Grenze Lebensunterhalt bei Kindernachzug?

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

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Thorsten73
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Grenze Lebensunterhalt bei Kindernachzug?

Beitrag von Thorsten73 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe im September meine Frau geheiratet. Sie wird wenn alles gut läuft mit dem Visum Ende Februar nach Deutschland kommen. Sie hat 2 Kinder aus erster Ehe (6 und 11 jahre). Natürlich kommt sie nicht ohne die Kinder. Zu unserem Glück wurde vor kurzem der §32 AufenthG geändert, so dass meine Frau nicht mehr das alleinige Sorgerecht braucht. Es reicht nun laut der deutschen Botschaft in Moskau die Einwilligung des Kindsvater aus. Nun meine Frage: Wie hoch muss mein Einkommen sein wenn ich die beiden Kids nach Deutschland holen will? Laut der Ausländerbehörde in meiner Stadt ist es egal wieviel ich verdiene. Meine Frau ist in einem russischen Forum unterwegs und weiß von dort das es da wohl doch eine Grenze geben soll. Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schonmal :)
Anelya
Zar/iza
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Re: Grenze Lebensunterhalt bei Kindernachzug?

Beitrag von Anelya »

Bei den Kindern handelt es sich um "Familiennachzug zu Ausländern", da die Kinder nicht zu dir nachziehen, sondern zu deiner Frau. Deshalb muss der Lebensunterhalt für alle Familienmitglieder gesichert sein. Und da deine Frau kurz nach Einreise wahrscheinlich erstmal Integrationskurs etc. macht und noch keine Vollerwerbsarbeit hat, musst du das dann nachweisen können.

Beim alleinigen Nachzug der Frau wäre das "Familiennachzug zu einem Deutschen", da muss in der Tat der Unterhalt nicht gesichert sein.

Grob gesagt ist der Lebensunterhalt gesichert, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II bestehen. Du kannst also mal deine Daten in einen Hartz-Vier-Rechner eingeben (angeben, dass ihr 2 Erwachsene und 2 Kinder seid und rechne mit deinem Nettogehalt in Steuerklasse 3, denn in die kommst du dann und auch die Ausländerbehörde rechnet damit) und schauen, ob ein Anspruch rauskommt. Wenn ihr einen Anspruch haben werdet, wird es schwierig. Ansonsten ist alles im grünen Bereich.

Pro Erwachsenen werden im SGBII 345 in einer Bedarfsgemeinschaft angesetzt, also 690 Euro in eurem Fall.
Für die Kinder je 255 Euro.
Dazu noch ein angemessener Mietteil (musst du bei deinem Ort nachfragen wie hoch der bei euch ist, ist unterschiedlich je nach Kommune).

Ist dein Netto-Einkommen höher als 1200 Euro+eure Miete, dann ist der Lebensunterhalt gesichert. Bist du in einer Grauzone, dann lasse dich auf jeden Fall beraten, es gibt Freibeträge etc.pp, das soll nur mal ein grober Anhaltspunkt sein.
Thorsten73
Grünschnabel
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Re: Grenze Lebensunterhalt bei Kindernachzug?

Beitrag von Thorsten73 »

Dankeschön für die schnelle Antwort :D
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manuchka
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Re: Grenze Lebensunterhalt bei Kindernachzug?

Beitrag von manuchka »

Thorsten73 hat geschrieben:Zu unserem Glück wurde vor kurzem der §32 AufenthG geändert, so dass meine Frau nicht mehr das alleinige Sorgerecht braucht. Es reicht nun laut der deutschen Botschaft in Moskau die Einwilligung des Kindsvater aus
Neu im Forum, aber gleich eine ganz wichtige Info mitgebracht - danke, das ist gut zu wissen und war mir entgangen, werde das mal nachlesen! Und: herzlich willkommen im Forum.
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