VISA-Antrag mit Arbeitslosengeld 2
Verfasst: 29 Jun 2014, 22:45
Sehr geehrte Forenmitglieder,
schon im Vorraus vielen Dank fuer die Unterstuetzung.
Kurz zu meiner aktuellen Situation:
Ich bin seit Ende April mit einer Russin verheiratet. Ich war bereits 2 mal fuer 30 Tage in Russland (habe es sehr lieben gelernt!), per Touristen-Visum. Diese 2 Visa habe ich noch als Student beantragt. Dem Visa-center in Muenchen hat hierbei eine Immatrikulationsbescheinigung und Kontoauszuege von meinem (leeren) Konto als Beleg zur Rueckkehrwilligkeit genuegt.
Da ich mich aber selbststaendig machen moechte, werde ich in Kuerze Arbeitslosengeld 2 beantragen, um in der Zeitspanne bis zum eigenen Verdienst den Lebensunterhalt bestreiten zu koennen. Ich schaetze ca. ein Jahr mehr oder minder verdienstfrei.
Natuerlich wuerde ich gerne meine Frau schon zuvor, fuer ca. 1 bis max. 2 Wochen, in Russland besuchen. Ich denke meine Eltern/Grosseltern schenken mir einen Flug zu Weihnachten.
Nun habe ich nur Bedenken bezueglich der "Rueckkehrwilligkeit". Momentan habe ich nur einen Gewerbeschein und bald hoffentlich einen Businessplan, bzw. natuerlich die Unterlagen die belegen, dass ich ALG 2 bekomme und wenn es sehr gut geht ab August noch einen Gruendungszuschuss von ca. 300 Euro montl.
Wie sind die Regelungen in diesem Falle?
Nochmal vielen Dank fuer die Hilfe!
Alles Gute,
Johannes
schon im Vorraus vielen Dank fuer die Unterstuetzung.
Kurz zu meiner aktuellen Situation:
Ich bin seit Ende April mit einer Russin verheiratet. Ich war bereits 2 mal fuer 30 Tage in Russland (habe es sehr lieben gelernt!), per Touristen-Visum. Diese 2 Visa habe ich noch als Student beantragt. Dem Visa-center in Muenchen hat hierbei eine Immatrikulationsbescheinigung und Kontoauszuege von meinem (leeren) Konto als Beleg zur Rueckkehrwilligkeit genuegt.
Da ich mich aber selbststaendig machen moechte, werde ich in Kuerze Arbeitslosengeld 2 beantragen, um in der Zeitspanne bis zum eigenen Verdienst den Lebensunterhalt bestreiten zu koennen. Ich schaetze ca. ein Jahr mehr oder minder verdienstfrei.
Natuerlich wuerde ich gerne meine Frau schon zuvor, fuer ca. 1 bis max. 2 Wochen, in Russland besuchen. Ich denke meine Eltern/Grosseltern schenken mir einen Flug zu Weihnachten.
Nun habe ich nur Bedenken bezueglich der "Rueckkehrwilligkeit". Momentan habe ich nur einen Gewerbeschein und bald hoffentlich einen Businessplan, bzw. natuerlich die Unterlagen die belegen, dass ich ALG 2 bekomme und wenn es sehr gut geht ab August noch einen Gruendungszuschuss von ca. 300 Euro montl.
Wie sind die Regelungen in diesem Falle?
Nochmal vielen Dank fuer die Hilfe!
Alles Gute,
Johannes