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Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 10 Jun 2014, 19:49
von Negator
Hallo,
ich will meine russische Freundin demnächst nach Deutschland einladen. Mein Vater kann die Verpflichtungserklärung und informelle Einladung übernehmen. Das Problem ist, der Nachweis der Rückkehrwilligkeit: Sie hat gerade die Uni beendet und hat bis zur Beantragung des Visum voraussichtlich noch keinen Job. Ist das ein Problem? Was kann man noch machen?
Gruss
Edit: Sie hatte bereits 3 Schengen-Visa und ich war bereits 3 mal in Russland bei ihr.
Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 11 Jun 2014, 00:24
von bella_b33
Hi,
Wenn die Freundin bereits 3 Schengenvisa hatte, dann sollte das eigentlich gut gehen. Ein Unibesuch ist ja nun auch nicht unbedingt ein Grund für eine Rückkehr

.
Gruß
Silvio
Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 11 Jun 2014, 01:01
von Negator
Also einfach nichts beilegen außer evtl. die Flugbuchungen?
Wir hatten schon überlegt, ob ein Bekannter ihr einfach eine Bescheinigung ausstellt, allerdings habe ich dann gelesen, dass das Konsulat bei Arbeitsbescheinigungen recht hohe Anforderungen hat (unterschrieben vom Firmenchef und vom Leiter der Buchhaltung + Gehaltsnachweis von der Buchhaltung + Nachweis von Gehaltseingang auf dem Konto etc.) Echt traurig, was man im 21. Jahrhundert für einen Aufwand betreiben muss, um das ach so offene und liberale Europa zu besuchen ..

Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 11 Jun 2014, 01:40
von Saboteur
Ich würde ein Begleitschreiben reinlegen das enthält wer wen wieso einlädt und auf die vergangenen Reisen hinweisen.
Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 11 Jun 2014, 01:56
von Negator
Das würde ich in der informellen Einladung sowieso reinschreiben. Die vergangenen Reisen waren allerdings alles Pauschalgruppenreisen über eine Agentur.
Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 11 Jun 2014, 07:52
von bella_b33
Negator hat geschrieben:Das würde ich in der informellen Einladung sowieso reinschreiben. Die vergangenen Reisen waren allerdings alles Pauschalgruppenreisen über eine Agentur.
Sieht man das auf den voran gegangenen Visa speziell, daß es irgendwelche Gruppenreisen waren? Entschuldige die dumme Frage, ich kenn mich mit Schengenvisa nicht so furchtbar gut aus, da wir das nur alle paar Jahre einmal holen müssen. Ja, die Zusammenhänge schriftlich schildern kann nicht schaden, ich mache das bei solchen Angelegenheiten grundsätzlich mit.
Gruß
Silvio
Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 11 Jun 2014, 10:35
von Negator
bella_b33 hat geschrieben:Negator hat geschrieben:Das würde ich in der informellen Einladung sowieso reinschreiben. Die vergangenen Reisen waren allerdings alles Pauschalgruppenreisen über eine Agentur.
Sieht man das auf den voran gegangenen Visa speziell, daß es irgendwelche Gruppenreisen waren? Entschuldige die dumme Frage, ich kenn mich mit Schengenvisa nicht so furchtbar gut aus, da wir das nur alle paar Jahre einmal holen müssen. Ja, die Zusammenhänge schriftlich schildern kann nicht schaden, ich mache das bei solchen Angelegenheiten grundsätzlich mit.
Gruß
Silvio
Weiß ich ehrlich gesagt nicht, muss ich nachfragen. Aber die Visabehörde bzw. das Generalkonsulat müssten das ja sowieso wissen.
Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 16 Jun 2014, 15:51
von Negator
Noch eine Frage bzgl. der Einladung: Mein Vater hat die VE gemacht und schreibt deshalb auch die Einladung. Ist sowas in Ordnung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich Frau Vorname Nachname, geboren am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Yekaterinburg, Reisepassnummer XXXXXXXXX für eine dreiwöchige Besuchsreise nach Deutschland ein. Die Einreise erfolgt voraussichtlich am 30.07.1992.
Bei Frau XXXXXXXX handelt es sich um die Freundin meines Sohnes. Er selbst war schon drei mal in Yekaterinburg. Sie wird bei uns daheim wohnen und ich komme für alle anfallenden Kosten auf. Eine offizielle Verpflichtungserklärung liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXX
Das Ausreisedatum wissen wir noch nicht genau, wir buchen die Flüge, wenn die Dokumente bei ihr sind. Auf der VE steht 3 Wochen, Krankenversicherung gilt für 3 Wochen, letztlich hierbleiben wird sie vermutlich nur 2 Wochen, ist das ein Problem?
Re: Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 16 Jun 2014, 17:24
von bella_b33
Negator hat geschrieben: Auf der VE steht 3 Wochen, Krankenversicherung gilt für 3 Wochen, letztlich hierbleiben wird sie vermutlich nur 2 Wochen, ist das ein Problem?
Denke nicht, daß das ein Problem sein sollte! Ihr bekommt ein Visa für eine Zeitspanne, ob Ihr die dann auch voll ausnutzt oder nur 3 Tage, ist Euch überlassen.
Gruß
Silvio