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Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Verfasst: 04 Jun 2015, 12:29
von Zejtnot
Kann sich irgendwer an eine offizielle Quelle erinnern, dass die deutschen Konsulate auch russische Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern von der Visagebühr befreien? Bislang war dies in der Praxis so (eigene Erfahrung), nun ist es neu nicht mehr so - weil jetzt der Wortlaut ganz genau gelesen wird.

Hat noch irgendwer eine Quelle für die alte Handhabung? Wir hatten hier mal so etwas ...

Re: Gebührenbefreiiung für Familienangehörige

Verfasst: 04 Jun 2015, 12:36
von Anelya
Mit einer Quelle kann ich leider nicht dienen - die Russen machen es ja leider genauso: Letzte Woche durfte ich auch für mich samt Tochter 35,00 Euro für ein Besuchsvisum bezahlen. Naja, wenigsten sparen wir uns so die Einladungsgebühren, das kann ja mein Mann formlos auf einem Blatt Papier erledigen.

Re: Gebührenbefreiiung für Familienangehörige

Verfasst: 04 Jun 2015, 12:46
von Zejtnot
Die Russen hatten es immer schon so gehandhabt. Wir hatten hier irgendwann eine offizielle Antwort, dass sich das AA der unterschiedlichen Auslegung bewusst ist und bereits deswegen an Verbesserungen arbeitet. Aber ich finde das nirgends mehr.

Re: Gebührenbefreiiung für Familienangehörige

Verfasst: 04 Jun 2015, 12:58
von Zejtnot

Re: Gebührenbefreiiung für Familienangehörige

Verfasst: 04 Jun 2015, 13:11
von inorcist
Auf die Schnelle habe ich jetzt das hier gefunden

http://www.vfsglobal.com/germany/russia ... C_2013.pdf

Re: Gebührenbefreiiung für Familienangehörige

Verfasst: 04 Jun 2015, 20:39
von zimdriver
Ist das Visum für die Gemahlin nicht mehr kostenfrei?

Re: Gebührenbefreiiung für Familienangehörige

Verfasst: 05 Jun 2015, 05:53
von Zejtnot
Es geht in diesem Fall um die Großeltern meiner Kinder (man kann auch Schwiegereltern sagen, die waren aber nie abgedeckt), würde aber in der mir zugeschickten Formulierung alle treffen:
Sowohl Einlader als auch Eingeladene müssen die russ. StAng haben, wobei als enge Angehörige in einem weiteren Kommentar nur die Verwandten in gerader Linie bezeichnet werden und davon nur Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel.
Sollten die Ehepartner nicht noch über andere Paragraphen abgedeckt sein, so wären demnach auch Ehepartner nicht mehr von den Gebühren befreit. Ich werde hier aber auch nochmals in Berlin nachfragen, wie diese Abkehrung von der eigenen Politik erklärt wird.

Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Verfasst: 10 Jun 2015, 12:49
von Zejtnot
Ich habe eine Auskunft erhalten. Die Befreiung wird nun definitiv nur noch gewährt, wenn der Familienangehörige im anderen Land lebt. Gemeinsame Reisen mit seiner Familie nach Europa sind kein Befreiungsgrund mehr! Zitat aus der Mail des Bürgerservice vom Auswärtigen Amt:
Der Wortlaut des Abkommens lässt in der Tat Spielraum für Interpretationen. Ebenso verbindlich sind allerdings die Anwendungsrichtlinien, die zwischen beiden Vertragsparteien ausgehandelt wurden und die praktische Umsetzung des Abkommens regeln. In Ihnen heißt es zum Art. 6:
3. Fees for processing the visa application are waived for the following categories of persons:
(a) for close relatives - spouses, children (including adopted) parents (including custodians), grandparents and grandchildren-of citizens of the European Union and of the Russian Federation legally residing in the territory of the Russian Federation or the Member States;
This paragraph regulates the situation of Russian close relatives travelling to the Member States to visit Russian citizens legally residing in the Member States and reciprocally, i.e. EU citizens close relatives travelling to the Russian Federation to visit an EU citizen legally residing in the Russian Federation.
Bei der vorliegenden Konstellation fehlt es daher an dem grenzüberschreitenden Element für die Gebührenbefreiung, da die betroffenen Familienangehörigen allesamt in Russland wohnhaft sind und eine gemeinsame Reise nach Deutschland unternehmen. Nach Art. 6 werden die Gebühren befreit, wenn die Reise zum Familienmitglied unternommen wird, das im jeweils anderen Vertragsstaat wohnhaft ist.
(Es ist aber erfreulich, dass man sich wirklich mit der Frage beschäftigt hat, denn die weitere Antwort geht konkret auf meinen Fall ein, ohne dass ich all diese Details in meiner Anfrage genannt hatte. Man hat sich also wirklich mit dem Konsulat in Verbindung gesetzt und nachgehakt.)

Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Verfasst: 10 Jun 2015, 13:21
von Nikolaus
Danke fuer die Information, Zejtnot.
Ja, eigentlich hat das AA doch nur mitgeteilt, dass man sich nun einfach an den Wortlaut des Visaerleichterungsabkommens haelt, oder!?
Selbstverstaendlich koennte man auch weiterhin einseitig ausserhalb der Vereinbarungen des Abkommens auf die Visagebuehren fuer "Deine" Familienangehoerigen verzichten, man will es aber wohl nicht mehr, da die russische Seite ja nicht zu analogem Handeln bereit ist und die Beziehungen sich generell verschlechtert haben.
PS. Und jetzt sind ja meines Wissens sowieso saemtliche Verhandlungen zu irgendwelchen Visaerleichterungen von beiden Seiten eingefroren worden.

Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Verfasst: 10 Jun 2015, 14:51
von Zejtnot
Nikolaus, im Abkommen kann man dies ja an sich nicht lesen. Es wird erst in der Ausführungsvereinbarung näher definiert, die aber im Internet nicht zu finden ist (zumindest habe ich Teile der Formulierung nicht via Google gefunden). Seit wann diese Ausführungsvereinbarung gilt, wissen wir also nicht.

Faktisch bedeutet dies Antwort aber auch, dass Ehepartner von in Russland wohnenden Deutschen keine kostenlosen Visa für Deutschland mehr bekommen. Bislang war dies ja nicht so.

(Denn nach EU-Freizügigkeit bekommen sie zwar kostenlose Visa, aber die Freizügigkeit gilt nicht im Heimatland des EU-Bürgers. Und das Erleichterungsabkommen wird ja nun ganz streng ausgelegt.)