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Russischen Pass beantragen
Verfasst: 29 Jul 2015, 16:56
von AlexanderG
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, und zwar geht es nicht um mich, sondern um Meine Mutter. Sie und ich, wir lebten seit meiner Geburt 1989 bis einschl. 1995 in Russland, als wir nach D. auswanderten (wir sind Russlanddeutsche).
Ich habe im Februar dieses Jahres beim russ. Generalkonsulat in Bonn eine Staatsangehörigkeits-Überprüfung gemacht. Jetzt habe ich die positive Gewissheit und Bestätigung von denen bekommen, dass ich die russ. Staatsbürgerschaft habe.

Die haben mir mitgeteilt, ich müsse jetzt nur noch den Pass beantragen und dafür muss ich noch einmal nach Bonn fahren. Jetzt hat meine Mutter sich aber eingehakt und will sich auch den russischen Pass beantragen, wir können ja gemeinsam nach Bonn fahren, meint sie. Sie hat zwar noch einen alten russischen Pass (ausgestellt im Mai 1995 in Saratow, abgelaufen Mai 2000).
Ich habe ihr gesagt, das geht nicht, sie kann jetzt nicht einfach nach Bonn fahren und sich einen neuen Pass beantragen, weil sie ja als erstes diese Staatsangehörigkeitsüberprüfung durchführen muss. Sie aber meint, das ist völliger Quatsch, denn sie hat ja bereits einen russischen Pass und die russ. Staatsangehörigkeit.
Aber ihr Pass ist ja abgelaufen und das schon seit 15 Jahren, was soll das alte Ding denn noch beweisen (das ist noch so ein alter, mit CCCP Logo drauf)? Sie meint aber trotzdem, dass sie ohne russische Staasbürgerschaft diesen Pass ja nie bekommen hätte. Also beweist das ja schon ihre russ. Staatsbürgerschaft.
Muss sie jetzt trotzdem diese Staatsangehörigkeits-Überprüfung machen? Oder kann sie sich einfach ihren Pass erneuern? Letzteres wäre natürlich ideal.
Ich würde ja gerne beim Generalkonsulat in Bonn anrufen, aber dort nimmt wie immer kein Schwein ab.
Übrigens, als ich im Februar dieses Jahres diese Staatsangehörigkeits-Überprüfung für mich gemacht habe, habe ich eben diesen Pass von meiner Mutter mitgenommen und die haben den für die Überprüfung angenommen, also die Kopie davon. Ich weiß noch, wie die Dame am Schalter in den alten Pass meiner Mutter reinschaute und sagte "Glasklare Sache, Sie bekommen die russische Staatsbürgerschaft natürlich" (ich war ja als Kind in ihren Pass eingetragen)
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 31 Jul 2015, 05:02
von Magdeburg-Moskva
Versuch macht kluch [sic!]. Wenn Sie schon mitkommt, kann Sie einen Pass beantragen. Gegebenenfalls wird man sie an die Prüfung der Staatsangehörigkeit verweisen und sie müsste noch einige Male beim Konsulat antanzen.
Die damalige Aussage der Konsularbeamtin würde ich nicht so 100 % für bare Münze nehmen, bzw. in deinem Sinne interpretieren. Schließlich musstest du ja trotz den Eintrags im Pass deiner Mutter das Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Deine Mutter muss sich übrigens gesondert anmelden. Einfach so mitkommen und ihren Antrag abgeben sei laut Website des GK Bonn nicht möglich.
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 02 Aug 2015, 03:07
von AlexanderG
Hi, danke für die Antwort. Das mit der gesonderten Anmeldung ist schon klar, ich hab zwei aneinanderliegende Termine vereinbart.
Ich habe große Bedenken, dass sie dann am Schalter abgelehnt wird und es heißt, sie muss zuerst diese Überprüfung durchlaufen, aber dafür hätte ich ja in dem Fall keinen Termin registriert. Denn man registriert sich ja immer für ein bestimmtes Anliegen XY.
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 02 Aug 2015, 15:06
von Magdeburg-Moskva
Hallo, Alexander,
Deiner Schilderung zufolge muss Deine Mutter zuerst die Staatsangehörigkeit feststellen lassen.
Der alte Reisepass mit Symbolik СССР ist dann wohl nur ein Indiz für die russische Staatsangehörigkeit.
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 02 Aug 2015, 20:56
von zimdriver
Nur ein kleiner Hinweis:
Die Bestätigung, dass Du die russische Staatsbürgerschaft beanspruchen kannst, befreit Dich m.E. nicht von der Pflicht, eine Beibehaltungsgenehmigung durch den deutschen Staat VOR Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft einzuholen. Du wärest nicht der Erste, der wenige Wochen nach dem Erhalt der vermutlich zweiten Staatsbürgerschaft Besuch bekommt und den deutschen Pass abgeben darf.
