Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Moderator: Dietrich
Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Das ist wohl war, aber Kindernachzug ist mit Eintreten der Volljährigkeit nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Und 7 Jahre warten bis man zusammenleben kann ist de facto auch keine Option. Und wir haben nun einmal (gemeinsam) entschieden, lieber in D leben zu wollen.
Gruss
Frank
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
@Frank1010
Darüber haben die russischen Behörden sich scheinbar auch Gedanken gemacht. Laut meiner Frau die noch in Russland lebt, wurde vor kurzem ein Gesetz erlassen oder geändert dass in so einem Fall dem Elternteil, welches die Probleme macht, das Sorgerecht entzogen werden kann. Wenn das so stimmt, sollte derjenige sich also gut überlegen sein Kind für soetwas zu missbrauchen
Darüber haben die russischen Behörden sich scheinbar auch Gedanken gemacht. Laut meiner Frau die noch in Russland lebt, wurde vor kurzem ein Gesetz erlassen oder geändert dass in so einem Fall dem Elternteil, welches die Probleme macht, das Sorgerecht entzogen werden kann. Wenn das so stimmt, sollte derjenige sich also gut überlegen sein Kind für soetwas zu missbrauchen
Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Servus Thorsten,
kannst Du dazu von Deiner Holden mehr Infos bekommen? Wäre klasse ...
Gruss
Frank
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Natürlich. Ich hoffe das sie mir einen Link heute geben kann. Ansonsten wird es wohl erst nach dem 1. Dezember was, da sie ab Montag in Rostov ist für nen Deutschintensivkurs und anschliessend Deutschtest. Sobald ich was weiss kommt der Link natürlich hier
Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Vielen Dank! Ich denke das Thema könnte einige hier im Forum interessieren, da das in der Vergangenheit immer mal wieder aufkam.
Gruss
Frank
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Hallo Frank,
ich sprach jetzt nocheinmal mit meiner Frau. Bei diesem neuen Gesetz (welches ab Januar in Kraft treten soll) geht es nicht um das Sorgerecht, sondern um die Einwilligung des Elternteils welches in Russland bleibt.
Wenn z.B. der Ex Mann meiner Frau nicht sein Einverständnis zur Übersiedlung der Kinder nach DE geben würde, würde ein Gericht den Ex Mann vorladen, ihn anhören und dann eine Entscheidung treffen. Dieses neue Gesetz soll dies nun scheinbar erleichtern.
Bevor ich hier noch weitere Fehlinformationen gebe, warte ich besser auf den Link den mir meine Frau im Laufe des Tages geben wird
Wird hier dann natürlich sofort gepostet.
Grüße
ich sprach jetzt nocheinmal mit meiner Frau. Bei diesem neuen Gesetz (welches ab Januar in Kraft treten soll) geht es nicht um das Sorgerecht, sondern um die Einwilligung des Elternteils welches in Russland bleibt.
Wenn z.B. der Ex Mann meiner Frau nicht sein Einverständnis zur Übersiedlung der Kinder nach DE geben würde, würde ein Gericht den Ex Mann vorladen, ihn anhören und dann eine Entscheidung treffen. Dieses neue Gesetz soll dies nun scheinbar erleichtern.
Bevor ich hier noch weitere Fehlinformationen gebe, warte ich besser auf den Link den mir meine Frau im Laufe des Tages geben wird
Wird hier dann natürlich sofort gepostet.
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Hallo Frank,
hier nun wie versprochen ein Link zu einer russischen Nachrichtenseite die über die Gestzesänderung berichteten. Einen Link zu einer staatlichen Site konnte sie leider nicht finden. http://www.aif.ru/society/law/1014209
Grüße
hier nun wie versprochen ein Link zu einer russischen Nachrichtenseite die über die Gestzesänderung berichteten. Einen Link zu einer staatlichen Site konnte sie leider nicht finden. http://www.aif.ru/society/law/1014209
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- Axel Henrich
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
@ Frank
Da steht im Prinzip erstmal nur, dass der Foederale Migrationsdienst einen Gesetzentwurf entwickelt (hat), der es den Gerichten erlaubt, bei Uneinigkeit der gesetzlichen Vetreter, in Verbindung mit "kompetenten Organen" wie der Staatsanwaltschaft und Organen der Vormund- und Pflegschaft, eine Loesung zu finden.
