In Russland "registriert" bleiben
Verfasst: 28 Mär 2014, 19:06
Hallo,
ich habe eine Frage zur Registrierung/Meldung nach der Eheschließung. Wir werden nach der Hochzeit zusammen in Deutschland leben, meine Verlobte möchte aber in Russland registriert (= gemeldet ?) bleiben, da sonst wohl ihr Anteil an der Eigentumswohnung ihrer Familie verloren geht (ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, wie das zusammenhängt).
Ist das so ohne weiteres möglich, dass man in Deuschland lebt, aber in Russland gemeldet bleibt? Die Krankenkasse sagte mir, es gäbe da die zwei Statusse "gemeldet" und "gewöhnlicher Aufenthalt". Sprich in unserem Fall: gemeldet in Russland, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Geht das so? Welche Nachteile ergeben sich? Die Bank teilte mir beispielsweise mit, dass meine Frau nur ein Konto eröffnen darf, wenn sie in Deutschland gemeldet ist. Oder reicht da auch der gewöhnliche Aufenthalt?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Wird ja kein Einzelfall sein.
ich habe eine Frage zur Registrierung/Meldung nach der Eheschließung. Wir werden nach der Hochzeit zusammen in Deutschland leben, meine Verlobte möchte aber in Russland registriert (= gemeldet ?) bleiben, da sonst wohl ihr Anteil an der Eigentumswohnung ihrer Familie verloren geht (ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, wie das zusammenhängt).
Ist das so ohne weiteres möglich, dass man in Deuschland lebt, aber in Russland gemeldet bleibt? Die Krankenkasse sagte mir, es gäbe da die zwei Statusse "gemeldet" und "gewöhnlicher Aufenthalt". Sprich in unserem Fall: gemeldet in Russland, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Geht das so? Welche Nachteile ergeben sich? Die Bank teilte mir beispielsweise mit, dass meine Frau nur ein Konto eröffnen darf, wenn sie in Deutschland gemeldet ist. Oder reicht da auch der gewöhnliche Aufenthalt?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Wird ja kein Einzelfall sein.