Seite 1 von 1
Registrierungspflicht
Verfasst: 28 Feb 2014, 22:03
von schräger Vogel
Wie ist das genau mit der Registrierungspflicht - wenn ich 29 Tage in Russland bin, aber an keinem Ort länger als 7 Tage, muss ich mich dann gar nicht registrieren?
Wenn ich 3 Tage in Moskau bin, dann 20 Tage in andern Landesteilen unterwegs u. dann wieder 4 Tage in Moskau - muss ich mich dann registrieren lassen, oder nur, wenn ich 7 Tage am Stück in Moskau bin?
Danke.
Re: Registrierungspflicht
Verfasst: 01 Mär 2014, 02:37
von manuchka
schräger Vogel hat geschrieben:Wie ist das genau mit der Registrierungspflicht - wenn ich 29 Tage in Russland bin, aber an keinem Ort länger als 7 Tage, muss ich mich dann gar nicht registrieren?
Registrierungspflicht besteht ab 7 Werktagen ununterbrochenem Aufenthalt an einem Ort. Wenn du also nirgends so lange bleibst, brauchst du dich eigentlich auch nirgends zu registrieren. Dann solltest du aber für alle Fälle Belege aufheben (Tickets, Hotelrechnungen o.ä.), mit denen du nachweisen kannst, dass du nirgends 7 Tage warst.
schräger Vogel hat geschrieben:Wenn ich 3 Tage in Moskau bin, dann 20 Tage in andern Landesteilen unterwegs u. dann wieder 4 Tage in Moskau - muss ich mich dann registrieren lassen, oder nur, wenn ich 7 Tage am Stück in Moskau bin?
Siehe oben, bei 7 Werktagen am Stück.
Re: Registrierungspflicht
Verfasst: 01 Mär 2014, 15:54
von m1009
Das ist wie immer in Russland... eigentlich...
Ohne vorherige Registrierung gibt Dir kein Hotel Obdach, wenn die 7-tage Frist einmal ueberschritten ist. Ticktes, Tankquittungen etc. zum Trotz. Und das ist nicht witzig, koennt Ihr mir glauben....
Also innerhalb der ertsen sieben Tage eine Registrierung machen, dann hat man seine Ruhe.