Noetig wurde dies, weil es immer oefter vorkommt, dass der "zurueckbleibende" Elternteil die Erlaubniss zur Ausreise des Kindes missbraeuchlich verweigerte und dadurch nicht nur die Rechte des anderen Elternteiles verletzt, sondern vor allem auch des Kindes, welches auch zur Erholung, oder zum Studium ins Ausland moechte.
Bisher wurden solche Probleme vom Migrationsdienst, dem Aussenministerium und dem Geheimdienst geklaert und der zurueckbleibende Elternteil hatte nur die Moeglichkeit der Beschwerde ... postfaktum!
-ah-
Da steht im Prinzip erstmal nur, dass der Foederale Migrationsdienst einen Gesetzentwurf entwickelt (hat), der es den Gerichten erlaubt, bei Uneinigkeit der gesetzlichen Vetreter, in Verbindung mit "kompetenten Organen" wie der Staatsanwaltschaft und Organen der Vormund- und Pflegschaft, eine Loesung zu finden.
Noetig wurde dies, weil es immer oefter vorkommt, dass der "zurueckbleibende" Elternteil die Erlaubniss zur Ausreise des Kindes missbraeuchlich verweigerte und dadurch nicht nur die Rechte des anderen Elternteiles verletzt, sondern vor allem auch des Kindes, welches auch zur Erholung, oder zum Studium ins Ausland moechte.
Bisher wurden solche Probleme vom Migrationsdienst, dem Aussenministerium und dem Geheimdienst geklaert und der zurueckbleibende Elternteil hatte nur die Moeglichkeit der Beschwerde ... postfaktum!
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
OK danke für Erklärung. Werde das mal unserer Anwältin in Moskau zur Info übermitteln.
Gruss
Frank
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Frank
- Norbert
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Ich habe auf Bitte und mit Hilfe von Frank die FAQ aktualisiert: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 93#p158893
Bei der Überarbeitung ist mir aber aufgefallen, dass die entscheidende Hürde bleibt: Ohne Zustimmung des zweiten Erziehungsberechtigten läuft nichts - bislang war dies im Kindeswohl des Absatz 4 versteckt, nun gibt es dafür neu einen extra Absatz 3. Zwar gibt es dort auch neu die Möglichkeit einer offiziellen Entscheidung einer öffentlichen Stelle definiert - ein entsprechendes Verfahren dazu gibt es aber in Russland (noch) nicht.
Eine echte Verbesserung ist nur die Klarstellung, dass Deutschkenntnisse erst ab 16 zwingend sind. Und natürlich, dass bei Zustimmung des Ex keine Hürden über dieses Zauberwort "Kindeswohl" mehr in den Weg gelegt werden können.
Bei der Überarbeitung ist mir aber aufgefallen, dass die entscheidende Hürde bleibt: Ohne Zustimmung des zweiten Erziehungsberechtigten läuft nichts - bislang war dies im Kindeswohl des Absatz 4 versteckt, nun gibt es dafür neu einen extra Absatz 3. Zwar gibt es dort auch neu die Möglichkeit einer offiziellen Entscheidung einer öffentlichen Stelle definiert - ein entsprechendes Verfahren dazu gibt es aber in Russland (noch) nicht.
Eine echte Verbesserung ist nur die Klarstellung, dass Deutschkenntnisse erst ab 16 zwingend sind. Und natürlich, dass bei Zustimmung des Ex keine Hürden über dieses Zauberwort "Kindeswohl" mehr in den Weg gelegt werden können.