Wohnung in Moskau kaufen
Verfasst: 25 Jan 2015, 17:26
Hallo,
hier mal der Background für meine Frage:
Ich habe mit einer Russin ein Kind 15 Jahre alt. Er hat beide Staatsbürgerschaften, lebt in Deutschland und hat keinen russischen Paß.
Die Mutter hat ihn in Moskau mit der Geburtsurkunde (mit dem Staatsbürgerschaftsstempel) angemeldet.
jetzt möchte wohl eine der Behörden gerne daß sie für den Sohn einen russischen Inlandspaß vorlegt.
Dafür soll der Sohn nach Moskau reisen und bei den Behörden den Antrag unterschreiben.
Weiterhin soll eine Wohnung gekauft werden (Sozialsponsoring durch die Stadt) wozu eine Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnet werden soll.
Leider ist der Knabe nicht der russischen Sprache mächtig und müßte wohl blind unterschreiben
Nun möchte der Sohn nicht unbedingt zum russischen Militärdienst gehen wenn er 18 wird.
Welche Probleme kann es geben, bzw. was bedeutet der Inlandspaß.
Braucht er auch einen russischen Reisepaß?
Gibt es Vepflichtungen da er ja auch in der Moskauer Wohnung "eingeschrieben" ist oder nach dem Kauf. Spätestens wenn er 18 ist, ist er ja auch volljährig und geschäftsfähig.
Grüße von Arthur
hier mal der Background für meine Frage:
Ich habe mit einer Russin ein Kind 15 Jahre alt. Er hat beide Staatsbürgerschaften, lebt in Deutschland und hat keinen russischen Paß.
Die Mutter hat ihn in Moskau mit der Geburtsurkunde (mit dem Staatsbürgerschaftsstempel) angemeldet.
jetzt möchte wohl eine der Behörden gerne daß sie für den Sohn einen russischen Inlandspaß vorlegt.
Dafür soll der Sohn nach Moskau reisen und bei den Behörden den Antrag unterschreiben.
Weiterhin soll eine Wohnung gekauft werden (Sozialsponsoring durch die Stadt) wozu eine Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnet werden soll.
Leider ist der Knabe nicht der russischen Sprache mächtig und müßte wohl blind unterschreiben
Nun möchte der Sohn nicht unbedingt zum russischen Militärdienst gehen wenn er 18 wird.
Welche Probleme kann es geben, bzw. was bedeutet der Inlandspaß.
Braucht er auch einen russischen Reisepaß?
Gibt es Vepflichtungen da er ja auch in der Moskauer Wohnung "eingeschrieben" ist oder nach dem Kauf. Spätestens wenn er 18 ist, ist er ja auch volljährig und geschäftsfähig.
Grüße von Arthur