Krankenversicherung beim Visum zur Eheschließung
Verfasst: 04 Jul 2013, 11:45
Liebe alle, liebe Neuen,
ich habe gerade mehrere PMs bekommen bezüglich der Krankenversicherung beim Visum zur Eheschließung bzw. beim Visum zur Familienzusammenführung. Das ist ja ein Thema, das bestimmt mehrere interessiert, deshalb poste ich die Antwort hier im Forum. Ich denke, der Schreiber der PMs ist damit auch einverstanden.
1) Bei der Beantragung des Schengenvisums ist die Vorlage einer Auslandskrankenversicherungspolice schon bei Antragsabgabe unerlässlich - sonst werden die Unterlagen gar nicht angenommen. Man gibt ja alles über das neue Antragsannahmezentrum zu einer beliebigen Zeit ohne Termin ab und kann dann den fertigen Pass entweder dort abholen oder sich per Express gegen Entgelt zuschicken lassen (Preise variieren je nach Region). Man bekommt eine SMS, sobald der Pass abholbereit ist. Der Pass bleibt während der Bearbeitungszeit (durchschnittlich 10 Werktage) im Konsulat.
2) Bei der Beantragung eines nationalen Visums - also zur Studienaufnahme, zur Familienzusammenführung oder zur Eheschließung - bekommt man einen Termin im Konsulat (nicht im Antragsannahmezentrum) und gibt dort alle Unterlagen ab. Hier muss man ausdrücklich noch keine Krankenversicherung vorlegen, da ja je nach Einzelfall unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten entstehen können und deshalb noch gar nicht sicher ist, wann die Krankenversicherung gelten soll. Sind alle Unterlagen bearbeitet, bekommt man eine mail und muss dann das Visum unter Vorlage des Passes und einer gültigen Krankenversicherung im Konsulat abholen. Im besten Fall nach 10 Tagen, im schlechtesten Fall nach einigen Monaten. Der Pass bleibt während der Bearbeitung beim Antragsteller und muss dann nur bei Abholung zur Visierung vorgelegt werden. Logischerweise schließt das ein Übersenden mit Expresspost aus.
viele Grüße,
Anelya
ich habe gerade mehrere PMs bekommen bezüglich der Krankenversicherung beim Visum zur Eheschließung bzw. beim Visum zur Familienzusammenführung. Das ist ja ein Thema, das bestimmt mehrere interessiert, deshalb poste ich die Antwort hier im Forum. Ich denke, der Schreiber der PMs ist damit auch einverstanden.
1) Bei der Beantragung des Schengenvisums ist die Vorlage einer Auslandskrankenversicherungspolice schon bei Antragsabgabe unerlässlich - sonst werden die Unterlagen gar nicht angenommen. Man gibt ja alles über das neue Antragsannahmezentrum zu einer beliebigen Zeit ohne Termin ab und kann dann den fertigen Pass entweder dort abholen oder sich per Express gegen Entgelt zuschicken lassen (Preise variieren je nach Region). Man bekommt eine SMS, sobald der Pass abholbereit ist. Der Pass bleibt während der Bearbeitungszeit (durchschnittlich 10 Werktage) im Konsulat.
2) Bei der Beantragung eines nationalen Visums - also zur Studienaufnahme, zur Familienzusammenführung oder zur Eheschließung - bekommt man einen Termin im Konsulat (nicht im Antragsannahmezentrum) und gibt dort alle Unterlagen ab. Hier muss man ausdrücklich noch keine Krankenversicherung vorlegen, da ja je nach Einzelfall unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten entstehen können und deshalb noch gar nicht sicher ist, wann die Krankenversicherung gelten soll. Sind alle Unterlagen bearbeitet, bekommt man eine mail und muss dann das Visum unter Vorlage des Passes und einer gültigen Krankenversicherung im Konsulat abholen. Im besten Fall nach 10 Tagen, im schlechtesten Fall nach einigen Monaten. Der Pass bleibt während der Bearbeitung beim Antragsteller und muss dann nur bei Abholung zur Visierung vorgelegt werden. Logischerweise schließt das ein Übersenden mit Expresspost aus.
viele Grüße,
Anelya