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auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 30 Okt 2013, 12:12
von pav8454
hallo
ich hab eine russin geheiratet. jetzt bin ich am überlegen nach chelyabinsk auszuwandern. könnte dann meine pensionskasse auszahlen.
ich komme aus der schweiz.
hat jemand erfahrung was man benötigt für eine auswanderung?
welche anforderungen muss ich erfüllen?
dokumente, etc.
danke

Re: auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 30 Okt 2013, 18:36
von Zejtnot

Re: auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 31 Okt 2013, 22:49
von GIN
Das mit der Auszahlung der Pensionenkasse würde ich aufpassen. Du musst erst einmal deine Ausgleichskasse davon überzeugen das Du nach Russland wirklich auswanderst. Von Ausgleichskasse zu Ausgleichskasse legen die разрешение на временное проживание jeweils für Dich positiv oder negativ aus. Bei einer Auswanderung können die von Dir eine auf Deutsch, Franzözisch oder Englisch übersetzte Version des Stempels in deinem Pass verlangen. Es gab Urteile in erster Instanz die Beschwerden gegen negative Entscheide der Ausgleichskasse abgewiesen haben. In Neuenburg hat das Kantonsgericht so einen Entscheid der ersten Instanz vor einiger Zeit bestätigt. Ich würde deine zuständige Ausgleichskasse anfragen welche Dokumentation die als Auswanderung nach Russland akzeptieren. Ersparst Dir dann unangenehme Überraschungen.

Re: auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 02 Nov 2013, 12:49
von pav8454
danke für die antworten.
habe ja nicht so viel auf der pensionskasse. würde aber schon genügen für chelyabinsk.
aber du hast recht. muss mich schon noch mehr informieren bei der pensionskasse.
im Formular von swisscanto ist zwar nichts beschrieben von dem.

Re: auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 02 Nov 2013, 18:02
von GIN
pav8454 hat geschrieben:danke für die antworten.
habe ja nicht so viel auf der pensionskasse. würde aber schon genügen für chelyabinsk.
aber du hast recht. muss mich schon noch mehr informieren bei der pensionskasse.
im Formular von swisscanto ist zwar nichts beschrieben von dem.
Die Ausgleichskasse in deinem Wohnkanton ist dafür uständig. Sie stellt die Auswanderung fest und mit der Verfügung der Ausgleichskasse kannst Du das Geld bei der Pensionenkasse oder etwaigen 3a einfordern. Erkundige Dich dann aber auch bei deinem Finanzdepartament, da Staatssteuer Bundesteuer und Gemeindesteuern abgezogen werden

Re: auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 04 Nov 2013, 12:33
von pav8454
hallo GIN
ich glaube du verwechselst da was?
ich hab das Geld ja auf einem Freizügigkeitskonto. Da hat die Ausgleichskasse nichts zu tun.
Oder liege ich falsch?

hier noch ein Auszug aus dem Formular der Pensionskasse:

Barauszahlungsgrund:
definitive Ausreise aus der Schweiz/aus Liechtenstein (Beilage: Bestätigung der Einwohnergemeinde
oder aktuelle Wohnsitzbestätigung im Ausland*).
Bei Ausreise in ein Land der EU oder der EFTA darf das BVG-Altersguthaben nur bar ausbezahlt
werden, wenn der Vorsorgenehmer im neuen Land nicht mehr der Sozial versicherungspflicht untersteht
(Beilage: Nachweis der Nichtunterstellung mit Antragsformular des Sicherheitsfonds**)
Vorsorgeguthaben ist geringer als ein Jahresbeitrag, der vor Errichtung des Freizügigkeitskontos
entrichtet wurde (bitte beilegen: Vorsorgeausweis der letzten Vorsorgeeinrichtung)
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb (Beilage: aktuelle Verfügung der
AHV-Ausgleichskasse*)
Grenzgänger; definitive Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz/in Liechtenstein.
Das BVG-Altersguthaben kann nur bar ausbezahlt werden, wenn der Grenzgänger in seinem Land
nicht mehr der Sozialversicherungspflicht untersteht (Beilage: Nachweis der Nichtunterstellung mit
Antragsformular des Sicherheitsfonds**).
* vom Vorsorgenehmer beizubringen ** vom Vorsorgenehmer beizubringen
Adresse: Sicherheitsfonds BVG, Eigerplatz 2,
3000 Bern; Tel. +41 (0)31 380 79 71
http://www.verbindungsstelle.ch
Für die Barauszahlung ist zwingend erforderlich:
a) unverheirateter Vorsorgenehmer: Zivilstandsbeurkundung (Original)
b) verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft lebender Vorsorgenehmer: amtlich
beglaubigte Zustimmung des Ehegatten resp. des eingetragenen Partners (Original)

Re: auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 05 Nov 2013, 02:01
von kamensky
Hallole pav8454

Da mir dein Alter unbekannt ist erläutere ich einfach einmal was es zu bedenken gibt betreffend "Auszahlung des Freizügigkeitskontobetrags" bei einer möglichen Auswanderung:

1. Wie so oft im Leben gibt es keine Garantie, dass du für ewig im Ausland bleibst, also bedenke bitte gründlich, was bei einer möglichen Rückkehr auf dich zukommen könnte. Bspw. ist dir überhaupt bewusst, dass du bei einem beruflichen Wiedereinstieg (Selbständigkeit ausgeschlossen) als Arbeitnehmer, du dich möglicherweise in die vom neuen Arbeitgeber vorhandene 2. Säule einkaufen musst? Wird viefach verlangt.