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 03 Aug 2015, 03:08
von AlexanderG
@Magdeburg-Moskva:
Den Satz auf der Homepage des Bonner Generalkonulates habe ich auch schon gelesen. Wenn diese Leute in Bonn einmal ans Telefon gehen würden, könnte ich ja meine Frage konkret stellen. Aber mein Verdacht geht seit Kurzem (vor allem durch diesen Satz oben) eher in die Richtung, dass sie wohl doch diese Überprüfung ebenfalls erst einmal durchlaufen muss. So ein Mist.
@zimdriver: Auch mit der Beibehaltungsgenehmigung habe ich mich schon auseinandergesetzt. Ich glaube du wirfst da was durcheinander. Auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes ist unter der Rubrik Beibehaltungsgenehmigung stets die Rede von einer Einbürgerung in ein fremdes Land, was auf mich nicht zutrifft. Ich habe nie in meinem Leben eine "Einbürgerung" in die Russische Föderation durchlaufen, denn die russ. Staatsangehörigkeit habe ich schon seit meiner Geburt (wurde ja schließlich in den russischen Pass meiner Mutter eingetragen). Wir sind 1995 hierhergekommen als Russlanddeutsche und bekamen sofort neben unserer russischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Die deutschen Behörden wussten, dass wir Doppelstaatler sind. Zudem werde ich (erst dieses Jahr beim Bürgeramt erfahren) sowieso bereits in der bürgerlichen Datenbank mit zwei Staatsangehörigkeiten geführt, da hat in all den 20 Jahren nie jemand nachgefragt, wenn ich mal im Amt bzw. bei den Behörden war.
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 03 Aug 2015, 10:11
von zimdriver
... Wissen allein reicht nicht, schon gar nicht bei Behörden. Ich kenne nur den Sachverhalt, dass Russlanddeutsche bei ihrer Übersiedlung nach Deutschland die russische Staatsbürgerschaft abgeben mussten/ müssen, da sie ja automatisch Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft aus ihrer Nationalität erheben. Nur bei der jüdischen Emigration verhält es sich da anders.
Aber wenn Du Dir da so sicher bist und Ihr alles schriftlich habt, dann ist ja alles bestens.
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 03 Aug 2015, 15:07
von AlexanderG
@zimdriver: Man könnte gerade meinen, dass du bei irgendeiner deutschen Behörde arbeitest.
"Ich kenne nur den Sachverhalt, dass Russlanddeutsche bei ihrer Übersiedlung nach Deutschland die russische Staatsbürgerschaft abgeben mussten/ müssen"
Das mit Hörensagen ist so eine Sache... Davon abgesehen, dass ich das für Kokolores halte, wir mussten überhaupts nichts abgeben. Mir sind auch keine solcher Fälle bekannt. Es ist sogar so, dass aus meiner eigenen Familie ich einen Fall kenne, da hat eine Frau mit ihrem 20 jährigen Sohn (beide Russlanddeutsche, auch übergesiedelt), die öfters nach Russland fuhren, sich Jahre danach erst einmal für den Austritt aus der russ. Staatsbürgerschaft seines Sohnes gekümmert (war ca. 2003) aus Angst, dass er jederzeit für den russischen Wehrdienst festgehalten werden könnte, wenn er mal dort hin fährt. Nur per eigenem Willen und mit ausdrücklicher Bescheinigung des Konsulates, konnte er erst aus der russ. Staatsbürgerschaft austreten.
Also da ist nix mit "automatischem Verlust bei Übersiedlung". So schnell schießen die Preußen nicht.
Nochmals, eine
проверка наличия гражданства ist KEINE Einbürgerung in ein fremdes Land. Wir haben noch in Russland vom Bundesverwaltungsamt auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes einen Aufnahmebescheid ausgestellt bekommen, der uns unsere deutsche Volkszugehörigkeit bescheinigt. Wir haben sofort die dt. Staatsangehörigkeit bekommen und mussten überhaupt nichts abtreten. Unsere Familie ist hier schon seit 20 Jahren in allen bürgerlichen Datenbanken stets mit doppelter Staatsangehörigkeit geführt. 2 meiner Familienangehörigen durchliefen letztes Jahr auch diesen Prozess und haben jetzt 2 Pässe, keiner musste seinen Personalausweiß abgeben.
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 03 Aug 2015, 20:08
von Saboteur
Also auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern steht:
Ist es erlaubt und möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen?
Spätaussiedler und ihre mit ihnen aufgenommenen Familienangehörige erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG kraft Gesetzes mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung, ohne dass sie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Soweit das Staatsangehörigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht, erwerben ihre in Deutschland geborenen Kinder dann bereits mit der Geburt neben der deutschen auch deren Staatsangehörigkeit.
Quelle:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/ ... itzen.html
Re: Russischen Pass beantragen
Verfasst: 03 Aug 2015, 20:25
von Magdeburg-Moskva
Wenn ich mich recht erinnere, können Russlanddeutsche (aus RUS; Kasachstan, Kirgisistan usw.) die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten und die deutsche erhalten. Sonderregelung. Aber, man frage diesbezüglich bei seiner Ausländerbehörde nach oder informiere sich auf der Website des Bundesverwaltungsamts.