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Sprachtest Niveau A1 bei Legasthenie
Verfasst: 13 Jul 2015, 17:20
von Sacume
Hallo! ich hätte eine Frage, vielleicht hat hier jemand eine Information.
Es geht um ein Visum zur Eheschließung hier in Deutschland.
Meine Verlobte/Freundin ist Russin und ich würde sie gerne hier in Deutschland heiraten.
Dafür brauche ich ja das Eheschließungs-Visum. Dafür widerum braucht sie den Nachweis, dass sie Deutsch auf Niveau A1 beherrscht.
Sie hat aber eine starke Schreibschwäche. Als Kind wurde ihr auch von einem Arzt gesagt, dass sie daran "leidet".
Wie kann ich da nun vorgehen? Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, diese "Krankheit" in die Auswertung des Tests miteinfließen zu lassen, wenn sie ein entsprechendes Dokument von einem Arzt bekommt? Wo kann ich mir da Informationen einholen? Ich weiß gar nicht, wo ich nachfragen könnte.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Liebe Grüße!
Re: Sprachtest Niveau A1 bei Legasthenie
Verfasst: 13 Jul 2015, 20:01
von Magdeburg-Moskva
ich würde 1. bei deiner örtlich zuständigen Ausländerbehörde um Vorabzustimmung für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug ersuchen. Das schafft etwas Vertrauen euch gegenüber bei der ABH. Da würde ich auch die Angelegenheit mit der Schreibschwäche schildern. Denn das alles setzt sich fort - Integrationskurs, an dessen Ende sie das Sprachniveau B2 erreicht haben soll, was auch geprüft wird.
(nachbearbeitet:) bzw. Visum zur Eheschließung, das hatte ich überlesen. In jedem Fall würde ich mit der ABH sprechen, denn die treffen im Nachgang alle Entscheidungen. Das Standesamt "verheiratet" nur. Hier findest du weitere Informationen
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... essung.pdf
Allerdings würde ich die Diagnose, die ihr als Kind benannt wurde, nochmal ärztlich überprüfen lassen. Die Dinge können sich ja ändern.
Re: Sprachtest Niveau A1 bei Legasthenie
Verfasst: 13 Jul 2015, 20:36
von zimdriver
Ich möchte meinem Vorschreiber M-M nur beipflichten:
Gehe in die Ausländerbehörde und beschreibe den Fall. Vielleicht hast du auch Glück und wohnst in einer Gegend, wo in der Behörde die Buchstaben A und B nicht bereits eine ganze Bürotür brauchen ... Alles Gute!
Re: Sprachtest Niveau A1 bei Legasthenie
Verfasst: 13 Jul 2015, 22:38
von Saboteur
In Schulen gibt es als bei diagnostizierten umschriebenen Teilleistungsstörungen (wie beispielsweise Isolierte Rechtschreibstörung) einen Nachteilsausgleich - in der Regel Zeitzugabe bzw. andere Bewertungen. Vielleicht ist das bei Testdurchführung auch möglich. Das wäre vielleicht auch ein Weg der möglich ist.
Re: Sprachtest Niveau A1 bei Legasthenie
Verfasst: 13 Jul 2015, 23:02
von Magdeburg-Moskva
Die deutsche Botschaft in Moskau schreibt sogar, dass es bei medizinischen Gründen Ausnahmen vom Sprachtest gibt. U. U. Besuch beim Regionalarzt (denn ein Regionalarzt kann alles, wo in Deutschland jeder Allgemeiner zum Facharzt überweist).
Aber, ich würde unbedingt nochmal mit einem russischen Facharzt am Wohnsitz Deiner Verlobten sprechen, dass der die Diagnose aus Kindheitstagen nochmals überprüft und schriftlich bescheinigt. Allerdings kann es nicht schaden (ggü. der Ausländerbehörde), wenn Deine Einkünfte sehr gut abgesichert sind. Schließlich ist damit zu rechnen, dass Deine Verlobte so schnell keine hochdotierte Arbeit findet.
Re: Sprachtest Niveau A1 bei Legasthenie
Verfasst: 14 Jul 2015, 11:04
von Dietrich
Spricht sie denn (schon) Deutsch, oder hat sie durch die Legasthenie schon grundsätzliche Probleme, die Sprache zu lernen?
Falls Sie (recht gut) Deutsch spricht, so reicht das ja unter Umständen schon aus, wenn man der Botschaft erklärt, dass sie wegen der Schreibschwäche Probleme mit einem schriftlichen Test hat.