Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Verfasst: 29 Mai 2014, 20:19
Servus Leute,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen.
Bin gerade dabei, relativ kurzfristige Flüge zu buchen für mich und meine Frau sowie unserem Sohn. Deshalb möchte ich dafür nicht allzu lange warten.
Nun ist es so, das wir für meine Frau ein nationales Visa (Aufenthaltsgenehmigung) beantragt haben (Genehmigung steht noch aus). So wie mein letzter Stand ist, wird aber in der Moskauer Botschaft nach Erteilung nur ein 90 Tage Visum genehmigt und eingeklebt, um dann vor Ort in Deutschland bei der Ausländerbehörde den letzten Schritt zur Aufenthaltsgenehmigung zu vervollständigen.
Jetzt komme ich zu meiner Frage:
Für Visa bis 90 Tage wird ja vom jeweiligen Nutzer ein Hin- und Rückflug gefordert bei der Ausreise. (So zumindest meine Erfahrung beim Check-In am deutschen Flughafen, wo mir beinahe schonmal die Mitnahme auf dem Flug verweigert worden wäre, da nur Hinflug gebucht)
Wird nun für meine Ehefrau ebenfalls ein Hin- und Rückflug benötigt bei Einreise von Russland nach Deutschland, mit dem Ziel der Erlangung der deutschen Aufenthaltsberechtigung?
Ich vermute, das dies in diesem Fall für meine Frau ebenfalls notwendig sein wird, obwohl wir ja eigentlich nicht vorhaben, in diesem 90 Tage Zeitraum zurück zu fliegen.
Ist diese Vermutung korrekt?
Danke euch
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen.
Bin gerade dabei, relativ kurzfristige Flüge zu buchen für mich und meine Frau sowie unserem Sohn. Deshalb möchte ich dafür nicht allzu lange warten.
Nun ist es so, das wir für meine Frau ein nationales Visa (Aufenthaltsgenehmigung) beantragt haben (Genehmigung steht noch aus). So wie mein letzter Stand ist, wird aber in der Moskauer Botschaft nach Erteilung nur ein 90 Tage Visum genehmigt und eingeklebt, um dann vor Ort in Deutschland bei der Ausländerbehörde den letzten Schritt zur Aufenthaltsgenehmigung zu vervollständigen.
Jetzt komme ich zu meiner Frage:
Für Visa bis 90 Tage wird ja vom jeweiligen Nutzer ein Hin- und Rückflug gefordert bei der Ausreise. (So zumindest meine Erfahrung beim Check-In am deutschen Flughafen, wo mir beinahe schonmal die Mitnahme auf dem Flug verweigert worden wäre, da nur Hinflug gebucht)
Wird nun für meine Ehefrau ebenfalls ein Hin- und Rückflug benötigt bei Einreise von Russland nach Deutschland, mit dem Ziel der Erlangung der deutschen Aufenthaltsberechtigung?
Ich vermute, das dies in diesem Fall für meine Frau ebenfalls notwendig sein wird, obwohl wir ja eigentlich nicht vorhaben, in diesem 90 Tage Zeitraum zurück zu fliegen.
Ist diese Vermutung korrekt?
Danke euch