Visum Familienzusammenführung

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

trabajador
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Visum Familienzusammenführung

Beitrag von trabajador »

Hallo,
welche Dauer hat so ein Visum. Wir werden es in St. Petersburg beim Konsulat beantragen. Meine zukünftige Frau hat schon einen Sprachnachweis (C2 kleines deutsches Sprachdiplom Goetheinstitut).
Ich habe jetzt gelesen, dass sie auch meinen Pass bzw. eine beglaubigte Kopie vorlegen muss. Ich werde ihr nach der Heirat meinen Pass mitgeben, da ich ihn nicht benötige und nicht noch mehr Geld für Beglaubigungen ausgeben will. Braucht man sonst noch etwas?

Meine zuständige Ausländerbehörde liegt viele Kilometer von meinem Wohnort. Leider ist die Grenzziehung meines Kreises so, dass ich zwar in der Nähe zweier Grosstädte (jeweils 15 km) wohne, zum Ausländeramt aber in die 35 km entfernte Kreisstadt fahren muss. Die Busverbibndungen dahin sind katastrophal, so dass ich da Urlaub nehmen muss und das Auto nehmen.

Deswegen frage ich., wann ich dort nach der Einreise zum ersten Mal hinfahren muss. Die Anmeldung kann ich in meinem Ort erledigen.

Also wie lange gilt das Visum Familienzusammenführung etwa, bis man wieder bei der Ausländerbehörde antanzen muss? Erfahrungswerte?
Anelya
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Anelya »

Hallo trabajador!

Kopien beglaubigen lassen kostet (zumindest bei den Bürgerbüros der Städten, in denen ich bisher beglaubigte Kopien von Zeugnissen etc. habe anfertigen lassen) 2 Euro pro Seite - daran sollte es doch nicht scheitern. Originalpässe von Dritten nimmt das Konsulat 100% nicht an, dann hätte also deine Freundin auch noch die Rennerei damit, schnell beglaubigte Kopien herzustellen. Das würde ich ihr ersparen. Ansonsten braucht deine dann-Frau genau die Dokumente, die auch auf dem Merkblatt des Konsulates vermerkt sind.

Die Ausstellung des Visums dauert 2-8 Wochen im Regelfall, je nachdem, wieviel Arbeit auf den Schreibtischen der beteiligten Stellen liegt.

Du musst meist schon *vor* der Einreise deiner Frau das erste mal zur Ausländerbehörde, um diverse Unterlagen vorzulegen, einen Mietvertrag zum Beispiel. Im Ausnahmefall kann man das alles per mail/Telefon klären - deine Ausländerbehörde wird sich aber bei dir melden, ob und was sie von dir haben wollen. Plane aber auf jeden Fall einen Besuch dort ein, bevor das Visum erteilt wird.

*Nach* der Einreise und Anmeldung deiner Frau hast du dann bis zum Ende der Visumslaufzeit, um gemeinsam zur Ausländerbehörde zu fahren und dort den Antrag auf die Erteilung einer AE zu stellen. Ich würde persönlich nicht bis zum letzten Tag warten, das zu tun (geht zwar, ist aber zusätzlich Stress, weil dann eine Fiktionsbescheinigung bis zum Erhalt der AE ausgestellt werden muss). Bei diesem Termin müsst ihr beide auf jeden Fall persönlich anwesend sein.

Das Visum zur Familienzusammenführung wird für 3 Monate ausgestellt. Das heißt in diesen drei Monaten muss sie eingereist sein und den Antrag auf die AE gestellt haben. Die AE gilt dann im Regelfall drei Jahre, im Zweifelsfall ein Jahr. Danach kann/muss man entweder die AE verlängern oder kann - nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
trabajador
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von trabajador »

Danke.
Also ich muss im Rahmen der Familienzusammenführung sowieso zur Ausländerbehörde (alleine). Mietvertrag habe ich nicht, da ich in Wohneigentum wohne.
Dann verstehe ich allerdings nicht, warum meine Frau eine Kopie meines Passes vorlegen muss. Den kann ich dann doch selber bei der Ausländerbehörde vorzeigen.
Dann innerhalb 3 Moante noch einmal zusammen zur Ausländerbehörde in die Kreisstadt am A der Welt., und danach hat man in der Regel 3 Jahre Ruhe vor den Zecken?
Das wäre dann ja noch einigermassen erträglich, wenn man in 3 Jahren da 2 Mal hin muss.
Anelya
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Anelya »

Na wenn du in diesem Ton auch bei der Ausländerbehörde auftrittst, dann kannst du zu 99% sicher sein, dass da noch Besuche hinzukommen.
trabajador
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von trabajador »

Aha, die "Damen und Herren" entscheiden dort also nach Gusto.
Anelya
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Anelya »

Nein, die Damen und Herren dort sind an Gesetze gebunden. Und in diesen stehen sowohl "muss" als auch "kann"-Auslegungen.
Und was glaubst du, wie die "Zecken" dort entscheiden? Wahrscheinlich wie alle anderen normalen Menschen auch. Ist man höflich und sachlich, wird die "in der Regel"-Bestimmung zu deinem Gunsten ausgelegt, spricht man von "Zecken am A. der Welt" würde ich mir als Sachbearbeiterin doch dreimal überlegen, inwiefern ich - im Rahmen der sich gesetzlich bietenden Spielräume - entgegenkommend bin.

Die Sachbearbeiter in den Ausländerbehörden lassen dich nicht "antanzen", sondern handeln nach ihren Vorschriften und fordern halt A,B und C (dh. von dir den Nachweis über dein Wohneigentum), damit du X (d.h. in eurem Fall die AE für deine Frau) bekommen kannst.

Falls du das ganze gesetzliche Verfahren zur Regulierung von Einwanderung aus Drittstaaten überflüssig findest, dann ist das dein gutes Recht und du kannst ja in die Politik gehen und auf dieser Ebene etwas daran ändern. Frust und Unmut über die geltende Ausländergesetzgebung an den Sachbearbeitern auszulassen, halte ich schon aus Eigeninteresse für den falschen Weg.
trabajador
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von trabajador »

Vielleicht kannst du Dir vorstellen, dass es einen Unterschied zwischen Äusserungen in einem Forum und der realen Welt gibt. Im Geiste bleiben es für mich Zecken, was ich natürlich nicht sagen würde. Natürlich hat es in erster Linie etwas mit den Gesetzen zu tun. Aber wer sich freiwillig für so einen Job meldet, der identifiziert sich entweder mit den Gesetzen oder richtet sein Leben auf die Pension aus. .-). Die Zecke will ja eigentlich auch nur leben. Trotzdem mag ich sie nicht
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manuchka
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von manuchka »

Auch im Forum sollte man ueberlegen, in welchem Ton man sich aeußert. Macht sonst keinen guten Eindruck... zu deinen Fragen selbst hat Anelya dir schon geantwortet.
Du erntest, was du säst.
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harald63
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von harald63 »

trabajador hat geschrieben:Vielleicht kannst du Dir vorstellen, dass es einen Unterschied zwischen Äusserungen in einem Forum und der realen Welt gibt. Im Geiste bleiben es für mich Zecken, was ich natürlich nicht sagen würde. Natürlich hat es in erster Linie etwas mit den Gesetzen zu tun. Aber wer sich freiwillig für so einen Job meldet, der identifiziert sich entweder mit den Gesetzen oder richtet sein Leben auf die Pension aus. .-). Die Zecke will ja eigentlich auch nur leben. Trotzdem mag ich sie nicht
Und mit was verdienst Du so Dein Geld...?
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Re: Visum Familienzusammenführung

Beitrag von arghmage »

Anelya hat geschrieben:Die AE gilt dann im Regelfall drei Jahre, im Zweifelsfall ein Jahr.
... oder maximal so lange, wie der Paß noch gültig ist.
Bei meiner Frau war der Paß kein Jahr mehr gültig, da gab es die AE bis zum Ende der Gültigkeit des Passes. Vorher neuen Paß beantragen hätte keinen Sinn gemacht, weil sie ja nachd er Heirat eh einen neuen Paß brauchte wegen der Namensänderung.
Die anschließende AE gab es dann für 3 Jahre.
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