Heiraten in Deutschland
Verfasst: 16 Apr 2015, 20:35
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Meine Verlobte und ich wollen im August heiraten. Die Bedingungen vom Standesamt sind erfüllt, das OLG hat zugestimmt und wir haben eine Termin bekommen. Soweit so gut.
Jetzt muss sie noch ein Heiratsvisum beantragen.
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... essung.pdf
Dort ist zu lesen bei benötigten Unterlagen:
□ eine schriftliche Erklärung der/des in Deutschland lebenden Verlobten, dass er die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 – 68 AufenthG übernimmt mit 2 Kopien
Ihre Verlobte/Ihr Verlobter sollte sich bitte rechtzeitig bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine formelle Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
Heute war ich beim Ausländeramt. Diese sagten mir, dass ich keine Verpflichtungserklärung für ein Heiratsvisum bekomme, sondern meine Verlobte erst das Visum beantragen muss in der Botschaft. Dann meldet sich die Botschaft bei der Ausländerbehörde und die melden sich bei mir. Erst dann kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Ist dies richtig so? Ich verstehe die Aussage aus dem Link so, dass zwingend eine Erklärung für die Beantragung des Visums notwendig ist und ohne diese Erklärung keine Beantragung erfolgen kann. Bitte klärt mich auf.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Chris
ich habe eine Frage. Meine Verlobte und ich wollen im August heiraten. Die Bedingungen vom Standesamt sind erfüllt, das OLG hat zugestimmt und wir haben eine Termin bekommen. Soweit so gut.
Jetzt muss sie noch ein Heiratsvisum beantragen.
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... essung.pdf
Dort ist zu lesen bei benötigten Unterlagen:
□ eine schriftliche Erklärung der/des in Deutschland lebenden Verlobten, dass er die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 – 68 AufenthG übernimmt mit 2 Kopien
Ihre Verlobte/Ihr Verlobter sollte sich bitte rechtzeitig bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine formelle Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
Heute war ich beim Ausländeramt. Diese sagten mir, dass ich keine Verpflichtungserklärung für ein Heiratsvisum bekomme, sondern meine Verlobte erst das Visum beantragen muss in der Botschaft. Dann meldet sich die Botschaft bei der Ausländerbehörde und die melden sich bei mir. Erst dann kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Ist dies richtig so? Ich verstehe die Aussage aus dem Link so, dass zwingend eine Erklärung für die Beantragung des Visums notwendig ist und ohne diese Erklärung keine Beantragung erfolgen kann. Bitte klärt mich auf.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Chris