hallo GIN
ich glaube du verwechselst da was?
ich hab das Geld ja auf einem Freizügigkeitskonto. Da hat die Ausgleichskasse nichts zu tun.
Oder liege ich falsch?
hier noch ein Auszug aus dem Formular der Pensionskasse:
Barauszahlungsgrund:
definitive Ausreise aus der Schweiz/aus Liechtenstein (Beilage: Bestätigung der Einwohnergemeinde
oder aktuelle Wohnsitzbestätigung im Ausland*).
Bei Ausreise in ein Land der EU oder der EFTA darf das BVG-Altersguthaben nur bar ausbezahlt
werden, wenn der Vorsorgenehmer im neuen Land nicht mehr der Sozial versicherungspflicht untersteht
(Beilage: Nachweis der Nichtunterstellung mit Antragsformular des Sicherheitsfonds**)
Vorsorgeguthaben ist geringer als ein Jahresbeitrag, der vor Errichtung des Freizügigkeitskontos
entrichtet wurde (bitte beilegen: Vorsorgeausweis der letzten Vorsorgeeinrichtung)
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb (Beilage: aktuelle Verfügung der
AHV-Ausgleichskasse*)
Grenzgänger; definitive Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz/in Liechtenstein.
Das BVG-Altersguthaben kann nur bar ausbezahlt werden, wenn der Grenzgänger in seinem Land
nicht mehr der Sozialversicherungspflicht untersteht (Beilage: Nachweis der Nichtunterstellung mit
Antragsformular des Sicherheitsfonds**).
* vom Vorsorgenehmer beizubringen ** vom Vorsorgenehmer beizubringen
Adresse: Sicherheitsfonds BVG, Eigerplatz 2,
3000 Bern; Tel. +41 (0)31 380 79 71
http://www.verbindungsstelle.ch
Für die Barauszahlung ist zwingend erforderlich:
a) unverheirateter Vorsorgenehmer: Zivilstandsbeurkundung (Original)
b) verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft lebender Vorsorgenehmer: amtlich
beglaubigte Zustimmung des Ehegatten resp. des eingetragenen Partners (Original)