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Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 01 Nov 2015, 19:42
von ioffer007_1
Hallöchen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Heute habe ich eindlich meine Petition erfasst und auf Change.org erstellt.
Als deutscher Staatsangehöriger, der in Russland geboren wurde, habe ich mir immer gedacht: Wozu eigentlich muss man in Deutschland ZWISCHEN den beiden Nationalitäten, obwohl die Wahl der beiden auch die legitime Wahl ist!
Falls Sie, liebe Forummitglieder oder Ihre Verwandten oder Freundeskreis oder wer noch immer, sich an dieses Thema Interesse hat, ist herzlich willkommen, meine Petition zu unterschreiben.
Ich glaube, es wird schon reichen, wenn wir mind. 25000 unterschriften sammeln und dann diese Petition an Frau Merkel richten?
https://www.change.org/p/dr-angela-merk ... m=copylink
Grüße aus Berlin,
Alex.
Re: Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 01 Nov 2015, 22:27
von bella_b33
Hi Alex und herzlich Willkommen,
ioffer007_1 hat geschrieben:Wozu eigentlich muss man in Deutschland ZWISCHEN den beiden Nationalitäten, obwohl die Wahl der beiden auch die legitime Wahl ist!
Ist in Russland offiziell nicht anders, man gibt mit Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigeiten ab. Zu dem Problem in Deutschalnd: Man kann doch sicherlich in diesem Falle mit berechtigten Gründen auch eine Beibehaltungsgenehmigung beim auswärtigen Amt beantragen, oder? Ich war dazu in der Lage.
Auszug aus der Petition hat geschrieben:Sogar Regierungschefs, die nicht gerade für eine demokratische Art zu regieren bekannt sind, wie Putin und Lukaschenko erlauben in Russland und Weissrussland die Mehrstaatigkeit.
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Siehe mein obiges Statement. Ausser beim Abstammungsprinzip ist in Ru AFAIK nichts mit 2 Staatsbürgerschaften(daran ist meine Beibehaltungsgenehmigung übrigens hängen geblieben).
ioffer007_1 hat geschrieben:Ich glaube, es wird schon reichen, wenn wir mind. 25000 unterschriften sammeln und dann diese Petition an Frau Merkel richten?
Der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge. Ich denke, es wird niemanden interessieren. Spätestens, wenn jemand mit Ahnung von der Materie diese Petition und solch eine erfundene Begründung, wie die obig zitierte, liest, ist das Ding doch mit nem Lächeln in der Tonne verschwunden. Von daher denke ich, daß es niemanden interessieren wir und egal ob da 25000 Unterschriften stehen oder nicht.
BTW: Hat überhaupt schon einmal irgendwas von diesen Onlinepetitionen irgendwas gebracht....ausser Datensammelei natürlich.
Gruß
Silvio
Re: Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 02 Nov 2015, 09:28
von Zejtnot
Wie es Silvio schon sagt: Russland und Weißrussland erlauben zwar eine zweite Staatsbürgerschaft, aber nicht, wenn man die russische neu annimmt! Dann muss man seine bisherige genauso wie in Deutschland abgeben. Die Handhabung ist in Deutschland faktisch identisch.
Auch wenn ich es nicht so drastisch ausdrücken würde - aber diese Petition hat so keine Chance. Wenn überhaupt, würde so etwas im Rahmen von Koalitionsverhandlungen als Diskussionspunkt des kleinen Koalitionspartners eine Chance haben, wie die letzte Sonderregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft bei in Deutschland geborenen Ausländern.
Re: Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 03 Nov 2015, 13:57
von Glider
Leider wurde durch den ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch die Atmoshäre so dermassen versaut, dass ich hier keine Aussicht auf Erfolg sehe. Unsere Betonköpfe wollen es einfach nicht, obwohl es genug Ausnahmen gab und gibt.
Ich denke da an diese sogenannten Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen SU oder auch die Spätaussiedler.
