Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung
Moderator: zimdriver
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Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung
Diesen Artikel habe ich wegen seiner Bedeutung aus http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=119&t=7465 ausgeklammert. Norbert, Vize-Admin
Da das hier eine FAQ ist, will ich eine (zumindest für mich) neue Information weiter reichen, die ich anlässlich der Einreichung meiner ESt.- Erklärung erhielt:
Der Status eines Ausländers wird mit dem Erhalt des Vid na Zhitelstvo und infolge der sehr viel strengeren Finanzgesetze ab Juli 2015 wesentlich verändert.
Steuer-Resident wird man bekanntlich mit mehr als 183 Tagen Aufenthalts in Russland, jedoch ohne Änderung des Valuta-Residentenstatus als Ausländer. Dies bleibt man auch mit der Erlangung der Vremennoe Razreshenie na Prozhivanie. Online oder persönliche Zahlungen/Überweisungen sind recht problemlos möglich, im Gegensatz zu russischen Bürgern.
Mit dem Vid wird aus dem Steuer-Residenten-Ausländer ein Valuta-Resident-Ausländer. Das bedeutet nach der neuerlichen Gesetzgebung für den Vid- Inhaber die komplette Offenlegungspflicht aller ausländischen Besitztümer und Konten, ebenso wie für Bürger der RF. Das schliesst z.B. ein die Pflicht, alle Kontenbewegungen des ausländischen Kontos lückenlos einzureichen und bei Bedarf zu erläutern, aber auch, dass Überweisungen von Valuta von einem russischen Konto ins Ausland nur mit entsprechenden übersetzten und beglaubigten Verträgen möglich sind.
Natürlich kann dies jeder handhaben, wie er denkt und für sich und seine Familie verantworten kann, die Gesetzeslage ist jedoch so.
Da das hier eine FAQ ist, will ich eine (zumindest für mich) neue Information weiter reichen, die ich anlässlich der Einreichung meiner ESt.- Erklärung erhielt:
Der Status eines Ausländers wird mit dem Erhalt des Vid na Zhitelstvo und infolge der sehr viel strengeren Finanzgesetze ab Juli 2015 wesentlich verändert.
Steuer-Resident wird man bekanntlich mit mehr als 183 Tagen Aufenthalts in Russland, jedoch ohne Änderung des Valuta-Residentenstatus als Ausländer. Dies bleibt man auch mit der Erlangung der Vremennoe Razreshenie na Prozhivanie. Online oder persönliche Zahlungen/Überweisungen sind recht problemlos möglich, im Gegensatz zu russischen Bürgern.
Mit dem Vid wird aus dem Steuer-Residenten-Ausländer ein Valuta-Resident-Ausländer. Das bedeutet nach der neuerlichen Gesetzgebung für den Vid- Inhaber die komplette Offenlegungspflicht aller ausländischen Besitztümer und Konten, ebenso wie für Bürger der RF. Das schliesst z.B. ein die Pflicht, alle Kontenbewegungen des ausländischen Kontos lückenlos einzureichen und bei Bedarf zu erläutern, aber auch, dass Überweisungen von Valuta von einem russischen Konto ins Ausland nur mit entsprechenden übersetzten und beglaubigten Verträgen möglich sind.
Natürlich kann dies jeder handhaben, wie er denkt und für sich und seine Familie verantworten kann, die Gesetzeslage ist jedoch so.
- bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Gut...ich hab nämlich nix weiter . Aber schon ein bisschen sehr wissbegierig die Gutenzimdriver hat geschrieben:die komplette Offenlegungspflicht aller ausländischen Besitztümer und Konten
“Warum machen wir eine Wattwanderung?"
"Meer war nicht drin"
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- zimdriver
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
... wir haben alle nix weiter als unsere Liebe zu Mütterchen Heimat, sowieso. Aber die Anderen, nur die Anderen ... Die sollen sich mal warm anziehen ...
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ab 2018 kommt's doch dann sowieso zum automatischen Informationsaustausch. Russland macht da doch auch mit. Oder irre ich mich da?
- Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ich habe gerade eine russische Quelle gesucht, um mich in die Details einzulesen. Leider habe ich nur gefunden, dass dies schon seit 1. Januar gelten würde. http://www.gazeta-yurist.ru/new_paper/i ... 9-09-37-52 - gemäß diesem Artikel sind Inhaber des Вид schon sofort betroffen.zimdriver hat geschrieben:Der Status eines Ausländers wird mit dem Erhalt des Vid na Zhitelstvo und infolge der sehr viel strengeren Finanzgesetze ab Juli 2015 wesentlich verändert.
