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Sprachtest auch bei nachweislich sehr gutem Deutsch?

Verfasst: 28 Jul 2013, 23:16
von QED
Hallo,

meine Verlobte ist Deutschlehrerin.
Sehr guter Abschluss an der Uni, praktizierende Deutschlehrerin.
Auf die schnelle konnte man mir bei den Behörden nichts sagen.
Vllt hat einer schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Der Test soll ja nur sicherstellen, dass das Grundverständnis der Sprache gewährleistet ist, oder?
Sie wird den Test auch mit Leichtigkeit meistern, da bin ich mir sicher. Frage ist nur, ob sich das lohnt, da so ein Kurs durchaus zeitaufwendig ist.

MfG aus Stuttgart

Re: Sprachtest auch bei nachweislich sehr gutem Deutsch?

Verfasst: 28 Jul 2013, 23:23
von bella_b33
Ich hab hier schon mehrfach gelesen, daß man keinen Test braucht, wenn man nachweislich sehr gute Deutschkenntnisse hat(Linguistiker, Lehrer usw.). Vielleicht kann das noch jemand bestätigen.

Gruß
Silvio

Re: Sprachtest auch bei nachweislich sehr gutem Deutsch?

Verfasst: 28 Jul 2013, 23:31
von Saboteur
meine Frau musste nix nachweisen, hat bei der Ausländerbehörde deutsch gesprochen - was sie sehr sehr gut kann.

Re: Sprachtest auch bei nachweislich sehr gutem Deutsch?

Verfasst: 28 Jul 2013, 23:47
von DirkHB
Hallo,
Wenn Deine Verlobte gut Deutsch kann, sollte sie an der Botschaft auch Deutsch sprechen.
der Sprachtest ist nicht notwendig, wenn die Botschaft eindeutig erkennt, daß genug deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Aus der Broschüre des deutschen Generalkonsulats in Kalingrad:
"Ausnahmen: Wenn bei der persönlichen Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller die
geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig."
So steht es auch in vielen Broschüren für Familienzusammenführung.

Gruß Dirk

Re: Sprachtest auch bei nachweislich sehr gutem Deutsch?

Verfasst: 29 Jul 2013, 08:38
von Norbert
Mir wurde es ebenso kommuniziert.

Re: Sprachtest auch bei nachweislich sehr gutem Deutsch?

Verfasst: 30 Jul 2013, 13:39
von arghmage
Ging bei uns (auch) ohne Sprachtest. Einfach in der Botschaft deutsch sprechen. Die Dame, die meiner Frau die Unterlagen abnehmen wollte, wollte allerdings nur Russisch sprechen, dann hat meine Frau ihren Chef kommen lassen und nach einem kurzen Gespräch war die Sache erledigt.
Integrationskurs nach der Heirat in D war auch nicht erforderlich, es gab aber von der ABH einen Gutschein dafür (man hätte ihn also machen können). Man sollte sich das aber unbedingt bescheinigen lassen, nicht daß es dann später heißt, man hätte den Kurs versäumt.