...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Natascha
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...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Natascha »

Hallo alle zusammen!

Ich bin in Russland geboren und in Kasachstan aufgewachsen. Vor 19 Jahren habe ich einen Spätaussiedler geheiratet und aus Kasachstan (mit kasachischen Pass) nach Deutschland ausgewandert. Damals, damit ich eine deutsche Einbürgerung bekommen könnte, musste ich kasachische abgeben. Jetzt lebe ich seit 4 Jahren als deutsche Bürger in die Schweiz .
Also, lange Rede, kurze Sinn!
Ich möchte gerne eine russische Einbürgerung ohne deutsche abzugeben haben: doppelte (Deutsch-Russisch).
Ich habe versucht mich im Internet selber etwas schlau zu machen, leider ohne Erfolg.
Kennt sich jemand damit aus?

P.S: ich weis nicht ob es wichtig ist, aber meine Eltern sind vor 10 Jahren wieder aus Kasachstan nach Russland zurück gegangen und leben dort als russische Bürger.

Für eure Hilfe bedanke ich mich voraus.

Natascha
Anelya
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Anelya »

Hallo Natascha!

Hätte ich mal erst deine beiden Threads gelesen, dann wäre es einfacher gewesen, dir zu antworten... ;)
Du hast nach der momentanen Rechtslage so gut w ie keine Möglichkeit, eine doppelte Staatsangehörigkeit russisch-deutsch zu erlangen.
Dies hat verschiedene Gründe:

1. Deutschland erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit (nur in Ausnahmefällen). Das könnte dir natürlich erstmal egal sein, denn die Deutschen bekommen nicht automatisch bescheid, dass du noch einen anderen Pass hast. Im Zweifelsfall allerdings kann dir das ziemliche Probleme bringen.
2. Russland erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit - möchtest du die russische Staatsangehörigkeit neu annehmen, dann musst du einen Nachweis erbringen, dass du deine alte abgelegt hast (o grazhdanstve zum nachlesen)
3. Man bekommt die russische Staatsangehörigkeit auch nicht einfach so, man müsst schon mehrere Jahre mit anderen Aufenthaltstiteln dort auch gelebt haben - es klang mir nicht so, als ob du das vorhättest

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel mussten und müssen Russlanddeutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht abgeben und haben trotz ihrer russischen/kasachischen/was-auch-immer-für-Pässe die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Auch russisch-deutsche Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen russisch-deutsche Staatsangehörigkeiten. Diese Fälle treffen aber auf dich alle nicht zu leider.

Selbst wenn also nach der nächsten Bundestagswahl Deutschland seine Gesetze bzgl. doppelter Staatsbürgerschaft ändert, hättest du immer noch das Problem, dass die Russen auch keine doppelte Staatsbürgerschaft für ihre Bürger wollen. Vielleicht kommt man da irgendwie drumherum, die Frage ist, ob es den Ärger und den Aufwand wert ist (mehrere Jahre in Russland wohnen bzw. genau die richtigen Leute kennen etc.pp.). Da ist es bestimmt wesentlich einfacher, sich ein drei-Jahres-Business-Visum zu besorgen, wenn es um gelegentliche Urlaubsreisen geht.

viele Grüße!
Natascha
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Natascha »

vielen lieben Dank!

Ich werde mal schauen...

Lieben Gruss
waikiki
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von waikiki »

Hallo! Normalerweise erlauben die Deutschen keine doppelten Staatsbürgerschaften! Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.. ich würde einfach mal auf der russischen Botschaft (bzw. deutschen Amt) mal nachfragen, wie es aussieht, ob es eine Möglichkeit gibt beide Nationalitäten zu behalten, nicht nur im Herzen, sondern auch rechtlich! ;) LG
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Zejtnot
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Zejtnot »

Die Deutschen sind schon bei geborenen Deutschen sehr pingelig mit einer zweiten Staatsbürgerschaft. Ich habe beispielsweise im deutschen Generalkonsulat angefragt (lebe in Russland, aber mit ständiger und sehr enger Bindung nach Deutschland), und nachdem mir zuerst gesagt wurde, es wäre denkbar, wird dies nun mehr oder weniger als unwahrscheinlich dargestellt.

Angesichts der Tatsache, dass vor einigen Jahren mal pauschal 50.000 Türken ausgebürgert wurden, weil sie sich hintenrum nach Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft die türkische zurückgeholt hatten, ist dies bei nicht in Deutschland geborenen Deutschen noch unwahrscheinlicher.
Anelya
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Anelya »

waikiki hat geschrieben: ich würde einfach mal auf der russischen Botschaft (bzw. deutschen Amt) mal nachfragen, wie es aussieht, ob es eine Möglichkeit gibt beide Nationalitäten zu behalten, LG
Die Fragestellerin hat ja gar nicht beide Nationalitäten und hat die russische Staatsagenhörigkeit deshalb momentan gar nicht. Es geht also nicht um das Behalten irgendwelcher Staatsangehörigkeiten, sondern um die Erlangung einer zweiten neuen Staatsangehörigkeit, ohne die andere dabei zu verlieren. Das halte ich in diesem Fall für sehr schwierig, zumal auch geprüft werden müsste, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer russischen Staatsangehörigkeit überhaupt vorliegen.
Natascha
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Natascha »