Aber es geht auch noch weiter, gemäß http://arb.ru/banks/analitycs/zarubezhn ... s-9833930/ sind damit sogar etliche Überweisungen auf ausländische Konten für Residenten verboten. Beispielsweise darf man wohl Einnahmen für eine vermietete Wohnung nicht mehr im Ausland erhalten, sondern muss sie sich nach Russland überweisen lassen. Vollkommen irre!
Freu Dich mal nicht zu früh! Eine DKB-Karte hast Du doch auch, oder? Und hinter der steckt ein deutsches Konto. Und für das musst Du alle (!) Kontobewegungen melden, und zwar in einer von Russland definierten Form.bella_b33 hat geschrieben:Gut...ich hab nämlich nix weiter . Aber schon ein bisschen sehr wissbegierig die Guten
Ehrlich, mir graut davor - vorrangig wegen dem absehbaren Papierwahnsinn.
- Norbert
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung
Ich habe ein wenig recherchiert. Wie immer gibt es ein Gesetz, aber noch keine konkrete Regelung zur Ausführung. Laut Федеральная
Налоговая служба Налогообложение в РФ auf http://www.nalog.ru/rn77/taxation/refer ... s/5478627/ muss die erste Deklaration erst 2016 erfolgen. Die Strafe, wenn man es versäumt, ist zunächst wohl auch bei 1000 oder 1500 Rubel (verschiedene Quellen). Insofern ist es vermutlich sinnvoll, erst einmal abzuwarten, ehe man Berge von Papier organisiert.
Natürlich werden sich einige darauf einstellen müssen, künftig auch diverse Einkommen in Deutschland in Russland offiziell anzugeben (Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, etc.)
Налоговая служба Налогообложение в РФ auf http://www.nalog.ru/rn77/taxation/refer ... s/5478627/ muss die erste Deklaration erst 2016 erfolgen. Die Strafe, wenn man es versäumt, ist zunächst wohl auch bei 1000 oder 1500 Rubel (verschiedene Quellen). Insofern ist es vermutlich sinnvoll, erst einmal abzuwarten, ehe man Berge von Papier organisiert.
Natürlich werden sich einige darauf einstellen müssen, künftig auch diverse Einkommen in Deutschland in Russland offiziell anzugeben (Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, etc.)
Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung
Ja, da habt Ihr ein ausserordentlich interessantes Thema aufgegriffen. Ich habe mich damit auch vor einigen Monaten befasst, aber dann verstanden, dass nicht nur die Ausfuehrungsbestimmungen strittig sind, sondern verschiedene Behoerden sich nach wie vor ueber die Bestimmungen selbst streiten.Norbert hat geschrieben:Ich habe ein wenig recherchiert. Wie immer gibt es ein Gesetz, aber noch keine konkrete Regelung zur Ausführung.
Da bin ich mal gespannt, was da wann wirklich kommt. Ggf. koennte das ja fuer viele von uns einige Arbeit mit sich bringen.
Ich bleibe jedenfalls da dran, Ihr hoffentlich auch!
- Norbert
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung
Im oben von mir verlinkten Artikel der Steuerbehörden ist auch vermerkt, wie man sich automatisch über Konkretisierungen informieren lassen kann. Es gibt eine Verfahrensnummer für dieses Thema.
(Am Ende finde ich das alles nervig, aber soweit nachvollziehbar - Stichwort: Steuerehrlichkeit. Aber sollte es wirklich Beschränkungen geben, welche Art von Überweisungen mit im Ausland überhaupt erlaubt sind, dann wird es für mich unverständlich.)
(Am Ende finde ich das alles nervig, aber soweit nachvollziehbar - Stichwort: Steuerehrlichkeit. Aber sollte es wirklich Beschränkungen geben, welche Art von Überweisungen mit im Ausland überhaupt erlaubt sind, dann wird es für mich unverständlich.)
- zimdriver
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung
E&Y bedeuteten mir, Geduld zu haben. Noch ist nichts Konkretes bekannt. Die Krux ist nur, dass die Strafen für russische Bürger lächerlich sind. Für uns steht das Bleiberecht auf dem Spiel.
- Norbert
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung
Zimdriver, aber doch auch erst ab der zweiten Straftat, oder?