Wenn jemand hier in Deutschland sich einbügern lassen will, hat er sich leider zu entscheiden, auch wenn genügend triftige Gründe für das Zugestehen einer doppelten Staatsangehörigkeit sprechen könnten. Ich denke da an in Russland lebende Familienangehörige, die kurzfristig einer Hilfe benötigen. Kurzfristig ist nicht bei Einhalten von längerfristigen Visaprozeduren machbar. Auch Art. 6 GG, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt, wird von den Einbürgerungsbehörden regelmässig ignoriert.
Die Begründung, nach der ein Doppelpass zu Verwirrungen führen könnte, sind zumindest im jeweiligen Inland nicht nachvollziehbar, da dort jeweils nur die Heimatstaatsangehörigkeit angenommen wird.
Schade, aber unter derzeitigen Verhältnissen nicht anders machbar.
Re: Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 07 Nov 2015, 14:42
von ioffer007_1
Ist in Russland offiziell nicht anders, man gibt mit Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit andere Staatsangehörigeiten ab. Zu dem Problem in Deutschalnd: Man kann doch sicherlich in diesem Falle mit berechtigten Gründen auch eine Beibehaltungsgenehmigung beim auswärtigen Amt beantragen, oder? Ich war dazu in der Lage.
Sagen wir mal so, dass sowohl in Russ.FMS als auch in BVA nicht in der Lage sind, einander zu verstehen.
Offiziel ist es so: In Russland muss man die Stg. nicht aufgeben, sondern nur (!) ein notariellbeglaubigtes Schreiben auf Russisch an Botschaft senden.
Im Schreiben darf stehen: Bitte erlauben mir eine Entlassung aus der D-Stg.
Mehr braucht man nicht.
Mit dem Beweis, dass Sie das Schreiben übersandt haben, werden Sie eingebürgert (ich kann Ihnen auch ein paar Paragraphen aus russ. Gesetze geben).
Aufgeben braucht man nicht. Desto mehr: Deutschland darf Sie aus dem Staatsangehörigkeit nicht entlassen, wenn Sie keine Beweise haben, dass Sie in Russland eingebürgert werden oder dass Sie schon eine andere besitzen.
Ich meine, meine Mutter hat eine BBG für Russland bekommen. Zwar nicht direkt von BVA, aber vom Senatsverwaltung in Berlin.
Diese Begründung hat gereicht.
Re: Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 07 Nov 2015, 14:48
von ioffer007_1
Re: Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 07 Nov 2015, 18:55
von bella_b33
ioffer007_1 hat geschrieben:
Ich meine, meine Mutter hat eine BBG für Russland bekommen. Zwar nicht direkt von BVA, aber vom Senatsverwaltung in Berlin.
Diese Begründung hat gereicht.
Du meinst oder Du weist es? Alter Schwede....Eine BBG mit dem Schreiben?
ioffer007_1 hat geschrieben:Im Schreiben darf stehen: Bitte erlauben mir eine Entlassung aus der D-Stg.
ioffer007_1 hat geschrieben:Mit dem Beweis, dass Sie das Schreiben übersandt haben, werden Sie eingebürgert
Mit dem Beweis, daß Du ein Schreiben übersandt hast, wird es auch beim Empfänger eingehen, also hast Du danach keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr....und brauchst auch keine BBG mehr.
Ich lebe in RU und habe meine BBG nicht bekommen, genug Gründe gab es auf jeden Fall, was mir auch von deutscher Seite bestätigt wurde. Warum nicht? Weil das auswärtige Amt in DE vom UFMS in RU ein Schreiben haben will, daß denen aufzeigt, Russland würde die Mehrstaatlichkeit nach der Einbürgerung akzeptieren, laut Chefjuristin vom UFMS bei uns in der Stadt, wird es dieses Schreiben aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage NICHT geben.
aus dem Worddokument hat geschrieben:Die doppelte Staatsangehörigkeit ist in Russland grundsätzlich erlaubt. Russland lässt sie zu.
