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Hilfe bei Rücknahme Verpflichtungserklärung nach Trennung

Verfasst: 17 Feb 2014, 00:53
von globetrotter86
Hallo Russlandfreunde,

ich war die letzten 2 Jahre in einer Fernbeziehung mit einer Russin. In dieser Zeit haben wir uns gegenseitig besucht oder haben Urlaube miteinander verbracht. Es war eine schöne & glückliche Zeit. Auch wenn Sie vermutlich vermögender ist als ich, habe ich für Ihre Besuche hier in Deutschland zur Vereinfachung jeweils eine Verpflichtungserklärung (VE) unterschrieben und uns entsprechend versichert. Mit der letzten VE- die eigentlich für einen 2wöchigen Besuch vorgesehen war - hat Sie jedoch ein 6monatiges Visum beantragt und auch ausgestellt bekommen. Auch wenn es eigentlich nicht mit mir abgesprochen wurde, habe ich mich hier rüber zunächst gefreut, da man sich nun ja noch häufiger sehen könne bzw. nächste Schritte hätte gehen können.

Wenige Tage nach Ausstellung des Visums und kurz vor Abflug der gebuchten Flüge hat Sie dann aber die Beziehung mit mir beendet und die Flüge nicht angetreten. Leider ist es seitdem nicht mehr einfach miteinander zu sprechen bzw. sie zu erreichen und es fällt mir im Hinblick auf ein paar andere Dinge die vorgefallen sind mittlerweile immer schwerer ihr noch zu vertrauen. Ich habe nicht mehr das Gefühl, dass ich mich wirklich darauf verlassen kann, dass Sie mir vor einer zukünftigen Reise in den Schengen-Raum Bescheid sagt, damit ich uns bzw. mich entsprechend versichern kann. Ich liebe sie noch immer und will ihr nichts Böses, möchte unter diesen Umständen aber nicht mehr länger für sie bzw. für ihre zukünftige Reisen bürgen und mir die nächsten Monate Sorgen über Dinge machen müssen, auf die ich keinerlei Einfluss mehr habe. Ich möchte abschließen können.

Entsprechend der Auskunft meines örtlichen Ausländeramtes – wo ich die VE unterzeichnet hatte – bin ich zunächst davon ausgegangen, dass man eine VE unter keinen Umständen zurücknehmen kann, insbesondere wenn bereits ein Visum ausgestellt wurde. Ein Anwalt der telefonischen Erstberatung meiner Rechtsschutzversicherung sagte mir aber nun, dass das so nicht stimme. Da meine Ex-Freundin ja noch nicht eingereist sei, empfahl mir der Anwalt mich schriftlich an das Ausländeramt und die Deutsche Botschaft in Moskau zu wenden, und meine Verpflichtungserklärung mit der Begründung zu widerrufen, dass meine Freundin die Partnerschaft beendet hätte und meine VE eigentlich für einen Besuch, nicht jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten abgesprochen war. Meine Ex-Freundin solle ich natürlich auch davon in Kenntnis setzen. Er sagte, dass sei besser als gar nichts zu tun, wies mich aber auch darauf hin, dass keinerlei Garantie für bzw. Information über weitere Entwicklungen gebe und die Rechtslage/Rechtssprechung hier nicht eindeutig wäre.

Ich weiß im Moment nicht was ich tun soll. Ich weiß auch nicht wie meine Ex-Freundin reagieren würde bzw. sich dann verhalten würde. Wer kann mir sagen, wie die Deutsche Botschaft in Russland bzw. der Bundesgrenzschutz im Falle eines VE-Widerrufs bei bereits ausgestelltem Visum reagiert? Ich bin wirklich über jeden Rat oder Hinweis dankbar.

Ich danke euch
globetrotter

Re: Hilfe bei Rücknahme Verpflichtungserklärung nach Trennun

Verfasst: 17 Feb 2014, 06:46
von Zejtnot
Die persönliche Frage kann sicher niemand beantworten, ohne Deine Ex zu kennen. Ganz sicher ist sie nicht darüber erfreut.

Die juristische Frage:

Das Auswärtige Amt verweist klar auf die jeweilige Ausländerbehörde - http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=350374. Denn die Botschaften geben nur ein Visum, basierend auf der Empfehlung der Ausländerbehörde. Eventuelle Probleme klärt aber später die Ausländerbehörde.

Wenn Du ein wenig googlest, findest Du beispielsweise folgende Information unter http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerru ... 31927.html:
Rechtlich gesehen stellt die Verpflichtungserklärung einen Vertrag zwischen Ihnen und der Ausländerbehörde dar. Die Vorschriften des VwVerfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) sind entsprechend anwendbar. So können Sie zum Beispiel entsprechend § 60 Abs. 1 VwVerfG bei einer wesentlichen Änderung der für den Erklärungsinhalt maßgeblichen Verhältnisse und Umstände von der Behörde eine Anpassung der Verpflichtung für die Zukunft verlangen, oder haben sogar ein Recht auf außerordentliche Kündigung der Verpflichtung (VG Braunschweig, Niedersächs. VerwBlatt 1996, S. 42-43).
In diesem Fall geht es aber um eine zeitlich unbegrenzte Verpflichtungserklärung für einen Unternehmer - also um wesentlich gravierendere Summen.

Ich würde zu Deinem Fall sicherheitshalber nochmals im Forum mit den echten Experten nachfragen, wo es bereits ein ähnliches Thema gab: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 56590218/1

Re: Hilfe bei Rücknahme Verpflichtungserklärung nach Trennun

Verfasst: 17 Feb 2014, 14:53
von Saboteur
Du könntest diesen Beitrag ja mal an die Botschaft mailen und um einen Rat bitten. Dann haste n paar Infos aus 1. Hand...

https://germania.diplo.de/Vertretung/ru ... oskau.html

Re: Hilfe bei Rücknahme Verpflichtungserklärung nach Trennun

Verfasst: 17 Feb 2014, 18:19
von manuchka
Warum tust du nicht einfach zunächst mal das, was dir der Anwalt empfohlen hat???