Heirat in DE mit Schengenvisum
Verfasst: 05 Jan 2014, 13:34
Hallo liebe Freunde des RU-Forums
Hier meine Geschichte, und die daraus entstandenen Probleme.
Ich habe im Dezember 2013 meine langjährige russische Freundin geheiratet.
Ich wohne in Bayern, und habe mich dort bei dem Landratsamt (Mindelheim) erkundigt, welche Maßnahmen für eine Heirat in Deutschland erforderlich sind.
Ich wusste, das ein nationales Visum erforderlich ist. Der Beamte sagte mir, dass sie auch mit einem Schengenvisum hier in Deutschland heiraten kann.
Daraufhin haben wir in RU ein Schengenvisum beantragt. In der VE war der Vermerk:" zum Zweck der Eheschliesung"
Ich dachte das würde reichen. Allerdings wurde das Visum abgelehnt, mit der Begründung das die "Rückkehrwilligkeit" nicht nachgewiesen wurde.
Daraufhin habe ich auf der Botschaft in RU angerufen. Dort sagte mir eine Mitarbeiterin, dass sie nur mit einem nationalen Visum in Deutschland heiraten kann.
Ich fragte sie, welche Möglichkeiten bestehen würden, das wir noch in diesem Jahr (2013) heiraten können. Sie sagte mir, das meine Freundin mit einem Schengenvisum nach Deutschland reisen kann, in Deutschland heiraten,und nach Ablauf des Visums wieder nach RU zurückkehren muss.
Also habe ich einen Hin-und Rückflug für meine Partnerin gebucht. Das Vsum wurde erteilt (mit der alten VE). Meine Freundin kam nach Deutschland, und wir haben am 23.12.2013 hier in Bayern geheiratet.
Nun ging ich wieder auf das Landratsamt (Ausländerbehörde), zu dem gleichen Mitarbeiter welcher mir vorher die Auskunft erteilt hat, mit einem Schengenvisum in DE zu heiraten. (Zwecks Aufenthaltserlaubnis für meine Frau)
Dieser hat allerdings nur den Kopf geschüttelt, und alles was er vorher gesagt hatte abgestritten. Nun stand ich da wie ein Idiot.
Eine Aufenthaltserlaubnis werde ich nicht bekommen. Diese kann ich nur bekommen, wenn meine Frau ein nationales Visum beantragt. Das würde bedeuten, das sie wieder zurück nach Russland muss, ein nationales Visum beantragen, und erst dann wieder nach DE einreisen kann.
Nun aber beginnen meine Probleme: Für die Genehmigung des nationalen Visums ist ein Deutschkurs A1 erforderlich. Leider hat meine Frau nicht die Möglichkeit, diesen Kurs in ihrer Heimatstadt zu machen. Geplant war eigentlich, das sie den Deutschkurs hier in Deutschland machen soll.
Auch wäre eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland erforderlich. Sie ist allerdings schon bei mir gemeldet (Wohnsitz) und hat auch schon eine Krankenversicherung hier in Deutschland. (Mitversichert bei mir.)
Zu erwähnen ist auch, das meine Freundin nicht sehr sprachbegabt ist, und ein Intensivkurs nicht in Frage kommt. Auch wohnt sie in RU in der Provinz. Es ist für sie finanziell nicht tragbar, mehrmals in der Woche in die nächstgelegen Stadt (Nizhny Novgorod) zu fahren. (Fahrtweg einfach 2-3 Stunden)
Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, das meine Freundin in Deutschland bleiben kann, oder gibt es die Möglichkeit, ein nationales Visum zu bekommen, ohne die erforderlichen Deutschkenntnisse zu besitzen.
Schlussbemerkung: Alle meine Angaben sind wahrheitsgemäß: Die Auskunft welche mir von der deutschen Ausländerbehörde gemacht wurde, sowie die angaben der Mitarbeiterin des deutschen Konsulattes sind nicht irgenwie aus der Luft gegriffen. Alles hat sich genauso zugetragen, auch wenn es vielleicht etwas unglaubwürdig ist.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar
Hier meine Geschichte, und die daraus entstandenen Probleme.
