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Die 90-Tage Regelung

Verfasst: 21 Mai 2015, 17:57
von Dietrich
Im Rahmen des anderen Threads zum Thema "Kroatien" bin ich gerade auf folgende Seite gestoßen:
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/m ... ultig.html
in der ganz klar erläutert wird:
Ab dem 18.10.2013 hat sich gemäß Artikel 5 Absatz 1 Schengener Grenzkodex die Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer sowohl im Rahmen eines Schengenvisums als auch für visafrei einreisende Drittstaater geändert. Statt der bisherigen "Vorwärtsbetrachtung" ("90 Tage innerhalb von 6 Monaten", also ab Einreise zeitlich vorwärts gerechnet) findet künftig eine "flexible Rückwärtsbetrachtung" Anwendung ( "90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen", also ab Kontrolldatum zeitlich rückwärts gerechnet).

Wie ist diese Neuregelung zu verstehen?

Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01.2013 bis 31.12.2013.
Am 18.10.2013 befindet er sich in den Schengener Staaten.
Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04.2013 bis 18.10.2013 betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.
Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.
Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.
Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.
Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04.2013 bis 19.10.2013 — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.
Außerdem gibt es einen Link auf den sogenannten "Schengen-Calculator":
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/wh ... ml?lang=en

Möglicherweise wurde das hier schon mal thematisiert und ist an mir vorbeigegangen. Falls nicht, wäre es unter Umständen was für einen Sticky.

Re: Die 90-Tage Regelung

Verfasst: 22 Mai 2015, 07:53
von Zejtnot
Wir hatten dies schon irgendwo, aber nicht in dieser klaren Formulierung.

Inhaltlich finde ich diese Lösung sehr gut, denn nun gibt es eine genaue Definition, die auch transparent nachvollziehbar ist.

Re: Die 90-Tage Regelung

Verfasst: 22 Mai 2015, 09:04
von Nikolaus
Zejtnot hat geschrieben:Wir hatten dies schon irgendwo, aber nicht in dieser klaren Formulierung.
Naja, hatte die Botschaft in Moskau (bzw. tl1000r) denn damals etwas anderes geschrieben? :)
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 2A#p161317
PS. Wie ein Bundespolizist und ein Mitarbeiter des Konsulats in Piter - sicherlich ganz gut informierte Leute - das sehen, konnte man im entsprechenden Fachforum lesen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1280220533

Re: Die 90-Tage Regelung

Verfasst: 22 Mai 2015, 11:16
von Dietrich
Dietrich hat geschrieben:Möglicherweise wurde das hier schon mal thematisiert und ist an mir vorbeigegangen..
Sagte ich ja ;-)

Wir sollten es trotzdem oben anhängen (gerne auch den Post von tl1000r), denn zumindest in der Vergangenheit gab es ja immer mal wieder Fragen und Diskussionen zu dem Thema!