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Adoption meines russischen Stiefsohns

Verfasst: 15 Jun 2014, 15:47
von just3042
Hallo Leute,

ich habe mal wieder ein mittelschweres Projekt: Nach 2 Jahren gemeinsamen Lebens haben wir (Mein Stiefsohn, meine russische Frau und ich) uns entschieden, dass ich den Sohnemann adoptiere.

Zur Ausgangssituation: Ich lebe seit 1,5 Jahren in Russland, besitze den RWP und betreibe in Deutschland ein Kleingewerbe, über das ich ein regelmäßiges Euro-Einkommen habe. Meine Frau und mein Sohn sind russische Staatsbürger. Verheiratet sind wir (bisher) nur in Russland, ich habe die Ehe in Deutschland noch nicht anerkennen lassen.

Meine Frau war bereits beim russischen Jugendamt und hat sich einen Zettel besorgt, welche Dokumente wir alle brauchen. Von meiner Seite aus ist folgendes nötig: Führungszeugnis, Einkommensnachweis, medizinische Zeugnisse. Das Führungszeugnis ist klar, hab ich schon durch. Aber interessant wird es mit den medizinischen Zeugnissen: Sie meinte, die müsste ich in Deutschland bekommen. Hat das schon mal jemand gemacht? Und muss ich dafür eine deutsche Krankenversicherung haben?
Der Einkommensnachweis ist auch interessant: Da steht geschrieben Steuererklärung. Wie kann ich mir das vorstellen, macht mir da das Finanzamt nen Stempel drauf? Und kann man dafür eine Apostille bekommen? Oder kann ich mir theoretisch als Geschäftsführer auch selbst einen Einkommensnachweis ausstellen?

Ich würde mich über Erfahrungsberichte freuen, wenn der eine oder andere eine ähnliche Situation schon mal durch hatte. In der Suche habe ich nur Situationen gefunden, in denen ein deutsches Ehepaar russische Kinder adoptieren wollte.

Danke schon mal im Voraus!

Re: Adoption meines russischen Stiefsohns

Verfasst: 19 Jun 2014, 09:53
von Zejtnot
Eine Anerkennung der Ehe in Deutschland gibt es in diesem Sinne nicht. Man kann sie zusätzlich dort registrieren - aber anerkannt (gültig) ist die Ehe auch nur mit rein russischer Urkunde.

Mich würde es schwer wundern, wenn die medizinischen Untersuchungen in Deutschland zu machen wären! Das macht keinen Sinn, denn auch für die ВРП und den вид macht man dies ja in Russland - weil die Russen gern sicher sein wollen, dass wirklich die richtige Untersuchung durchgeführt wurde.

Die Frage ist eher, wie die Regelung ist, ob man als Ausländer überhaupt noch adoptieren darf - das wurde ja mehrfach verschärft, wegen Missbrauchsfällen in Amerika.

Wenn es eine Einkommensbescheinigung von den Steuerbehörden sein soll, dann musst Du Dir das halt wirklich in D bestätigen lassen. Und dann bei der übergeordneten Behörde die Apostille holen ... wüsste nicht, warum dies nicht funktionieren sollte.

Re: Adoption meines russischen Stiefsohns

Verfasst: 21 Jun 2014, 12:05
von manuchka
Stiefkindadoption ist etwas anderes als eine "richtige" Adoption, das geht immer noch.


Medizinische Untersuchungen müssen in RUS gemacht werden. Dort lebst du ja dauerhaft, und die haben ihre Formulare und Dinge, die sie checken wollen.

Der Einkommensnachweis ist üblicherweise eine Gehaltsbestätigung vom Arbeitgeber, und da du dein eigener Chef bist, kannst du dir sowas auch selbst ausstellen. Dazu legen sollte man Kopien von der Gewerbeanmeldung, übersetzt ins Russische, erst mal ohne Apostille. Wenn ihnen das nicht reicht, werden sie es dich wissen lassen.

Re: Adoption meines russischen Stiefsohns

Verfasst: 21 Jun 2014, 16:11
von Nikolaus
manuchka hat geschrieben:Der Einkommensnachweis ist üblicherweise eine Gehaltsbestätigung vom Arbeitgeber, und da du dein eigener Chef bist, kannst du dir sowas auch selbst ausstellen. Dazu legen sollte man Kopien von der Gewerbeanmeldung, übersetzt ins Russische, erst mal ohne Apostille. Wenn ihnen das nicht reicht, werden sie es dich wissen lassen.
Hm, sicher, auch bei RWP und schon 1,5 Jahren in Russland!?
Mangels genauerer Angaben ist da zu vermuten, dass wahrscheinlich inzwischen Steuerpflicht in RU entstanden ist ...

Re: Adoption meines russischen Stiefsohns

Verfasst: 24 Jun 2014, 22:06
von just3042
Steuerpflicht ist in Russland noch nicht entstanden, habe den rwp erst seit einem halben Jahr uns bin in Russland noch nie in einem Arbeitsverhältnis gewesen.

Re: Adoption meines russischen Stiefsohns

Verfasst: 24 Jun 2014, 22:17
von Sibirier
Steuerpflicht entsteht in der RF, wenn Du Dich im Kalenderjahr mehr als 183 Tagen in der RF aufgehalten hast. Egal,ob Du gearbeitest hast oder nicht. Es gibt ja auch noch andere Einkünfte im Steuerrecht (Zinsen z. B.).