Ich habe im Dezember 2013 meine langjährige russische Freundin geheiratet.
Ich wohne in Bayern, und habe mich dort bei dem Landratsamt (Mindelheim) erkundigt, welche Maßnahmen für eine Heirat in Deutschland erforderlich sind.
Ich wusste, das ein nationales Visum erforderlich ist. Der Beamte sagte mir, dass sie auch mit einem Schengenvisum hier in Deutschland heiraten kann.
Daraufhin haben wir in RU ein Schengenvisum beantragt. In der VE war der Vermerk:" zum Zweck der Eheschliesung"
Ich dachte das würde reichen. Allerdings wurde das Visum abgelehnt, mit der Begründung das die "Rückkehrwilligkeit" nicht nachgewiesen wurde.
Daraufhin habe ich auf der Botschaft in RU angerufen. Dort sagte mir eine Mitarbeiterin, dass sie nur mit einem nationalen Visum in Deutschland heiraten kann.
Ich fragte sie, welche Möglichkeiten bestehen würden, das wir noch in diesem Jahr (2013) heiraten können. Sie sagte mir, das meine Freundin mit einem Schengenvisum nach Deutschland reisen kann, in Deutschland heiraten,und nach Ablauf des Visums wieder nach RU zurückkehren muss.
Also habe ich einen Hin-und Rückflug für meine Partnerin gebucht. Das Vsum wurde erteilt (mit der alten VE). Meine Freundin kam nach Deutschland, und wir haben am 23.12.2013 hier in Bayern geheiratet.
Nun ging ich wieder auf das Landratsamt (Ausländerbehörde), zu dem gleichen Mitarbeiter welcher mir vorher die Auskunft erteilt hat, mit einem Schengenvisum in DE zu heiraten. (Zwecks Aufenthaltserlaubnis für meine Frau)
Dieser hat allerdings nur den Kopf geschüttelt, und alles was er vorher gesagt hatte abgestritten. Nun stand ich da wie ein Idiot.
Eine Aufenthaltserlaubnis werde ich nicht bekommen. Diese kann ich nur bekommen, wenn meine Frau ein nationales Visum beantragt. Das würde bedeuten, das sie wieder zurück nach Russland muss, ein nationales Visum beantragen, und erst dann wieder nach DE einreisen kann.
Nun aber beginnen meine Probleme: Für die Genehmigung des nationalen Visums ist ein Deutschkurs A1 erforderlich. Leider hat meine Frau nicht die Möglichkeit, diesen Kurs in ihrer Heimatstadt zu machen. Geplant war eigentlich, das sie den Deutschkurs hier in Deutschland machen soll.
Auch wäre eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland erforderlich. Sie ist allerdings schon bei mir gemeldet (Wohnsitz) und hat auch schon eine Krankenversicherung hier in Deutschland. (Mitversichert bei mir.)
Zu erwähnen ist auch, das meine Freundin nicht sehr sprachbegabt ist, und ein Intensivkurs nicht in Frage kommt. Auch wohnt sie in RU in der Provinz. Es ist für sie finanziell nicht tragbar, mehrmals in der Woche in die nächstgelegen Stadt (Nizhny Novgorod) zu fahren. (Fahrtweg einfach 2-3 Stunden)
Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, das meine Freundin in Deutschland bleiben kann, oder gibt es die Möglichkeit, ein nationales Visum zu bekommen, ohne die erforderlichen Deutschkenntnisse zu besitzen.
Schlussbemerkung: Alle meine Angaben sind wahrheitsgemäß: Die Auskunft welche mir von der deutschen Ausländerbehörde gemacht wurde, sowie die angaben der Mitarbeiterin des deutschen Konsulattes sind nicht irgenwie aus der Luft gegriffen. Alles hat sich genauso zugetragen, auch wenn es vielleicht etwas unglaubwürdig ist.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar