Kindergeld
Moderator: Dietrich
Kindergeld
Mal eine Frage an das geballte Wissen hier im Forum. Deutscher staatsbürger heiratet Russin mit einem minderjährigen Kind. Über Familienzusammenführung kommt Frau mit Kind nach D. Ab wann gibt es für das Kind (oder gibt es überhaupt?) Kindergeld?
Gruss
Frank
Gruss
Frank
Re: Kindergeld
Selbst fuer Russen mit befristeter Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis (GreenCard) gibts von Angela Geld fuer die Kinder..... Fuer Euch doch erst recht ....
Re: Kindergeld
Ich glaube, ab dem Zeitpunkt, wo Kind (und Mama?) in DE mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, gibt's Kindergeld.
Du erntest, was du säst.
- Admix
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Re: Kindergeld
Hallo Manu,
kannst Du auch sagen, wie sich Hauptwohnsitz definiert.
Ich frage deshalb, weil ich darüber nachdenke, ob man auch Kindergeld für ein in Moskau lebendes Kind bekommen kann.
kannst Du auch sagen, wie sich Hauptwohnsitz definiert.
Ich frage deshalb, weil ich darüber nachdenke, ob man auch Kindergeld für ein in Moskau lebendes Kind bekommen kann.
Re: Kindergeld
Spielt diie (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis oder staatsbürgerschaft eine Rolle? Oder nicht?
Re: Kindergeld
Laut meinem Schwager, Russe, befristete Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (seit etwa 18 Monaten) in DE, 2 Kinder, 4 Jahre und 5 Monate. Beide geboren in RUS, Staatsangehoerigkeit RUS....
Kindergeld fuer KInd "1" gab es sofort nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung des Hauptwohnsitz in DE, Kindergeld fuer Kind "2" ab Geburt. . Bedingung: Aufenthalt mehr als 180 Tage/Jahr der Kinder in DE.
Kindergeld fuer KInd "1" gab es sofort nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung des Hauptwohnsitz in DE, Kindergeld fuer Kind "2" ab Geburt. . Bedingung: Aufenthalt mehr als 180 Tage/Jahr der Kinder in DE.
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Re: Kindergeld
Nein. Es steht euch - meines Wissens nach- nach Anmeldung sofort zu. Kinderanträge haben aber in Berlin zumindest nicht selten wochenlange Bearbeitungszeiten.Frank1010 hat geschrieben:Spielt diie (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis oder staatsbürgerschaft eine Rolle? Oder nicht?
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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Re: Kindergeld
normalerweise nicht - jedenfalls nicht, wenn der Aufenthalt im Ausland dauerhaft ist...Admix hat geschrieben:....Ich frage deshalb, weil ich darüber nachdenke, ob man auch Kindergeld für ein in Moskau lebendes Kind bekommen kann.
hier ist noch was:
Merkblatt - (Stand: April 2013) „Kindergeld für Kinder, die sich im Ausland aufhalten“
http://www.wellington.diplo.de/contentb ... DDatei.pdf
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
- Admix
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Re: Kindergeld
Danke!
Re: Kindergeld
Ich sage auch danke.