Seite 1 von 1

Urlaub in Russland machen

Verfasst: 09 Mai 2015, 14:53
von Roman21
Hallo geehrte Mitglieder. Ich bin neu hier und bin mir unsicher in welche Kategorie ich dies einordnen soll, deswegen versuch ich es mal hier:

Ich besitze die russische Staatsbürgerschaft, wohne aber in Deutschland, mache gerade mein Abitur und möchte ab Oktober studieren. Ich habe den Wunsch im Juli nach Russland zu fahren, da dort aber noch die die Wehrpflicht gilt, befürchte ich, dass ich dort eingezogen werde.
Nun die Frage: Können die mich dort einziehen, obwohl ich dort nicht mehr lebe? Ich habe da weder einen festen Wohnsitz, noch zahle ich dort Steuern.

PS: Ich besitze eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und im Internet habe ich nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.
Dringend!

Mit freundlichen Grüßen

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 09 Mai 2015, 21:56
von Alex KA
Es kursieren Gerüchte, das die Wehrpflichtige direkt am Flughafen oder an der Grenze geschnappt werden, und sofort nach ost-Ukraine geschickt, daraus kommt kaum jemand lebend aus, deswegen nur wenige darüber berichten können.. ;)

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 09 Mai 2015, 22:18
von Wladimir30
Hallo Roman, ich bin mir nicht sicher, ob Alex' Aussage wirklich so stimmt. Diese Frage wurde schon öfter in diesem Forum erörtert. Versuch es mal mit der Suchfunktion innerhalb des Forums, da findest Du bestimmt einiges.

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 09 Mai 2015, 23:04
von Roman21
Ich habe alles durchgesucht, keines davon trifft auf mich zu. Solche Gerüchte hab ich auch schon überall gelesen, aber ich sehe das sehr kritisch, weil ja nicht alle einfach eingezogen werden z.B. wenn man körperlich nicht dazu veranlagt ist ( Asthma oder ähnliches, dies muss man anhand von vielen Papieren bestätigen)
Nicht zu vergessen, ich hate keinen festen Wohnsitz in Russland, besuche nur meine Verwandte dort. Ich hoffe ehrlich gesagt darauf, dass ich, da ich im Oktober in Deutschland studieren möchte, diesen Einzug umgehen kann( vielleicht durch eine Universitätsbescheinigung oder sowas ).

Edit://
"Nach den Auskünften der russischen Botschaft und Organisationen in Russland werden allerdings nur Personen einberufen, die in Russland einen Wohnsitz haben. Zudem ist die Wehrpflicht auf das Alter zwischen 18 und 27 Jahren begrenzt2. Danach könnte eine Einberufung vermieden werden, wenn sich der Wehrpflichtige in diesem Zeitraum nicht in Russland meldet. "

habe ich eben auf einer Seite gefunden. Was meint ihr? Kann man dieser glauben oder ist diese schon veraltet?


Quelle:http://www.connection-ev.de/article-1442

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 09 Mai 2015, 23:36
von m1009

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 10 Mai 2015, 00:23
von Roman21
Auch nichts gefunden.

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 10 Mai 2015, 09:34
von Wladimir30
Roman21 hat geschrieben: Auch nichts gefunden.
Also nur mal ein einziges Beispiel aus dem link von m1009: Zejtnot hat am 13.01.2015 geschrieben:
Die russische Armee steht nicht am Flughafen und sackt sofort jeden ein, der vorbeikommt. Auch in Russland erfolgt erst eine formelle Einberufung, Musterung, etc. - ich bin hier seit knapp zehn Jahren im Forum aktiv und nie konnte uns irgendwer einen praktischen Fall aufzeigen,
Das steht soch schon alles???????

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 10 Mai 2015, 13:15
von Roman21
Wladimir30 hat geschrieben:
Roman21 hat geschrieben: Auch nichts gefunden.
Also nur mal ein einziges Beispiel aus dem link von m1009: Zejtnot hat am 13.01.2015 geschrieben:
Die russische Armee steht nicht am Flughafen und sackt sofort jeden ein, der vorbeikommt. Auch in Russland erfolgt erst eine formelle Einberufung, Musterung, etc. - ich bin hier seit knapp zehn Jahren im Forum aktiv und nie konnte uns irgendwer einen praktischen Fall aufzeigen,
Das steht soch schon alles???????
das hab ich wohl überflogen, danke.
Aber wie wollen die mir eine formelle Einberufung zukommen lassen, wenn ich keinen festen Wohnsitz dort habe? Zumindest hab ich das nirgendswo angegeben, wo ich die 2/3 Wochen unterkomme.

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 10 Mai 2015, 13:36
von inorcist
Roman21 hat geschrieben: Aber wie wollen die mir eine formelle Einberufung zukommen lassen, wenn ich keinen festen Wohnsitz dort habe? Zumindest hab ich das nirgendswo angegeben, wo ich die 2/3 Wochen unterkomme.
Eben, gar nicht. Sofern du dich weniger als drei Monate am Stück in Russland aufhältst (ab da besteht mE Registrierungspflicht für Russen), solltest du nichts zu befürchten haben.

War ja auch umgekehrt in Deutschland genauso, als es noch die Wehrpflicht gab.

Re: Urlaub in Russland machen

Verfasst: 12 Mai 2015, 08:51
von Roman21
inorcist hat geschrieben:
Roman21 hat geschrieben: Aber wie wollen die mir eine formelle Einberufung zukommen lassen, wenn ich keinen festen Wohnsitz dort habe? Zumindest hab ich das nirgendswo angegeben, wo ich die 2/3 Wochen unterkomme.
Eben, gar nicht. Sofern du dich weniger als drei Monate am Stück in Russland aufhältst (ab da besteht mE Registrierungspflicht für Russen), solltest du nichts zu befürchten haben.

War ja auch umgekehrt in Deutschland genauso, als es noch die Wehrpflicht gab.
alles klar, vielen Dank für die Hilfe!
Werde demnächst den Flug buchen [Danke]