Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

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zimdriver
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Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von zimdriver »

Diesen Artikel habe ich wegen seiner Bedeutung aus http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=119&t=7465 ausgeklammert. Norbert, Vize-Admin

Da das hier eine FAQ ist, will ich eine (zumindest für mich) neue Information weiter reichen, die ich anlässlich der Einreichung meiner ESt.- Erklärung erhielt:
Der Status eines Ausländers wird mit dem Erhalt des Vid na Zhitelstvo und infolge der sehr viel strengeren Finanzgesetze ab Juli 2015 wesentlich verändert.
Steuer-Resident wird man bekanntlich mit mehr als 183 Tagen Aufenthalts in Russland, jedoch ohne Änderung des Valuta-Residentenstatus als Ausländer. Dies bleibt man auch mit der Erlangung der Vremennoe Razreshenie na Prozhivanie. Online oder persönliche Zahlungen/Überweisungen sind recht problemlos möglich, im Gegensatz zu russischen Bürgern.
Mit dem Vid wird aus dem Steuer-Residenten-Ausländer ein Valuta-Resident-Ausländer. Das bedeutet nach der neuerlichen Gesetzgebung für den Vid- Inhaber die komplette Offenlegungspflicht aller ausländischen Besitztümer und Konten, ebenso wie für Bürger der RF. Das schliesst z.B. ein die Pflicht, alle Kontenbewegungen des ausländischen Kontos lückenlos einzureichen und bei Bedarf zu erläutern, aber auch, dass Überweisungen von Valuta von einem russischen Konto ins Ausland nur mit entsprechenden übersetzten und beglaubigten Verträgen möglich sind.
Natürlich kann dies jeder handhaben, wie er denkt und für sich und seine Familie verantworten kann, die Gesetzeslage ist jedoch so.
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bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

zimdriver hat geschrieben:die komplette Offenlegungspflicht aller ausländischen Besitztümer und Konten
Gut...ich hab nämlich nix weiter ;). Aber schon ein bisschen sehr wissbegierig die Guten ;)
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zimdriver
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von zimdriver »

... wir haben alle nix weiter als unsere Liebe zu Mütterchen Heimat, sowieso. Aber die Anderen, nur die Anderen ... Die sollen sich mal warm anziehen ...
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inorcist
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von inorcist »

Ab 2018 kommt's doch dann sowieso zum automatischen Informationsaustausch. Russland macht da doch auch mit. Oder irre ich mich da?
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

zimdriver hat geschrieben:Der Status eines Ausländers wird mit dem Erhalt des Vid na Zhitelstvo und infolge der sehr viel strengeren Finanzgesetze ab Juli 2015 wesentlich verändert.
Ich habe gerade eine russische Quelle gesucht, um mich in die Details einzulesen. Leider habe ich nur gefunden, dass dies schon seit 1. Januar gelten würde. http://www.gazeta-yurist.ru/new_paper/i ... 9-09-37-52 - gemäß diesem Artikel sind Inhaber des Вид schon sofort betroffen.

Aber es geht auch noch weiter, gemäß http://arb.ru/banks/analitycs/zarubezhn ... s-9833930/ sind damit sogar etliche Überweisungen auf ausländische Konten für Residenten verboten. Beispielsweise darf man wohl Einnahmen für eine vermietete Wohnung nicht mehr im Ausland erhalten, sondern muss sie sich nach Russland überweisen lassen. Vollkommen irre!
bella_b33 hat geschrieben:Gut...ich hab nämlich nix weiter ;). Aber schon ein bisschen sehr wissbegierig die Guten ;)
Freu Dich mal nicht zu früh! Eine DKB-Karte hast Du doch auch, oder? Und hinter der steckt ein deutsches Konto. Und für das musst Du alle (!) Kontobewegungen melden, und zwar in einer von Russland definierten Form.

Ehrlich, mir graut davor - vorrangig wegen dem absehbaren Papierwahnsinn.
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Norbert
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Norbert »

Ich habe ein wenig recherchiert. Wie immer gibt es ein Gesetz, aber noch keine konkrete Regelung zur Ausführung. Laut Федеральная
Налоговая служба Налогообложение в РФ auf http://www.nalog.ru/rn77/taxation/refer ... s/5478627/ muss die erste Deklaration erst 2016 erfolgen. Die Strafe, wenn man es versäumt, ist zunächst wohl auch bei 1000 oder 1500 Rubel (verschiedene Quellen). Insofern ist es vermutlich sinnvoll, erst einmal abzuwarten, ehe man Berge von Papier organisiert.

Natürlich werden sich einige darauf einstellen müssen, künftig auch diverse Einkommen in Deutschland in Russland offiziell anzugeben (Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, etc.)
Nikolaus
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Nikolaus »

Norbert hat geschrieben:Ich habe ein wenig recherchiert. Wie immer gibt es ein Gesetz, aber noch keine konkrete Regelung zur Ausführung.
Ja, da habt Ihr ein ausserordentlich interessantes Thema aufgegriffen. Ich habe mich damit auch vor einigen Monaten befasst, aber dann verstanden, dass nicht nur die Ausfuehrungsbestimmungen strittig sind, sondern verschiedene Behoerden sich nach wie vor ueber die Bestimmungen selbst streiten.
Da bin ich mal gespannt, was da wann wirklich kommt. Ggf. koennte das ja fuer viele von uns einige Arbeit mit sich bringen.
Ich bleibe jedenfalls da dran, Ihr hoffentlich auch! :)
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Norbert
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Norbert »

Im oben von mir verlinkten Artikel der Steuerbehörden ist auch vermerkt, wie man sich automatisch über Konkretisierungen informieren lassen kann. Es gibt eine Verfahrensnummer für dieses Thema.

(Am Ende finde ich das alles nervig, aber soweit nachvollziehbar - Stichwort: Steuerehrlichkeit. Aber sollte es wirklich Beschränkungen geben, welche Art von Überweisungen mit im Ausland überhaupt erlaubt sind, dann wird es für mich unverständlich.)
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zimdriver
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von zimdriver »

E&Y bedeuteten mir, Geduld zu haben. Noch ist nichts Konkretes bekannt. Die Krux ist nur, dass die Strafen für russische Bürger lächerlich sind. Für uns steht das Bleiberecht auf dem Spiel.
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Re: Meldung ausländischer Konten für Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Norbert »

Zimdriver, aber doch auch erst ab der zweiten Straftat, oder?
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