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Niederlassungserlaubnis und US Greencard

Verfasst: 12 Sep 2015, 21:41
von PopazovaM
Hallo alle!
Ob jemand weiss, darf ein Russe generell eine deutsche Niederlassungserlaubnis und US Greencard besitzen?
Und wenn diese Person z.B. ihren deutschen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Amerika verliert und sich an das Konsulat wendet, wird es dann kein Konflikt mit ihrem Status in USA?

Здравствуйте всем!
Подскажите, пожалуйста, кто/нибудь знает:
возможна ли такая ситуация, что русский человек имеет постоянный вид на жительство в Германии (Niederlassungserlaubnis) и US Greencard в Америке одновременно? Не противоречит ли это закону?
И если вдруг этот человек теряет свою немецкую карточку/резиденцию в Америке и обращается в консульство за разрешением на въезд в Германию, не возникнет ли в этом случае конфликта?

Заранее благодарна за любую помощь и информацию!

Re: Niederlassungserlaubnis und US Greencard

Verfasst: 16 Sep 2015, 20:40
von Magdeburg-Moskva
Wer Deutschland länger als 6 Monate am Stück verlässt, verliert den Aufenthaltstitel. Was die GC betrifft, keine Ahnung, da musst du die US-Gesetze studieren.

Re: Niederlassungserlaubnis und US Greencard

Verfasst: 16 Sep 2015, 21:08
von Lopper2015
Grüss euch,

der Wikipediaauszug trifft es recht gut. :-) (Regelungen betreffs der US-Greencard)

Um ihren Rechtsstatus aufrechtzuerhalten, müssen Permanent Residents vor allem drei Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz wechseln, den USCIS ihren Adresswechsel innerhalb von 10 Tagen mitteilen (Form AR-11). Diplomaten und bestimmte andere Personen, die keine Einwanderer sind, sind von dieser Pflicht ausgenommen.[4]

Sie müssen die Greencard erneuern, bevor das aufgedruckte Gültigkeitsdatum abläuft (Form I-90).[5] Die Greencards, die gegenwärtig ausgestellt werden, müssen nach 10 Jahren erneuert werden. Der Rechtsstatus der Permanent Residency allerdings besteht grundsätzlich fort, selbst wenn die Karte verfällt.

Sie müssen in den USA präsent sein. Permanent Residents, die länger als 6 Monate im Ausland sind, können bei der Wiedereinreise vom Einwanderungsbeamten über die Gründe ihres langen Auslandsaufenthalts befragt werden und darüber, ob sie ihren Hauptwohnsitz weiterhin in den USA haben wollen. Für Auslandsaufenthalte, die zwischen 12 und 24 Monate dauern, muss vor der Abreise eine Rückkehrerlaubnis (Re-entry Permit) beantragt werden; empfohlen wird dies auch für Aufenthalte von 6 bis 12 Monaten.[6]

Verstöße gegen die Pflichten eines Greencard-Inhabers können zum Entzug der Greencard führen, wobei es auf die Schwere des Vergehens ankommt und die Entscheidung im Ermessen des bewertenden Beamten liegt. Weiterhin können die Verstöße bei einem etwaigen späteren Antrag auf Einbürgerung (Naturalization) zu deren Ablehnung oder Verzögerung führen.

LG,

der Hans