Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

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Stabrus
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Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von Stabrus »

Hallo.

Dem russischen Recht nach bezahlt man als Auslaender in Russland die ersten 6 Monate nicht 13 sondern um die 30 Prozent Einkommenssteuer , wenn man nach russischen Recht arbeitet.

Das War bei im Jahr 2011 der Fall. Dannach kommt mann in den Status "Налоговый резидент", also Steurinlaender. Man bezahlt die ueblichen 13 % und es sollte auch eine Verrechnung der uebermaessig bezahlten Steurn geben.

Also, der Antrag auf Steuerrueckerstatung wurde bei der Steuerbehoerde gestellt, und auch genehmigt jetzt heisst es von der Steurbehoerde ich solle mich bei der fuer mich zustaendigen Stuerbehoerde melden, um die ueberbezahlte Summe zu erhalten. Und da bekomme ich ein Problem, ich bin momenttan in Dt , werde voraussichtlich erst in 5 Monaten wieder in Russland sein. Wie lange die Stuerbehoerde mit diesen Rueckzahlungen warten kann, kann ich nicht sagen, koennen die Verantwortlichen in Moskau auch nicht.
Hat jemand Erfahrungen damit?
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inorcist
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Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von inorcist »

Bei mir hat das damals mein Arbeitgeber für mich erledigt. Würde mich am besten mit dem in Verbindnug setzen.
Stabrus
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Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von Stabrus »

nicht jeder hat so viel Glueck mit seinem Arbeitgeber wie Sie.
pippie

Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von pippie »

inorcist hat geschrieben:Bei mir hat das damals mein Arbeitgeber für mich erledigt. Würde mich am besten mit dem in Verbindnug setzen.
Stabrus hat geschrieben:nicht jeder hat so viel Glueck mit seinem Arbeitgeber wie Sie.
Angemessen wäre gewesen:"Danke für den Tipp, leider kann ich den aber nicht fragen" oder so ähnlich....
Stabrus
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Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von Stabrus »

Aussage war nicht boese gemeint, das Thema ist bei mir einfach etwas emotionsgeladen. Danke fuer die Ratschlaege.
pippie

Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von pippie »

Stabrus hat geschrieben:Aussage war nicht boese gemeint, das Thema ist bei mir einfach etwas emotionsgeladen. Danke fuer die Ratschlaege.
Das nenn ich mal Charakter! :blumen2:
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ikez
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Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von ikez »

Steuergesetzbuch der RF

78. Artikel

6. Der Betrag der uebermaessig bezahlten Steuern muss zurückgeben werden … während 1 Monat von (ab?) dem Datum des bei der Steuerbehörde gestellten Antrages auf Steuerrueckerstatung.

7. Der Antrag auf Steuerrueckerstatung darf bei der Steuerbehoerde während 3 Jahre von (ab?) der Bezahlungszeit der uebermaessig bezahlten Steurn gestellt werden.

Ich habe kein Wort gefunden, dass der Antragsteller muss sich melden, um den Betrag zurückbekommen. Falls der Antrag genehmigt wurde, die Steuerbehörde muss Dich (oder Deinen Arbeitsgeber) darüber informieren und die uebermaessig bezahlten Steuern während 1 Monat zurückgeben .

Meiner Meinung nach, bedeuten die 3 obenerwähnte Jahre, dass Du auch in 5 Monate noch ein bisschen Zeit haben kann, um die Sache klarstellen. Übrigens, Du kannst auch die Steuerbehörde einen (eingeschriebenen oder elektronischen mit Deinen Unterschrift) Brief schicken, und sie muss den während ein Monat beantworten.
Viel Erfolg!
Ikez
Stabrus
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Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von Stabrus »

Danke Ikez. Diese Gesetze hatte ich vorher schon gelesen. Das ist ja das Problem, das dabei nichts von Registrirung steht. Der Beamte der meinen Antrag bearbeitet hat, hat gemeint ich muesse mich melden.

Eine Email mit diesen Fragen habe ich an die Steuerbehoerde geschrieben. Das Sie mir Antworten muessen, weiss ich. Das mit der Unterschrift ist mir voellig neu. Kannst du das vielleicht genauer Erklaeren?
Ich schreibe eine Email und dann im Anhang ein Brief mit Unterschrift??
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ikez
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Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von ikez »

Artikel 78.4. sagt, die Hinzurechnung der übermassig bezahlten Steuern soll auf Grund des schriftlichen Antrages (des elektronischen Antrages mit der elektronischen qualifizierten Unterschrift) durchgefahren sein.

Was ist die elektronische qualifizierte Unterschrift? Auf die Internetseite der föderale Steuerbehörde kann man eine Liste von 38 berechtigte Bedienungsorganisationen finden, die spezielle Systemunterlage haben, um Steuerzahler ihre elektronische Belegdurchlauf haben können. Die Steuerbehörden betrauen nur diese russischen Organisationen.

Dass heißt, du muss Deine elektronische digitale Unterschrift nur von diesen Organisationen bekommen. Dem Gesetz gemäß, soll die elektronische Unterschrift erst ab 1. Juli 2013 handgehabt werden. Es scheint nicht so, dass ein Steuerzahler kann eine elektronische Unterschrift aus Deutschland bekommen. Also ein eingeschriebener Brief, den man per Post schicken kann, bleibt noch immer eine öffentliche Urkunde, die die Steuerbehörde beantworten muss. Mit Vorbehalt, dass Du dann von der Post eine Richtigbefundanzeige bekommst, wann Dein Brief von der Steuerbehörde bekommen ist. Nur da kannst Du eine Antwort auf deinen Brief warten und verlangen.

<< Das ist ja das Problem, das dabei nichts von Registrierung steht. Der Beamte der meinen Antrag bearbeitet hat, hat gemeint ich müsse mich melden.>>

Meinst Du, Du hast KEINE schriftliche Information von der Steuerbehörde? Warum schreibst Du denn, << der Antrag auf Steuerrueckerstatung wurde bei der Steuerbehörde gestellt, und auch genehmigt>>?

Einen schönen Tag!
Ikez
Stabrus
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Re: Steuerrueckzahlung nach 6 Monaten aufenthalt

Beitrag von Stabrus »

Sorry das ich erst jetzt antworte, es hatten mir selbst einfach noch einige Infos gefehlt.

Diese Geschichte wird fuer mich ueber ein Anwaltsbuero in Moskau geregelt. Schriftlich habe ich nichts, die Anwaelte eben so wenig.
Der bearbeitende Beamte hat meinen Pass mit Ein- und AUsreisen gepruefft und muendlich bestaetigt das wohl alles in Ordnung sei.
Das Problem ist nun der Erhalt der INN (ИНН ). Ich habe keinen, vielleicht lag es daran das ich immer als beschaeftigter einer Repraesentanz gal, oder es hat sich einfach niemand drumm gekuemmert. Um also einen INN zu bekommen muss ich einreisen, mich registrieren und in die oertliche Steuerbehoerde gehen, mich registrieren und mit meinem INN bei dem Bearbeitenden Beamten vorstaellig werden ( das koennen allerdings wieder die Anwaelte machen, mit meinem Pass und einer Vollmacht) .
Die Frage wahr ob man ohne persoenlich einzureisen ein INN bekommen kann. Bislang scheint die Antwort nein zu sein.
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