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Änderung der EU-Gesetzgebg. Kurzaufenthalte zum 18.10.2013

Verfasst: 27 Okt 2013, 04:10
von tl1000r
Hallo,

viele werden es vielleicht schon wissen, aber zur Vollständigkeit:
Durch die Verordnung (EU) Nr. 610/2013 vom 26.06.2013, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 29.06.2013, wurde die Regelung zur maximalen Aufenthaltsdauer in den Schengenstaaten ohne Erlaubnis zum Daueraufenthalt geändert. Diese Neuregelung tritt am 18.10.2013 in Kraft. Die bisherige Regelung gestattete Kurzaufenthalte mit Schengenvisa, für Bürger einiger Länder auch visumfrei, bis zu drei Monaten im Halbjahr, gerechnet ab der ersten Einreise. Die Neuregelung gestattet nun Aufenthalte von "bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird". Damit Sie selbständig überprüfen können, ob Ihre Reisepläne dieser neuen Regelung entsprechen, ist unten eine Tabelle für die Berechnung der Aufenthaltsdauern veröffentlicht. Diese Tabelle ist kein offizielles Dokument, sondern nur ein Hilfsmittel zur Veranschaulichung der Neuregelung und wird ohne Gewähr zur Verfügung gestellt.
--> Tabelle Aufenthaltsrechner 2013 [vnd.ms-excel. 656,5k]
Wie ist diese Neuregelung zu verstehen.
Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01.2013 bis 31.12.2013. Am 18.10.2013 befindet er sich in den Schengener Staaten. Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04.2013 bis 18.10.2013 betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet. Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist. Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal. Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet. Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04.2013 bis 19.10.2013 — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben. Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.
Auf Russisch auch hier nach zu lesen:

--> 90 Tage Rechner

Der Aufenthaltsrechner ist alles in allem ganz nett gemacht.

Quelle

Mfg M.

Re: Änderung der EU-Gesetzgebg. Kurzaufenthalte zum 18.10.20

Verfasst: 27 Okt 2013, 14:31
von werner
Hallo,

vielen Dank für Deine Info ! Bedeutet es, dass Russen ohne Visa für z.B. 90 Tage nach Deutschland
zu Besuch kommen können ?

Mit besten Grüßen von Werner

Re: Änderung der EU-Gesetzgebg. Kurzaufenthalte zum 18.10.20

Verfasst: 27 Okt 2013, 14:46
von bella_b33
werner hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für Deine Info ! Bedeutet es, dass Russen ohne Visa für z.B. 90 Tage nach Deutschland
zu Besuch kommen können ?
Nein, das heisst, soweit ich das verstehe, daß eben einfach der Berechnungszeitraum für die 90/180 Regelung sich täglich mit verschiebt. Es werden bei einer 90/180er Regelung bei der Ausreise dann also immer genau die letzten 180 Tage geprüft und wenn man sich da dann weniger als 90 Tage im Land aufgehalten hat, ist alles okay.

Gruß
Silvio

Re: Änderung der EU-Gesetzgebg. Kurzaufenthalte zum 18.10.20

Verfasst: 27 Okt 2013, 15:56
von zimdriver
... so ist es. Ich habe mal diese Excel- Tabelle angeklickt. Raus kommt, dass diese 90 Tage nur während der letzten 180 Tage in Schengenland verbracht werden dürfen. Also nicht, zB, 90 Tage mit Ausreise 1. Juli und weitere 90 Tage mit Einreise 10. Juli.

Re: Änderung der EU-Gesetzgebg. Kurzaufenthalte zum 18.10.20

Verfasst: 27 Okt 2013, 19:27
von Nikolaus
Naja, es wird eben nie etwas besser. Da koennen wir nur hoffen, dass die Russen nicht wieder umgehend symmetrisch reagieren (reagiert haben!?) ... Die brauchen ja dazu nicht mal ein Gesetz zu aendern, da im Gesetz wohl nicht steht, wie die Berechnung von 90/180 zu erfolgen hat. Eine einfache Anweisung an die Grenzkontrolle reicht da schon.
Gut ist ja erst mal, wenn es so nun eine einheitliche, vorausschaubare Regelung gibt.
Selbstredend schliesst diese Regelung so manches Schlupfloch fuer bisher "grosszuegigere" EU-Laender.

Re: Änderung der EU-Gesetzgebg. Kurzaufenthalte zum 18.10.20

Verfasst: 27 Okt 2013, 23:59
von inorcist
Nicht mehr als 90 Tage während der letzten 180 Tage ... Hat sich da jetzt effektiv irgendwas geändert?
Oder ist das einfach nur die alte Frage geklärt, ob's um 180 Tage, ein halbes Jahr oder sechs Monate handelt?

Re: Änderung der EU-Gesetzgebg. Kurzaufenthalte zum 18.10.20

Verfasst: 28 Okt 2013, 07:05
von Zejtnot
Erst einmal gut, dass es nun eine klare Regel gibt. Praktisch ist dies aber für einige eine Verschlechterung.
inorcist hat geschrieben:Hat sich da jetzt effektiv irgendwas geändert?
Denn bislang wurde immer in Halbjahres-Blöcken gerechnet, ab der erste Einreise. Hatte man beispielsweise ein Visum vom 1.1. bis 31.12., so konnte man am 1.1. für einen Tag kurz einreisen und das Halbjahr wurde losgezählt. Dann war man beispielsweise vom 1.4. bis 28.6. in Schengen-Ländern (gesamt 90 Tage). Nach einer kurzen Ausreise konnte man am 1.7. wiederkommen und bis zum 28.9. die 90 Tage vom zweiten Halbjahresblock nutzen. De facto war man so ein halbes Jahr legal in Deutschland.

Nach der neuen Regel wäre man damit aber schon Anfang Juli länger als 90 Tage während der letzten 180 Tage im Land - und damit illegal.

Aber grundsätzlich ist die Neuregelung einfach logisch und auch transparent.