Und das steht wo? Warum bekomme ich dann in Russland das nicht schriftlich auf einem Blatt Papier, wenn das grundsätzlich erlaubt ist. AFAIR ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Russland nur in ein paar wenigen Sonderfällen erlaubt(z.B. wegen der Abstammung). Vor allem für uns Deutsche, die in RU die Staatsbürgerschaft annehmen wollen, geht das im Moment eben nicht so auf 100%ig legalem Wege.
ioffer007_1 hat geschrieben:ich kann Ihnen auch ein paar Paragraphen aus russ. Gesetze geben
Immer her damit, wir hatten die Diskussion um die Beibehaltung der 2. Staatsbürgerschaft in RU letztens erst
an dieser Stelle im Forum. Wenn Du dazu fachlich fundiertes Wissen beizutragen hast, schreib es gern dort mit rein. Ich kanns mir bei Deinem "ich denke", "ich meine" Interpretationen irgendwie nicht vorstellen. Es geht immerhin um Gesetze und nicht um Gute Nacht Geschichten.

Re: Mehrstaatigkeit in Deutschland genehmigen
Verfasst: 09 Nov 2015, 07:20
von Zejtnot
ioffer007_1 hat geschrieben:Offiziel ist es so: In Russland muss man die Stg. nicht aufgeben, sondern nur (!) ein notariellbeglaubigtes Schreiben auf Russisch an Botschaft senden.
Im Schreiben darf stehen: Bitte erlauben mir eine Entlassung aus der D-Stg.
Mehr braucht man nicht.
Das ist eben nicht offiziell! Sondern nur eine Lücke in der Ausführung, die man missbrauchen kann. Aber man bewegt sich damit auf extrem dünnem Eis.
Im Gesetz steht eindeutig als Bedingung: "обратились в полномочный орган иностранного государства с заявлениями об отказе от имеющегося у них иного гражданства." Einem solchen Antrag würde Deutschland zustimmen. Natürlich kann man es einfach manipulieren, dass dieser Antrag nicht ankommt oder nicht bearbeitet wird - aber dies ist nicht im Sinne des Gesetzes und damit ein Betrug.
Ebenso sehen die deutschen Gesetze vor: "Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt." Dies kann nur durch eine Beibehaltungsgenehmigung verhindert werden - diese widerspricht jedoch vollkommen dem von Russland geforderten Antrag (siehe vorheriger Absatz), und ferner fordert Deutschland für die Beibehaltungsgenehmigung das von Silvio erwähnte Schreiben. Dieses wird man aufgrund des zuvor genannten russischen Paragraphen zur Einbürgerung nicht erhalten - selbst wenn eine doppelte Staatsbürgerschaft in Russland nicht ausgeschlossen ist.
Wurde man einst in der Sowjetunion geboren, so fordert Russland keine Abgabe der zweiten Staatsangehörigkeit. Aber zugleich wird es schwieriger, in Deutschland eine Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen.
ioffer007_1, mag ja sein, dass Deine Mutter entweder unter die letztgenannte Regelung fiel oder die Russen mit einem fiktiven Versand des Schreibens an Deutschland reingelegt hat - wie will sie auch in Zukunft sicherstellen, dass nicht durch Zufall in Deutschland die neue russische Staatsbürgerschaft bekannt wird und somit die deutsche entzogen wird? Oder hat sie eine Beibehaltungsgenehmigung?
So, jetzt wird es aber ganz spannend, Dein Schreiben enthält einen hochinteressanten Punkt: "Der Verzicht wäre auch unmöglich, da meine Mutter sonst staatenlos wäre, da sie zu dem Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung nach §13 russ. StAG keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen würde." Und das ist wirklich ein cooler Trick! Wenn man den Antrag vorab stellt, so muss ihn Deutschland ja ablehnen - da man noch keine weitere Staatsangehörigkeit besitzt! Mit dieser Ablehnung ist man wirklich aus dem Schneider! Im Anschluss kann man eine Beibehaltungserklärung beantragen und alles geht seinen Gang. Die Frage ist nur, ob man direkt im Anschluss eine Beibehaltungsgenehmigung bekäme.