Seite 1 von 1

Familienzusammenführung und Schwangerschaft

Verfasst: 10 Mär 2014, 13:37
von grinsekater83
Hallo, ich grüsse euch alle erstmal.

ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe in Deutschland. Meine Frau ist Russin und lebt in Moskau. Wir haben vor kurzem in Dänemark geheiratet. Inzwischen ist Sie von mir auch schwanger. Meine Frage lautet da Sie schwanger ist von mir und ich möchte das Sie mit unserem Kind in Deutschland lebt braucht Sie trotz Schwangerschaft das Deutsch A1 Zertifikat? Und kann Sie auch vor der Geburt hier leben weil ich möchte das unser Kind in Deutschland zur Welt kommt. Muss man einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen oder ist die Prozedur aufgrund der Schwangerschaft anders?Ich muss noch dazu sagen das Sie auch einen 7 jährigen Sohn aus erster Ehe hat der auch mitkommen würde. Weiss vielleicht auch jemand wie das mit der Staatsangehörigkeit des Kindes aussieht? Ich würde wollen das es beide hat. Wo müsste man das angeben.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruss

Re: Familienzusammenführung und Schwangerschaft

Verfasst: 10 Mär 2014, 15:52
von Dietrich
Da ihr verheiratet seid, sollte das mit der deutschen Staatsbürgerschaft des Kindes kein Problem sein, da du automatisch erst einmal für den Vater gehalten wirst.
Dein Kind würde dann auch beide Staatsangehörigkeiten erhalten.

Einen Antrag auf Familienzusammenführung müsst ihr auf jeden Fall stellen, unabhängig davon, ob deine Frau zu Dir "zusammengeführt" wird (MIT A1-Sprachzertifikat) oder eben zu ihrem leiblichen Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft (ohne A1).
Ob dies bereits vor der Geburt möglich ist und falls ja, wie lange, dass weiß ich allerdings nicht. Meine Kinder waren schon 1 1/2 und 3 1/2, als wir das gemacht haben. Aber meine Frau hätte wohl auch so keinen Kurs gebraucht, da sie den entsprechenden Sprachstand auch im Gespräch hätte nachweisen können.

Re: Familienzusammenführung und Schwangerschaft

Verfasst: 11 Mär 2014, 00:00
von inorcist
Zum Thema Staatsangehörigkeit gab's schon mehrere Nachfragen. Hier der Link zur letzten Diskussion

Generell gilt meines Wissens nach:
Da du Deutscher bist, wird dein Nachwuchs definitiv deutscher Staatsbürger sein - unabhängig davon, wo ein Kind auf die Welt kommt. Wenn das Kind in Russland geboren ist, wird es automatisch auch russischer Staatsbürger sein (russische Mutter). Kommt es in Deutschland zur Welt, muss man die russische Staatsbürgerschaft extra beantragen.

Es gibt momentan auf russischer Seite Pläne, im Ausland geborene Russen mit doppelter Staatsbürgerschaft bei Vollendung des 21. Lebensjahres vor die Wahl zu stellen, welchen Pass sie behalten wollen.

Re: Familienzusammenführung und Schwangerschaft

Verfasst: 11 Mär 2014, 08:39
von Zejtnot
Dreh- und Angelpunkt wird das Kind Deiner Frau. Siehe http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=119&t=15820.