Visum abgelaufen. Vom Einwohnermeldeamt abgemeldet.
Verfasst: 28 Jun 2014, 15:10
Hallo liebe Freunde des RU-Forums.
Bei mir hat sich mal wieder eine neue Situation eingestellt.
Ich habe im Dezember meine langjährige russische Freundin in Deutschland geheiratet.
Sie war mit einem Besuchervisum für 3 Monate in Deutschland.
Alles verlief ohne größere Probleme.
Danach habe ich sie bei mir in der Wohnung (Eigentum) angemeldet. Auf der Örtlichen Krankenversicherung wurde sie auch angemeldet, und hat auch eine Versicherungskarte.
Einen A1/Deutschtest hat sie noch nicht gemacht.
Zum Ende der Visums, ist sie zurück nach Russland gereist.
Da ich beruflich für mehrere Monate nach China muss, hat sie daraufhin ein Visum (3-Monate) für China gemacht, und ist zu mir nach China gereist.
Hier in China sind wir jetzt seit ca. 2 Monaten zusammen.
Letzte Woche habe ich ein Schreiben vom Einwohnermeldeamt bekommen.
Darin steht:
ZITAT: Ihre Frau soll laut Ausländerbehörde nicht mehr in ihrer Wohnung wohnhaft sein, da das Visum abgelaufen ist. Wir bitten um Auskunft, wann ihre Frau ausgereist ist, da wir sie dann abmelden müssen.
Hier noch einmal die chronologische Zeitfolge
Dezember 2013 Heirat.
Ende Februar 2014 Ausreise nach Russland.
Anfang Mai Einreise in China. (Visumantrag für China hat sehr lange gedauert)
Abreise aus China voraussichtlich 22.Juli.
Danach soll wieder ein China Visum gemacht werden.
Ich (Ehemann) bin seit Anfang März in China. (ununterbrochen)
Durch das Schreiben des Einwohnermeldeamtes bin ich nun etwas verunsichert.
1. Mit welchen Problemen habe ich zu rechnen.
2. Muss ich meine Frau, jedesmal wenn sie nach Deutschland kommt anmelden, und wenn sie Deutschland verlässt (wegen abgelaufenem Visum) wieder abmelden?
3. Ich bin beruflich noch für ca. 3 Jahre in China. Und ich möchte natürlich das meine Frau hier bei mir ist. Was wäre der einfachste Weg, dies ohne Probleme mit der deutschen Ausländerbehörde zu regeln.
4. Wie kann ich es bewerkstelligen, das meine Frau in Deutschland angemeldet bleibt.
5. Hat die Abmeldung Konsequenzen für die Krankenversicherung?
Im Voraus recht herzlichen Dank für eure Hilfe.
Bei mir hat sich mal wieder eine neue Situation eingestellt.
Ich habe im Dezember meine langjährige russische Freundin in Deutschland geheiratet.
Sie war mit einem Besuchervisum für 3 Monate in Deutschland.
Alles verlief ohne größere Probleme.
Danach habe ich sie bei mir in der Wohnung (Eigentum) angemeldet. Auf der Örtlichen Krankenversicherung wurde sie auch angemeldet, und hat auch eine Versicherungskarte.
Einen A1/Deutschtest hat sie noch nicht gemacht.
Zum Ende der Visums, ist sie zurück nach Russland gereist.
Da ich beruflich für mehrere Monate nach China muss, hat sie daraufhin ein Visum (3-Monate) für China gemacht, und ist zu mir nach China gereist.
Hier in China sind wir jetzt seit ca. 2 Monaten zusammen.
Letzte Woche habe ich ein Schreiben vom Einwohnermeldeamt bekommen.
Darin steht:
ZITAT: Ihre Frau soll laut Ausländerbehörde nicht mehr in ihrer Wohnung wohnhaft sein, da das Visum abgelaufen ist. Wir bitten um Auskunft, wann ihre Frau ausgereist ist, da wir sie dann abmelden müssen.
Hier noch einmal die chronologische Zeitfolge
Dezember 2013 Heirat.
Ende Februar 2014 Ausreise nach Russland.
Anfang Mai Einreise in China. (Visumantrag für China hat sehr lange gedauert)
Abreise aus China voraussichtlich 22.Juli.
Danach soll wieder ein China Visum gemacht werden.
Ich (Ehemann) bin seit Anfang März in China. (ununterbrochen)
Durch das Schreiben des Einwohnermeldeamtes bin ich nun etwas verunsichert.
1. Mit welchen Problemen habe ich zu rechnen.
2. Muss ich meine Frau, jedesmal wenn sie nach Deutschland kommt anmelden, und wenn sie Deutschland verlässt (wegen abgelaufenem Visum) wieder abmelden?
3. Ich bin beruflich noch für ca. 3 Jahre in China. Und ich möchte natürlich das meine Frau hier bei mir ist. Was wäre der einfachste Weg, dies ohne Probleme mit der deutschen Ausländerbehörde zu regeln.
4. Wie kann ich es bewerkstelligen, das meine Frau in Deutschland angemeldet bleibt.
5. Hat die Abmeldung Konsequenzen für die Krankenversicherung?
Im Voraus recht herzlichen Dank für eure Hilfe.