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A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 09:01
von Ausländerrecht
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Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 09:47
von daveg
Und?

Mit Blick auf irgendeine Perspektive anständig in Deutschland zu leben und sich zu integrieren, sollte es doch im ureigensten Interesse eines jeden liegen deutsch zu lernen. Und zwar auf einem Niveau, dass der Test letzten Endes lächerlich scheint.

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 09:55
von Ausländerrecht
daveg hat geschrieben:Und?

Mit Blick auf irgendeine Perspektive anständig in Deutschland zu leben und sich zu integrieren, sollte es doch im ureigensten Interesse eines jeden liegen deutsch zu lernen. Und zwar auf einem Niveau, dass der Test letzten Endes lächerlich scheint.
Wurde das irgendwo in Frage gestellt? Erinnere mich nicht. Fragt sich nur wann und wo und wer! Wobei das bei den Ausnahmen übrigens offen bleibt.

Als meine Frau und ich heirateten, war Deutschlernen jedem selbst überlassen. Und obwohl wir seit 12, fast 13. Jahren in Thailand leben, spricht und schreibt sie noch immer gut Deutsch.

Mein Thema lautet Diskriminierung, richtiger: Inländerdiskriminierung.

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 10:20
von kamensky
Ausländerrecht hat geschrieben:
daveg hat geschrieben:Und?

Mit Blick auf irgendeine Perspektive anständig in Deutschland zu leben und sich zu integrieren, sollte es doch im ureigensten Interesse eines jeden liegen deutsch zu lernen. Und zwar auf einem Niveau, dass der Test letzten Endes lächerlich scheint.
Wurde das irgendwo in Frage gestellt? Erinnere mich nicht. Fragt sich nur wann und wo und wer! Wobei das bei den Ausnahmen übrigens offen bleibt.

Als meine Frau und ich heirateten, war Deutschlernen jedem selbst überlassen. Und obwohl wir seit 12, fast 13. Jahren in Thailand leben, spricht und schreibt sie noch immer gut Deutsch.

Mein Thema lautet Diskriminierung, richtiger: Inländerdiskriminierung.
Entschuldige @Ausländerrecht und bitte werte meinen Kommentar nicht als persönlichen Angriff. Doch m. E. befinden wir uns hier in einem RU-Forum und ich bin der Meinung, dass hier jeder Einzelne über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, um nötigenfalls selbst an die von dir geposteten Informationen (Paragraphen) des Ausländerrechts zu gelangen. Deine Anwesenheit irritiert diesbezüglich, deshalb erlaube mir die Frage, auf was Exakt du mit deinen Statements hier im Forum abzielst? Auf die Lehre der ausländischen (aus russischer Sicht) Rechtskunde?

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 10:28
von Ausländerrecht
kamensky hat geschrieben:Entschuldige @Ausländerrecht und bitte werte meinen Kommentar nicht als persönlichen Angriff. Doch m. E. befinden wir uns hier in einem RU-Forum und ich bin der Meinung, dass hier jeder Einzelne über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, um nötigenfalls selbst an die von dir geposteten Informationen (Paragraphen) des Ausländerrechts zu gelangen. Deine Anwesenheit irritiert diesbezüglich, deshalb erlaube mir die Frage, auf was Exakt du mit deinen Statements hier im Forum abzielst? Auf die Lehre der ausländischen (aus russischer Sicht) Rechtskunde?
Na, wenigstens haben wir in Sachen Irritationen etwas gemeinsam.

Ich dachte immer, auch russische Frauen und Männer müssen, bevor sie zu ihrem deutschen Ehegatten nach DE nachziehen dürfen, A 1 haben. Okay, wenn das scheinbar nicht der Fall ist, liege ich mit meinem Beitrag natürlich neben der Sache...

Und was die Fähigkeiten anbelangt: Dann wäre dieses Forum eigentlich überflüssig.

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 11:20
von Jochen
Ausländerrecht=klaupe?

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 11:31
von Axel Henrich
Jochen hat geschrieben:Ausländerrecht=klaupe?
Naja der hier scheint, auf Grund seiner pampigen Antworten, nur zu schreiben um sich zu aeussern, nicht um gelesen zu werden. Habe das gleich mal nachjustiert ...

