafür.