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Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 31 Dez 2014, 02:23
von Heidebauer
Guten Abend, nachdem ich hier einige Seiten mit Visumsfragen gelesen habe und meine Problem nicht genau dabei war, möchte ich hier kurz meine frage stellen.

Ich kenne nun meine Freundin ca. ein halbes Jahr. Ich habe sie zum erstenmal vom 01.12 bis zum 06.12.2014 in Sankt Petersburg besucht. Bei diesem Besuch kamen wir auf die Idee das sie, wenn sie ende Januar 2015 Urlaub hat, sie mich gerne in Deutschland besuchen will. Dieser Besuch soll 10 Tage dauern. Diese wäre ihr erster Besuch in Deutschland.

Ich habe nach meiner Rückkehr aus Sankt Petersburg eine Verpflichtungserklärung bei meinen Landkreis abgegeben. Diese Erklärung und eine kurzes Einladungsschreiben habe ich dann per Post nach Sankt Petersburg geschickt.

Diese ist nun auch mein Problem. – Diese Schreiben ist seit dem 12.12.2014 auf dem Postwege und bis heute nicht angekommen. Ich habe die Verpflichtungserklärung zwar als Kopie hier vorliegen, aber für ein Visum wird wohl das Original gebraucht?
Der Besuch in Deutschland war für den 20.01 – 30.01.2015 geplant. Für eine neue Verpflichtungserklärung ist die Zeit nun wohl reichlich knapp.
Was könnte ich nun tun das meine Freundin ihr Visum in der Zeit für Deutschland erhält?
Ich möchte mich für die Antworten im voraus bedanken.

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 31 Dez 2014, 12:35
von tl1000r
Hallo,

4 Wochen würde ich mindestens einplanen - jetzt noch länger, da Weihnachten ist und russischer Zoll und Post nicht hinter her kommen. Hast du es als Einschreiben geschickt? Dann kannst du deine Trackingnummer hier eingeben und siehst, wo der Brief gerade in Russland liegt:
--> http://www.russianpost.ru/tracking20/English.htm
Einfach bei "Bar Code", die deutsche Trackingnummer eingeben. Ansonsten hättest du hier im Forum mal nachfragen können, ob jemand nach SPB fliegt und die VE mitnehmen könnte. Jetzt ist es sicher dafür auch zu spät, da die meißten in Russland Silvester/Weihnachten feiern. Notfalls noch am Flughafen fragen, ob jemand diese mitnehmen könnte.

Mfg.

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 31 Dez 2014, 13:43
von CSB_Wolf
Hallo Heidebauer,

Du hättest die Verpflichtungserklärung unbedingt mit DHL (Express) senden müssen, dann wäre sie in 2 tagen dort gewesen. Frage doch mal bei der Botschaft nach, mit Email oder Tel. und zusätzlich auch bei deiner Ausländerbehörde die die Verpflichtungserklärung ausgestellt hat, was Du machen kannst.

Gruss
wolf

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 31 Dez 2014, 13:47
von m1009
Schliesse mich meinen Vorschreibern an. Mind. 4 Wochen.

2008 hab ich ein Einschreiben bekommen, welches fuer DE - Nizhny, 8 Monate gebraucht hat.

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 31 Dez 2014, 16:46
von bella_b33
Meine Erfahrungen bei normaler Post 3-8 Wochen, angekommen ist aber bisher wirklich alles...irgendwann. Dokumente schickt man am Besten per Express.

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 31 Dez 2014, 20:34
von Anelya
Ich muss mich leider den anderen anschließen:
Wenn der Brief erst am 12.12. verschickt wurde, ist die Laufzeit noch nicht außergewöhnlich lange. Es könnte auch sein, dass ihr noch ein wenig warten müsst, denn bis zum 11. Januar sind in Russland allgemeine Feiertage.
Du kannst aber einfach am 2. Januar (oder dann, wann deine Ausländerbehörde/Bürgeramt wieder offen hat) eine neue Verpflichtungserklärung machen und diese dann per DHL Express nach Russland schicken. Das ist garantiert nach maximal 2 Tagen in Sankt Petersburg. Oder du gibst es jemand am Flughafen mit, der nach Sankt Petersburg fliegt - dann könnte das deine Freundin ihrerseits in Sankt Petersburg am Flughafen abholen.