waikiki hat geschrieben:Hallo! Normalerweise erlauben die Deutschen keine doppelten Staatsbürgerschaften! Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.. ich würde einfach mal auf der russischen Botschaft (bzw. deutschen Amt) mal nachfragen, wie es aussieht, ob es eine Möglichkeit gibt beide Nationalitäten zu behalten, nicht nur im Herzen, sondern auch rechtlich! ;) LG
Bezüglich Nationalität. ...ich bin so genannte "reinrassige" Russin. Damals, vor 19 Jahren stand in meinem Kasachischen Pass: Nationalität russisch. Bei Deutschen gibt es solche Bemerkungen nicht. Ich bin jetzt so genannte Deutsche mit Geburtsort in Russland.
Ich weis nicht ob es was bringt, aber meine beide Eltern leben in Russland und haben russische Staatsbürgerschaft.
Viele Grüße
Gunnar
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Gunnar »

Zejtnot hat geschrieben:Die Deutschen sind schon bei geborenen Deutschen sehr pingelig mit einer zweiten Staatsbürgerschaft. Ich habe beispielsweise im deutschen Generalkonsulat angefragt (lebe in Russland, aber mit ständiger und sehr enger Bindung nach Deutschland), und nachdem mir zuerst gesagt wurde, es wäre denkbar, wird dies nun mehr oder weniger als unwahrscheinlich dargestellt.

Angesichts der Tatsache, dass vor einigen Jahren mal pauschal 50.000 Türken ausgebürgert wurden, weil sie sich hintenrum nach Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft die türkische zurückgeholt hatten, ist dies bei nicht in Deutschland geborenen Deutschen noch unwahrscheinlicher.
Das wöre mir neu. Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften und können diese auf immer behalten. Wenn ein Elternteil Deutsch und ein Elternteil Russisch ist, liegt einer der ganz wenigen Ausnahmefälle vor, wo beide Länder die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren.

Wenn das Deutsche Konsulat Probleme macht würde ich einfach mal auf § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz verweisen. Die einzige Ausnahme ist, dass Du als deutscher Vater selbst im Ausland geboren wurdest, und zwar nach 1999, und der entsprechende Antrag innerhalb eines Jahres vergessen wurde (vgl. Absatz 4 in § 4).
§ 4
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.
(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
Natascha
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von Natascha »

Eigentich habe ich mir erhofft, dass ich hier jemanden finde, der persönlich sich mit diese Thema beschäftigt hat und Erfahrung gesammelt.
Ich habe mir schon gedacht das ist nicht einfach ist. Aber wenn viele Menschen doppelte schon haben und behalten dürfen. ...warum kann man nicht zusätzlich bekommen? ???:-(
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Re: ...doppelte Deutsch-Russische Stattsbürgerschaft.

Beitrag von manuchka »

@Natascha: weil eine Staatsangehörigkeit nun mal kein Kleidungsstück ist, das ich nach Belieben an- oder ausziehen oder umtauschen kann. Und nur weil das "bequem" ist und man kein Visum braucht, ist es kein Grund. Staatsangehörigkeit begründet auch immer eine Reihe von Rechten und Pflichten, und ein Staat möchte natürlich auch die Loyalität seiner Bürger haben. Außerdem haben nicht VIELE die doppelte Staatsangehörigkeit, sondern das ist eher eine Ausnahme - z.B. wenn ein Kind durch Geburt von Eltern verschiedener Nationalitäten eine enge Bindung an beide Staaten hat. Warum das bei den Spätaussiedlern aus der UdSSR z.B, erlaubt wurde, ist mir ein großes Rätsel und nicht nachvollziehbar.
Gunnar hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Die Deutschen sind schon bei geborenen Deutschen sehr pingelig mit einer zweiten Staatsbürgerschaft. Ich habe beispielsweise im deutschen Generalkonsulat angefragt (lebe in Russland, aber mit ständiger und sehr enger Bindung nach Deutschland), und nachdem mir zuerst gesagt wurde, es wäre denkbar, wird dies nun mehr oder weniger als unwahrscheinlich dargestellt.

Angesichts der Tatsache, dass vor einigen Jahren mal pauschal 50.000 Türken ausgebürgert wurden, weil sie sich hintenrum nach Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft die türkische zurückgeholt hatten, ist dies bei nicht in Deutschland geborenen Deutschen noch unwahrscheinlicher.
Das wöre mir neu. Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften und können diese auf immer behalten. Wenn ein Elternteil Deutsch und ein Elternteil Russisch ist, liegt einer der ganz wenigen Ausnahmefälle vor, wo beide Länder die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren.
@Gunnar, die doppelte Staatsbürgerschaft für die Kinder eines deutsch-russischen Paares ist ja nicht gemeint, die haben per Gesetz mit Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit und dürfen die auch lebenslang behalten. Aber wenn einer der Eltern die andere Staatsbürgerschaft dazu haben will, ist das wie eine Einbürgerung, und die setzt in der Regel eine vorausgehende Ausbürgerung aus der Ursprungsstaatsangehörigkeit voraus.
Du erntest, was du säst.
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