2. Ich habe keine Ahnung wie deine sonstige finanzielle Lage aussieht, doch kann es durchaus möglich sein, dass du die ersten paar Monate in RU kein Einkommen generieren kannst und du also quasi und eventuell (je nach sonstiger finanzieller Lage) anscheinend auf die Freizügigkeitsgelder zurückgreifen willst, oder gar musst. Sollte dem letzteren so sein, dann sind das denkbar schlechte Voraussetzungen, denn das Leben ist auch in RU nicht kostenlos.

3. Gedenkst du weiterhin die AHV-Beiträge zumindest für dich weiter zu entrichten (freiwillige Ausgleichskasse http://aso.ch/de/beratung/leben-im-ausl ... lige-ahviv )? Würde ich dir sehr raten, denn nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch die Beitragjahre sind massgebend und Berechnungsgrundlage für deinen späteren Rentenanspruch. Fehlende Beitragsjahre vermindern die AHV-Leistung %tual zur maximalen Einzelrente (momentan ca. 2300.--) mtl.

4. Wie ist den deine russische Frau auf die Pension bezogen abgesichert? In RU oder hat sie schon mehr als 12 Mt. in der Schweiz gearbeitet?

Auch ich stand einst vor dieser Entscheidung und habe nach tiefgründlicher Analyse, die zumindest für mich mit LP Lösung gefunden. Ob es die wirklich Ideale und das Non plus Ultra ist, wird sich einmal weisen. Aber Altersrücklagen habe ich keine nach RU verschoben, denn diese habe ich in Wohneigentum in der CH investiert. Das gibt mir die Sicherheit, bei einer evtl. Rückreise ein eigenes Dach über dem Kopf zu haben und generiert zudem noch einen annehmbaren Netto-Zinssatz (60% Auszahlung, 40% Rückstellungen) aus der Vermietung. Ein weiterer postiver Effekt ist mindestens der Werterhalt, jedoch eher die Wertsteigerung von Immobilen im Verhältnis zu den lächerlichen Zinsen, welches ein Freizügigkeitskonto derzeit abwirft.

Eine auf Zukunft gerichtete Finanzsituationsanalyse, welche auf Sicherheit bei Rückkehr, jedoch auch bei ewigem RU-Aufenthalt würde ich dir sehr empfehlen und diese je nach Möglichkeit auch von 2 bis 3 neutralen Stellen begutachten lassen. Also nicht einfach Golä "uf u dervo" ! :)

Grüässle

Re: auswandern nach chelyabinsk

Verfasst: 05 Nov 2013, 08:44
von GIN
pav8454 hat geschrieben:hallo GIN
ich glaube du verwechselst da was?
ich hab das Geld ja auf einem Freizügigkeitskonto. Da hat die Ausgleichskasse nichts zu tun.
Oder liege ich falsch?

hier noch ein Auszug aus dem Formular der Pensionskasse:

Barauszahlungsgrund:
definitive Ausreise aus der Schweiz/aus Liechtenstein (Beilage: Bestätigung der Einwohnergemeinde
oder aktuelle Wohnsitzbestätigung im Ausland*).
Bei Ausreise in ein Land der EU oder der EFTA darf das BVG-Altersguthaben nur bar ausbezahlt
werden, wenn der Vorsorgenehmer im neuen Land nicht mehr der Sozial versicherungspflicht untersteht
(Beilage: Nachweis der Nichtunterstellung mit Antragsformular des Sicherheitsfonds**)
Vorsorgeguthaben ist geringer als ein Jahresbeitrag, der vor Errichtung des Freizügigkeitskontos
entrichtet wurde (bitte beilegen: Vorsorgeausweis der letzten Vorsorgeeinrichtung)
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb (Beilage: aktuelle Verfügung der
AHV-Ausgleichskasse*)
Grenzgänger; definitive Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz/in Liechtenstein.
Das BVG-Altersguthaben kann nur bar ausbezahlt werden, wenn der Grenzgänger in seinem Land
nicht mehr der Sozialversicherungspflicht untersteht (Beilage: Nachweis der Nichtunterstellung mit
Antragsformular des Sicherheitsfonds**).
* vom Vorsorgenehmer beizubringen ** vom Vorsorgenehmer beizubringen
Adresse: Sicherheitsfonds BVG, Eigerplatz 2,
3000 Bern; Tel. +41 (0)31 380 79 71
http://www.verbindungsstelle.ch
Für die Barauszahlung ist zwingend erforderlich:
a) unverheirateter Vorsorgenehmer: Zivilstandsbeurkundung (Original)
b) verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft lebender Vorsorgenehmer: amtlich
beglaubigte Zustimmung des Ehegatten resp. des eingetragenen Partners (Original)
Nein, Sorry. Wenn Du dein Geld zentral bei der BVG in Bern einlaufen gelassen hast brauchst Du keine Verfügung der Ausgleichskasse. Sie entscheidet unabhängig als Bundestelle.
Du musst ihr beweisen das Du ausgewandert bist, also Abmeldung aus der Meldebehörde und Wohnsitz Russland. Beim weiten sehe ich Probleme. Erkundige Dich was die von Dir brauchen da der zeitliche Aufenthalt in Russland nur ein Stempel ist und du erst in der Regel nach einigen Jahren ein Visum bekommst (Aufenthaltstitel). Nicht das Du in Russland stehst und die sagen die wollen einen Titel von Dir, kannst Du aber erst in 5 Jahren liefern und Dir geht das Geld aus.