-ah-

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 11:48
von Ausländerrecht
Axel Henrich hat geschrieben:
Jochen hat geschrieben:Ausländerrecht=klaupe?
Naja der hier scheint, auf Grund seiner pampigen Antworten, nur zu schreiben um sich zu aeussern, nicht um gelesen zu werden. Habe das gleich mal nachjustiert ...

-ah-
Natürlich schreibe ich, um gelesen zu werden. Und das tue ich sachlich. Wenn dann allerdings solche Reaktionen kommen (schon die erste war alles andere als überlegt):
kamensky hat geschrieben:Entschuldige @Ausländerrecht und bitte werte meinen Kommentar nicht als persönlichen Angriff. Doch m. E. befinden wir uns hier in einem RU-Forum und ich bin der Meinung, dass hier jeder Einzelne über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, um nötigenfalls selbst an die von dir geposteten Informationen (Paragraphen) des Ausländerrechts zu gelangen. Deine Anwesenheit irritiert diesbezüglich, deshalb erlaube mir die Frage, auf was Exakt du mit deinen Statements hier im Forum abzielst? Auf die Lehre der ausländischen (aus russischer Sicht) Rechtskunde?
dann werde ich auch mal ironisch. Ironie ist übrigens etwas ganz anderes als "pampig" zu sein.

Auch die Einlassung über die "Fähigkeiten" Dritter, die seiner Meinung nach - wenn man zu Ende denkt - das Forum überflüssig machen, hat da so ihre Qualität, auch wenn es die berühmt-berüchtigte "Ich-bin-der Meinung"-Einschränkung gibt.

Ich habe hier ein Rechtsproblem beschrieben, von dem auch andere Foren-Mitglieder betroffen sind und die gerade viele Fragen zum Thema A 1 haben. Ich wollte das transparent machen. Wem das nicht gefällt, der braucht es nicht lesen, wie ich mich hier jetzt mit Kommentaren zurück halten werde. Wollte etwas einbringen, ist offenbar unerwünscht!

PS: Wobei Paragraphen finden, lesen und verstehen grundverschiedene Dinge sind. Oft werden Vorschriften in Verbindung mit anderen angewendet oder stehen in "Konkurrenz" zueinander, "konsumieren" einander usw.

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 11:50
von kamensky
Ausländerrecht hat geschrieben:
kamensky hat geschrieben:Entschuldige @Ausländerrecht und bitte werte meinen Kommentar nicht als persönlichen Angriff. Doch m. E. befinden wir uns hier in einem RU-Forum und ich bin der Meinung, dass hier jeder Einzelne über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, um nötigenfalls selbst an die von dir geposteten Informationen (Paragraphen) des Ausländerrechts zu gelangen. Deine Anwesenheit irritiert diesbezüglich, deshalb erlaube mir die Frage, auf was Exakt du mit deinen Statements hier im Forum abzielst? Auf die Lehre der ausländischen (aus russischer Sicht) Rechtskunde?
Na, wenigstens haben wir in Sachen Irritationen etwas gemeinsam.

Ich dachte immer, auch russische Frauen und Männer müssen, bevor sie zu ihrem deutschen Ehegatten nach DE nachziehen dürfen, A 1 haben. Okay, wenn das scheinbar nicht der Fall ist, liege ich mit meinem Beitrag natürlich neben der Sache...

Und was die Fähigkeiten anbelangt: Dann wäre dieses Forum eigentlich überflüssig.
Es geht ja nicht darum um wer was muss, aber du vergisst m. E., dass die Ausländerrechte unterschiedlich sind aufgrund der differenten Länderspezifikation.

Re: A 1 - Deutschtest im Hinblick auf Art. 3 GG

Verfasst: 28 Okt 2014, 11:51
von Jochen
Axel Henrich hat geschrieben: Naja der hier scheint, auf Grund seiner pampigen Antworten, nur zu schreiben um sich zu aeussern, nicht um gelesen zu werden. Habe das gleich mal nachjustiert ...
Seine seichten, allgemeinen Infos erinnern mich an den monatlichen Newsletter von Rödl und co., da steht genau das selbe drin. :D
Ich nenne das immer "pdf-Wissen", weil man diese allgemeinen Zusammenfassungen auf jeder russlandaffinen Seite findet.