Hat denn deine Freundin schon einen Termin im Generalkonsulat gemacht? Ohne Termin kann sie ihre Unterlagen nicht abgeben. Üblicherweise wird der Pass dann fünf Tage nach Antragstellung wieder ausgehändigt. Ein Besuch in Deutschland ab dem 20. Januar könnte also durchaus noch klappen (ich nehme an, dass deine Freundin schon einen Termin im Konsulat ausgemacht hat).

Edit:
Ich habe mich kurz mal durch die Homepage des GKs geklickt, es gibt noch massig freie Termine vor dem 20. Januar, das sollte also im Falle des Falles gar kein Problem sein.
Um Verwirrung zu vermeiden: Dieses Verfahren mit der Terminbuchung zwecks Abgabe der Unterlagen ist noch bis Ende Januar gültig. Ab Anfang Februar können auch in Sankt Petersburg alle Schengen-Anträge über ein Dienstleistungszentrum eingereicht werden, ganz ohne Terminbuchung (dafür mit kleiner Extragebühr).

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 31 Dez 2014, 21:36
von zimdriver
Es sind sicher noch ein paar Leute bis 9. oder 10. Januar in D, die die VE auch persönlich mit nach Russland nehmen würden. Du machst eine neue VE am ersten Behördentag, vertraust der Deutschen Post und einem Forumler und schon hat deine Liebste das Papier.

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 01 Jan 2015, 04:34
von tl1000r
Aber der TE sollte sich dann doch mal melden und äußern, wenn es ihm wichtig wäre ;)

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 01 Jan 2015, 14:34
von Heidebauer
Guten Morgen und ein frohes neues Jahr,

Ich möchte mich ganz herzlich für die Antworten auf meine Frage bedanken.
Ich werde morgen bei meinem Landkreis eine neue Verpflichtungserklärung für meine Freundin abgeben. Diese werde ich dann auf den schnellsten Wege nach Petersburg senden ( diesmal mit DHL Express). Wenn meine Freundin in der Zeit vom 20.01-30.01.2015 nach Deutschland kommen will, welchen Zeitraum tätet ihr in die Verpflichtungserklärung eintragen?
Was müsste ich sonnst noch beachten?
Danke im voraus.

Re: Verpflichtungserklärung kommt nicht in Russland an.

Verfasst: 01 Jan 2015, 17:04
von tl1000r
Zu deiner Frage fehlen noch weitere Informationen: Hat deine Freundin schon Schengenvisas? Finnische oder Holländische? Als Petersburgerin hat sie sicher ein finnisches Visum insofern sie an der westlichen Welt interessiert ist. Diese werden recht einfach ausgegeben. Falls es ihr erstes Visa ist, dann ein, zwei Wochen. Falls sie schon Schengenvisa hat, dann vier Wochen. Hat sie deutsches Visa, kann sie auch längerfristige Visas (Multi) beantragen.

Wann hat deine Freundin Termin im Konsulat? Möchte sie Besuchervisum oder Touristenvisa beantragen?

Verpflichtungserklärung ist solang gültig wie deine Freundin in Deutschland bleiben möchte, bzw. ausreist:

Bild

Das Amt stellt diese aus, sie kann z.B. Visum für 6 Monate beantragen. Einreisedatum zählt, Ausreisedatum egal. Sollte deiner Freundin in Deutschland einfallen, dass sie Asyl beantragen möchte aufgrund irgendwelcher Probleme oder sonst irgendwelchen Bockmist machen, musst du halt zahlen. Sozialamt streckt vor und schickt Rechnung an dich ;) Einzige Lösung ist dann oft Privatinsolvenz. Nur mal so zur Info.

Bild

Siehe info4alien § 68 Aufenthg oder Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz

Mfg.